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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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b. Bey öffentlichen Kirchenfarthen reiten sie nach den allerhöchsten Wägen;
bey à la campagne Farthen begleiten sie im Zuge vor dem allerhöchsten Hofe
in einem Hofwagen.
c. Bey Ceremonien am Throne machen sie unter der Estrade die Aufwartung,
wie auch
d. bey Tafeln, wobey der Dienstkämmerer Sr Majestät von dem Oberstkäm-
merer den Hut Sr Majestät zu halten bekömmt.
e. Bey solemnen Audienzen empfangen sie den Audienznehmer in der Hälfte
der 2ten Antikammer und begleiten ihn in die Rathstube, sind bey der Audi-
enz zugegen und machen die gleichförmige Zurückbegleitung.
2. Die Kämmerer des Dienstes bey feyerlichen Gelegenheiten sind jene, wel-
che von dem Oberstkämmerer auf die Dauer einer Ceremonie zu besondern
Verrichtungen bestimmt werden. Hier ist die allgemeine Erinnerung nöthig,
daß zu allen solemnen Feyerlichkeiten Kämmerer als Komissärs gewählt
werden, welche dem Oberhofceremonienmeister beygegeben und nach sei-
nen Weisungen zur Dienstverrichtung verwendet werden.
Die Feyerlichkeiten, wobey Kämmerer zu besondern Diensten ausgewählt
werden, sind:
a. Bey allen Dankfesten, wozu I.I. M.M. im öffentlichen Einzuge erscheinen,
machen 6 Kämmerer die Begleitung zu Pferde vor dem allerhöchsten Leib-
wagen; gleichförmig
b. bey dem feyerlichen Einzuge zur Frohnleichnams Prozession. [412’]
c. Zu Vorsegnungen werden 2 Kämmerer des Fürstenstandes gewählt, wel-
che zu dem feyerlichen Akte die Begleitung machen und, wenn Ie Majestät
das Dankgebeth verrichtet haben, das durchlauchtigste Neugebohrne in die
Kammer zurückbegleiten.
d. Zu Taufen machen 2 Kämmerer des Fürstenstandes die Begleitung zu
beyden Seiten des Ersten Obersthofmeisters, halten die Ecken des Polsters,
worauf das durchlauchtigste Neugebohrne ruhet, und machen nach dem Te
Deum – während welchem sie in den Oratorien sind – die gleichförmige Zu-
rückbegleitung.
e. Bey Leichen Ceremonien fungiren die ältesten 2 Kämmerer, und zwar:
– Bey dem Todfalle Sr Majestät und Ihrer Majestät der Kaiserinn machen
dieselben die Begleitung bey Überbringung des allerhöchsten Herzens und
der Eingeweide in die verschiedenen Hofkirchen nach dem Hoffourier.
Zu den Leichenbegängnißen erscheinen sie bey der Einsegnung in der Hof-
burgkirche, begleiten die allerhöchste Leiche zum Trauerwagen und fahren
im Leichenzuge Sr Majestät vor den Obersten Hofämtern, und im Leichen-
zuge Ir Majestät der Kaiserinn mit Höchstderen Obersthofmeister im Wa-
gen, jedoch untenan sitzend, und sind bey der Einsegnung in der betreffen-
den Kirche zugegen.
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Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194