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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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reisen und sich dort nach den ausgefertigten Instruktionen und nach der
dortigen Hofsitte benehmen.
16. Bey Huldigungen und
17. bey der hungarischen Krönungs Ceremonie dienen sie nicht.
18. Bey der hungarischen Reichstags Ceremonie erscheinen sie nur, wenn Se
Majestät diesen Akt durch einen k. Prinzen verrichten lassen, in welchem
Falle der Obersthofmeister des fungirenden kaiserlichen Prinzen den Emp-
fang der Stände zur Audienz, die Begleitung im feyerlichen Einzuge macht,
bey Ankunft ihrer Herschaft die erforderliche Unterstützung leistet, die wei-
tere Begleitung macht und bey den Propositionen sich zur linken Seite des
Thrones stellt.
19. Zur Palatinus-Wahl,
20. böhmischen Krönungs Ceremonie und
21. zu Belehnungen erscheinen sie nicht. [405’]
22. In der Cortege, d. i. bey Begleitung ihrer Herrn, haben sie ihren Platz:
a. wenn Höchstselbe im öffentlichen Staate einem Einzug beywohnen zu
Pferde nach den Wägen, und wenn sie en campagne erscheinen, fahren die-
selben vor oder in dem Wagen ihrer Herrn, je nachdem mehrere Prinzen
oder wenn sie einzeln die Begleitung machen.
b. So oft aber die k. Prinzen zu Fuß erscheinen, gehen die Obersthofmeisters
ihnen zur rechten Seite.
23. Den Eid legen sie Sr Majestät ab.
24. Vorgestellt werden sie durch den Ersten Obersthofmeister und haben bey
der Vorstellung eines Ersten Obersthofmeisters zu erscheinen.
25. Bey Ankunft fremder hoher Herschaften sind sie gegenwärtig, wenn ihre
Herschaften den Empfang machen.
26. Bey Galla und außerordentlicher Galla fungiren sie nicht.
27. Zu allen öffentlichen Tafeln machen sie die Begleitung ihrer Herrn, ste-
hen unter der Estrade hinter deren Stühlen, welche sie rüken, und von ihren
Herschaften die Hüte abnehmen, welche sie den Dienstkämmerern zustel-
len.
28. Bey Ordens Ceremonien machen sie, wenn ihre Herrn beywohnen, die
Begleitung.
29. Zu jedem Cercle und
30. Appartement (Hofversammlung) machen sie die Begleitung ihrer Her-
schaft.
Sie sind appartementmäßig und haben den Zutritt in die geheime Rathstube
und Kammer, welcher Vorzug ihnen nach ihrem Austritte [406] als ein Perso-
nalrecht verbleibt.
31. Zu Hof- und Kammerbällen machen sie die Begleitung ihrer Herrn.
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194