Seite - 116 - in Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Bild der Seite - 116 -
Text der Seite - 116 -
ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
116
Bey der Sternkreutz Ordens-Verleihung stellet er sich an Ir Majestät linke
Seite, rükt den Stuhl und überreicht Ir Majestät das Opfer.
30. Zu jedem Cercle und
31. Appartement (Hofversammlung) macht er die gewöhnliche Begleitung Ir
Majestät.
Den Zutritt hat er in die geheime Rathstube und die Kammer Ir Majestät.
32. Zu Hof- und Kammerbällen bey Ir Majestät so wie zu allen bey Aller-
höchstderselben Statt habenden Belustigungen macht er die Einladung an
die zu erscheinenden Herschaften.
33. Bey dem Todfalle der Kaiserinn Majestät macht er die gehörige Meldung
dem Ersten Obersthofmeister.
34. Rücksichtlich der Hoftrauer folgt er den allgemeinen Vorschriften.
35. Zur Speeranlegung und Testamentspublizirung hat er keinen Dienst.
36. Die Audienzen, welche Ie Majestät Kavaliers ertheilen, werden durch ihn
angesucht, wie auch von ihm die Stunde gegeben.
a. Bey solemnen Audienzen macht er den Empfang des Audienznehmers im
Vorgemache Ir Majestät und führt denselben ein, bleibt aber gegenwärtig
[404] und macht die Aufwartung an der linken Seite Ir Majestät.
Bey den gewöhnlichen Audienzen, welche Ie Majestät ertheilen, macht er Ir
Majestät nur die Meldung der Ankunft der Audienznehmenden Person, ist
aber nicht zugegen während der Audienz.
37. Auf Hofreisen und Land Sejours leitet er die Ökonomie bey dem Hof-
staate Ir Majestät.
38. Bey Überbringung der Fascien benimmt er sich wie bey solemnen Audi-
enzen.
II. Die Erzherzoglichen Obersthofmeisters
A. Die Obersthofmeister der k. Prinzen sind die Vorsteher des zum Hofstaate
ihrer höchsten Herschaften gehörenden Personals; sie leiten sowohl das öko-
nomische Hauswesen als die dort Statt habenden Ceremonien und feyerli-
chen Veranlassungen.
Ihr allgemeiner Ceremonielsdienst rücksichtlich der Feyerlichkeiten, welche
am Hoflager Sr Majestät vorfallen, besteht in der Benachrichtigung ihrer
höchsten Herschaft von allen dort Statt habenden Zeremonien, worüber Sie
von dem Oberhofceremonienmeister durch Ansage in die Kenntniß gesetzt
werden und von demselben auch im erforderlichen Falle ihr Benehmen ein-
hohlen.
„Sie erscheinen nur dann zur Dienstleistung, wenn ihre höchste Herschaft
zugegen ist.“
Ihr spezieller Ceremonielsdienst bey den verschiedenen Gattungen der Hof-
feyerlichkeit ist:
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194