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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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13. Bey Entbindungen und
14. Etablierungen haben sie keinen Dienst.
15. Bey Brautwerbungen, welche an dem hiesigen Hoflager Statt haben, ma-
chen sie die Begleitung des Brautwerbenden Hofcomissärs und fahren in
dem feyerlichen Zuge vor den Geheim-Räthen in das Palais der allerhöchs-
ten Braut, wo sie bey der Werbungs Ceremonie zugegen sind und die gleich-
förmige Zurückbegleitung machen.
Zu den feyerlichen Einzügen Brautwerbender Bothschafter senden sie ihre
6spännigen Equipagen.
16. Bey Huldigungen machen sie die Begleitung unter den Landesstellen.
17. Bey den Ceremonien der hungarischen Krönung und
18. des hungarischen Reichstages machen sie die Begleitung und Aufwar-
tung unter den Ständen.
19. Zur Palatinus-Wahl erscheinen sie nicht.
20. Bey den Ceremonien der böhmischen Krönung [411] rangiren sie sich un-
ter den Ständen.
Bey den Landes Ceremonien ist zu bemerken, daß die Kämmerer den Vorzug
haben, in Abwesenheit und Verhinderung der Oberst-Landesdienste deren
Stellen zu vertretten.
22. Den Rang haben sie unter sich nach dem Senio, doch gebührt jenen Käm-
merern, welche Fürsten sind, der Vorzug vor den übrigen, diese Würde nicht
bekleidendenan Kämmerern.
23. In der Cortege, d. i. bey Begleitung des Hofes zu einer Feyerlichkeit, ist
ihr Platz – so oft der Hof zu Fuß erscheinet – vor den Geheimräthen, wenn
aber der allerhöchste Hof im öffentlichen Staate fährt, werden einige Käm-
merer ernannt, welche die Begleitung machen, wie später bey den Kämme-
rern des Dienstes angegeben seyn wird.
24. Den Eid legen sie in die Hände des Oberstkämmerers ab, von welchem
sie das Ehrenzeichen empfangen und selbes erst nach der Eidesablegung zu
tragen befugt sind.
25. Zur Vorstellung eines Ersten Obersthofmeisters haben sie zu erscheinen
und die Aufwartung zu machen.
26. Bey Ankunft hoher Gäste vom ersten Range machen sie mit dem übrigen
Hofstaate den Empfang.
27. Bey Galla und außerordentlicher Galla haben sie keinen Dienst.
28. Zu allen Ceremoniels Tafeln machen sie die Aufwartung, und wenn eine
Ceremonielstafel in der Rathstube abgehalten wird, serviren sie den höchs-
ten Herschaften.
29. Bey Ordens Ceremonien, welche feyerlich abgehalten werden, machen
sie die gewöhnliche Begleitung und bey den Ritterschlägen die Aufwartung;
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Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194