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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Seite - 123 -
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III. HAUPTSTÜCK 123 6. Zu einer Taufhandlung begleiten sie wie bey Kirchengängen, welches auch 7. bey Vermählungen der Fall ist. Bey der Renuntiation sind sie zugegen, machen die Aufwartung und werden in der bey der Staatskanzley zu hin- terlegenden Renuntiationsakte als Zeugen namentlich nach ihrem Range aufgeführt. 8. Zur Vorsegnung versammeln sie sich bey Hofe und machen die Begleitung wie in Kirchengängen. 9. Zum Versehen eines allerhöchsten Familiengliedes machen sie die Beglei- tung wie in Kirchengängen. 10. Bey allen Leichenbegräbnißen der allerhöchsten Familie erscheinen sie in der betreffenden Kirche, machen den Empfang der Leiche und sind bey der Einsegnung zugegen. [409] 11. Zur Neujahrsfeyer versammeln sie sich bey Hofe, haben aber keine spezi- elle Dienstverrichtung. 12. Zur Fußwaschung machen sie die Aufwartung. 13. Bey Entbindungen und 14. Etablierungen haben sie keinen Dienst. 15. Bey Brautwerbungen, welche an dem hiesigen Hoflager Statt haben, machen sie die Begleitung des Brautwerbenden Hofcomissärs und fahren in dem feyerlichen Zuge nach den Kämmerern in das Palais der allerhöchs- ten Braut, wo sie bey der Werbungs Ceremonie zugegen sind, und dann die gleichförmige Zurückbegleitung machen. Bey Brautwerbungen, welche von auswärtigen Höfen am hiesigen Hoflager gemacht werden und wobey ein fremder Bothschafter feyerlich um die Braut wirbt, senden sie ihre sechsspännigen Equipagen zu dem feyerlichen Ein- zuge des Bothschafters. 16. Bey den Huldigungen machen sie die Begleitung unter den Landesäm- tern. 17. Bey den Ceremonien der hungarischen Krönung begleiten sie unter den Magnaten, wie auch 18. bey den Ceremonien des hungarischen Reichstages. 19. Bey der Palatinuswahl erscheinen sie nicht. 20. Bey der Ceremonie der böhmischen Krönung begleiten sie unter den Lan- desdiensten. 21. Bey Belehnungen, welche Se Majestät am Throne feyerlich ertheilen, ma- chen sie die Aufwartung. 22. Den Rang haben sie zwar unter sich im Allgemeinen nach der Ancienité, doch bestehen im Bezug des Ranges drey Hauptklassen von Geheimräthen.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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