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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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18. Bey Belehnungen, welche Se Majestät vor dem Throne ertheilen, machen
sie die Aufwartung.
19. Den Rang haben sie unter sich nach dem Senio.
20. In der Cortege, d. i. bey Begleitung zu Feyerlichkeiten, ist ihr Platz nach
den Kammerfouriren.
21. Zur Vorstellung eines Ersten Obersthofmeisters haben sie zu erscheinen
und die Begleitung und Aufwartung zu machen, ebenso erscheinen sie im
Hause des Ersten Obersthofmeisters zur Vorstellung eines Oberststablmeis-
ters.
22. Bey Ankunft hoher Gäste vom Ersten Range machen sie mit dem übrigen
Hofstaate den Empfang.
23. Bey Galla und außerordentlicher Galla haben sie keinen besondern
Dienst.
24. Bey Ordens Ceremonien, und zwar bey dem Ritterschlage und Ordens-
verleihungen, welche feyerlich geschehen, machen sie die Aufwartung.
25. Zu jedem Cercle und
26. Appartement (Hofversammlung) haben sie den Zutritt, sie sind apparte-
mentmässig und tretten in die 2te Antikammer.
27. Bey Todfällen haben sie keinen Dienst.
28. Rücksichtlich der Hoftrauer folgen sie den allgemeinen Trauervorschrif-
ten.
29. Den Eid legen sie dem Ersten Obersthofmeister in Gegenwart des
Oberststablmeisters ab, welcher ihnen nach der Eidespflicht das Ehrenzei-
chen einhändiget.
Die Dekrete erhalten sie von dem Ersten Obersthofmeister.
30. Bey Tafeln dienen sie, wenn selbe ausser dem innern Appartement und
ausser der geheimen Rathstube Statt haben.
In diesem Falle tragen sie unter der Anführung des Truchseßhuschirs und
unter Leitung des Oberststablmeisters die Speisen zur Tafel [415’] und über-
geben sie dem Vorschneider. Während der Tafel machen sie die Aufwartung
unter der Estrade.
31. Bey solemnen Audienzen, welche Se Majestät ertheilen, machen sie die
Aufwartung in der 2ten Antikammer.
X. Die Edelknaben, welche nach untersuchter Ächtheit ihrer Ahnenprobe
über den Vorschlag des Oberststallmeisters von Sr Majestät ernannt und in
der Theresianischen Ritterakademie erzogen werden, machen in allen feyer-
lichen Gelegenheiten, wo der allerhöchste Hof erscheint, die Begleitung und
Bedienung, so wie bey allen häuslichen und öffentlichen Ceremonientafeln,
denen der Hof beywohnet, [und] die Aufwartung während des Kirchendiens-
tes.
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Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194