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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 116 Bey der Sternkreutz Ordens-Verleihung stellet er sich an Ir Majestät linke Seite, rükt den Stuhl und überreicht Ir Majestät das Opfer. 30. Zu jedem Cercle und 31. Appartement (Hofversammlung) macht er die gewöhnliche Begleitung Ir Majestät. Den Zutritt hat er in die geheime Rathstube und die Kammer Ir Majestät. 32. Zu Hof- und Kammerbällen bey Ir Majestät so wie zu allen bey Aller- höchstderselben Statt habenden Belustigungen macht er die Einladung an die zu erscheinenden Herschaften. 33. Bey dem Todfalle der Kaiserinn Majestät macht er die gehörige Meldung dem Ersten Obersthofmeister. 34. Rücksichtlich der Hoftrauer folgt er den allgemeinen Vorschriften. 35. Zur Speeranlegung und Testamentspublizirung hat er keinen Dienst. 36. Die Audienzen, welche Ie Majestät Kavaliers ertheilen, werden durch ihn angesucht, wie auch von ihm die Stunde gegeben. a. Bey solemnen Audienzen macht er den Empfang des Audienznehmers im Vorgemache Ir Majestät und führt denselben ein, bleibt aber gegenwärtig [404] und macht die Aufwartung an der linken Seite Ir Majestät. Bey den gewöhnlichen Audienzen, welche Ie Majestät ertheilen, macht er Ir Majestät nur die Meldung der Ankunft der Audienznehmenden Person, ist aber nicht zugegen während der Audienz. 37. Auf Hofreisen und Land Sejours leitet er die Ökonomie bey dem Hof- staate Ir Majestät. 38. Bey Überbringung der Fascien benimmt er sich wie bey solemnen Audi- enzen. II. Die Erzherzoglichen Obersthofmeisters A. Die Obersthofmeister der k. Prinzen sind die Vorsteher des zum Hofstaate ihrer höchsten Herschaften gehörenden Personals; sie leiten sowohl das öko- nomische Hauswesen als die dort Statt habenden Ceremonien und feyerli- chen Veranlassungen. Ihr allgemeiner Ceremonielsdienst rücksichtlich der Feyerlichkeiten, welche am Hoflager Sr Majestät vorfallen, besteht in der Benachrichtigung ihrer höchsten Herschaft von allen dort Statt habenden Zeremonien, worüber Sie von dem Oberhofceremonienmeister durch Ansage in die Kenntniß gesetzt werden und von demselben auch im erforderlichen Falle ihr Benehmen ein- hohlen. „Sie erscheinen nur dann zur Dienstleistung, wenn ihre höchste Herschaft zugegen ist.“ Ihr spezieller Ceremonielsdienst bey den verschiedenen Gattungen der Hof- feyerlichkeit ist: Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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