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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 126 13. Bey Entbindungen und 14. Etablierungen haben sie keinen Dienst. 15. Bey Brautwerbungen, welche an dem hiesigen Hoflager Statt haben, ma- chen sie die Begleitung des Brautwerbenden Hofcomissärs und fahren in dem feyerlichen Zuge vor den Geheim-Räthen in das Palais der allerhöchs- ten Braut, wo sie bey der Werbungs Ceremonie zugegen sind und die gleich- förmige Zurückbegleitung machen. Zu den feyerlichen Einzügen Brautwerbender Bothschafter senden sie ihre 6spännigen Equipagen. 16. Bey Huldigungen machen sie die Begleitung unter den Landesstellen. 17. Bey den Ceremonien der hungarischen Krönung und 18. des hungarischen Reichstages machen sie die Begleitung und Aufwar- tung unter den Ständen. 19. Zur Palatinus-Wahl erscheinen sie nicht. 20. Bey den Ceremonien der böhmischen Krönung [411] rangiren sie sich un- ter den Ständen. Bey den Landes Ceremonien ist zu bemerken, daß die Kämmerer den Vorzug haben, in Abwesenheit und Verhinderung der Oberst-Landesdienste deren Stellen zu vertretten. 22. Den Rang haben sie unter sich nach dem Senio, doch gebührt jenen Käm- merern, welche Fürsten sind, der Vorzug vor den übrigen, diese Würde nicht bekleidendenan Kämmerern. 23. In der Cortege, d. i. bey Begleitung des Hofes zu einer Feyerlichkeit, ist ihr Platz – so oft der Hof zu Fuß erscheinet – vor den Geheimräthen, wenn aber der allerhöchste Hof im öffentlichen Staate fährt, werden einige Käm- merer ernannt, welche die Begleitung machen, wie später bey den Kämme- rern des Dienstes angegeben seyn wird. 24. Den Eid legen sie in die Hände des Oberstkämmerers ab, von welchem sie das Ehrenzeichen empfangen und selbes erst nach der Eidesablegung zu tragen befugt sind. 25. Zur Vorstellung eines Ersten Obersthofmeisters haben sie zu erscheinen und die Aufwartung zu machen. 26. Bey Ankunft hoher Gäste vom ersten Range machen sie mit dem übrigen Hofstaate den Empfang. 27. Bey Galla und außerordentlicher Galla haben sie keinen Dienst. 28. Zu allen Ceremoniels Tafeln machen sie die Aufwartung, und wenn eine Ceremonielstafel in der Rathstube abgehalten wird, serviren sie den höchs- ten Herschaften. 29. Bey Ordens Ceremonien, welche feyerlich abgehalten werden, machen sie die gewöhnliche Begleitung und bey den Ritterschlägen die Aufwartung; Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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