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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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1. Bey allen Arten von Kirchengängen macht er die Begleitung Sr Majestät
und nimmt den Platz in dem betreffenden Oratorio oder, wenn Se Majestät
in der Kirche erscheinen, auf dem in der Kirche für ihn bestimmten Platz.
2. Zu dem Gottesdienst am Gründonnerstage macht er die Begleitung Sr Ma-
jestät wie bey Kirchengängen und empfängt das heilige Abendmahl nach
den Obersthofämtern.
3. Zu Dankfesten, welche Se Majestät in auswärtigen Kirchen abhalten las-
sen, macht er – wenn Se Majestät im öffentlichen Zuge dahin fahren – die
Begleitung zu Pferde rückwärts des Leib-Wagens; wenn Se Majestät nicht öf-
fentlich feyerlich erscheinen, begiebt er sich vorläufig in die betreffende Kir-
che, macht den Empfang, begleitet Se Majestät zu dem bestimmten Platze
und begiebt sich auf den für ihn bereiteten Bethschämmel. Nach geendeter
Ceremonie macht er die gleichmäßige Zurückbegleitung.
4. Zur Frohnleichnamsprozession macht er die Begleitung wie bey Dankfes-
ten. [392’]
In der Prozession begleitet er – wenn keine Ordensritter zugegen sind – wie
bey allen Kirchengängen; wenn aber solche zugegen sind, hat er in seiner
Eigenschaft keinen Rang.
6. Bey Taufhandlungen macht er die Begleitung wie in Kirchengängen.
7. Bey Vermählungen benimmt er sich gleichmäßig wie in Kirchengängen;
wenn die allerhöchste Braut empfangen wird, macht er den Empfang mit
dem übrigen Hofstaate. Bey dem Renuntiationsakte nimmt er den für ihn
bereiteten Platz ein.
8. Zur Vorsegnung begleitet er Se Majestät in das Appartement Ir Majestät
der Kaiserinn, von wo er die gleichförmige Begleitung wie bey Kirchengän-
gen macht.
9. Zu dem Versehen des Regenten begleitet er unter den Geheimräthen oder
Kämmerern, und wenn Se Majestät bey dem Versehen eines Individuums
der allerhöchsten Familie beywohnen, macht er die gewöhnliche Begleitung.
10. Die Leichen Ceremonien rufen ihn nur dann zur Dienstleistung, wenn
der Regent bestattet wird. In diesem Falle erscheint er am Tage des Lei-
chenzuges bey Hofe, ist bey der letzten Einsegnung in der Hofburgkirche
zugegen, macht die Begleitung zum Trauerwagen und fährt mit den übrigen
Gardekapitains im Leichenzuge nach den Kammerfouriren und wartet an
dem Bestattungsorte die Beysetzung ab.
11. Zur Neujahrsfeyer hält er, wenn das [393] Gardekorps vollzählig ist, an
der Spitze desselben einen feyerlichen Einzug nach Hofe mit Vortrettung
seiner Dienerschaft und zwey Handpferden mit reichen Decken, begiebt sich
nach den militärischen Salutirungen in die geheime Rathstube, erwartet die
Versammlung des ganzen Hofstaates und tritt mit den übrigen Garde Kapi-
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Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194