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III. HAUPTSTÜCK 133
In diesem Einklange besteht ihre spezielle Dienstleistung bey den verschie-
denen Feyerlichkeiten:
1. Bey Kirchengängen in der gewöhnlichen Begleitung, und während des
Kirchendienstes in der Aufwartung bey den Hofämtern etc. Wenn Ihre Ma-
jestät die Kaiserinn und kaiserliche Prinzessinnen erscheinen, tragen 2 den
Schlepp Ir Majestät und 1 Edelknabe den Schlepp jeder beywohnenden Prin-
zessin; wenn aber Ie Majestät alleyn zugegen ist, trägt nur 1 Edelknabe den
Schlepp.
2. Zu dem Gottesdienst am Gründonnerstage begleiten und dienen sie wie
bey den übrigen Kirchengängen.
3. Bey Dankfesten, wozu der allerhöchste Hof im feyerlichen Einzuge er-
scheint, machen sie die Begleitung zu Fuß; wozu aber à la campagne erschie-
nen wird, reiten 4 von ihnen hinter den allerhöchsten Wägen, die übrigen
begeben sich zu dem Empfange, Begleitung und Aufwartung in die betref-
fende Kirche.
4. Zur Frohnleichnamsprozession benehmen sie sich wie bey Dankfesten,
und rücksichtlich der Aufwartung und [416] Begleitung so wie in der Bedie-
nung bey Kirchengängen.
5. Bey dem Aniversario militari dienen sie nicht.
6. Bey Taufhandlungen,
7. Vermählungen,
8. Vorsegnungen und
9. Versehen dienen sie wie in Kirchengängen.
10. Bey Leichen Ceremonien, und zwar:
a. Bey dem Todfalle des Regenten und dessen Gemahlinn machen sie die Be-
gleitung der Leiche zur feyerlichen Exposition in die Hofburgkirche.
Zwey von ihnen cortegiren bey Überbringung des Herzens in die Hofgruft zu
beyden Seiten des das Herz tragenden Kammerfouriers. Bey Überführung
der Eingeweide gehen zwey Edelknaben am Wagen, worin sich selbe befin-
den.
Im Leichenzuge machen sie die gewöhnliche Begleitung, und ein Theil von
ihnen geht zu beyden Seiten des Trauerwagens mit Wachsfakeln.
b. Bey dem Todfalle einer andern Person der allerhöchsten Familie machen
sie nur die Begleitung des Leichenwagens im Trauerzuge.
11. Zur Neujahrsfeyer erscheinen sie bey Hofe und dienen bey dem Kirchen-
dienste.
12. Zur Fußwaschung hält ein Edelknabe I.I. M.M. das Waschbeken unter.
13. Bey Entbindungen,
14. Etablierungen und
15. Brautwerbungen dienen sie nicht.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194