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III. HAUPTSTÜCK 139
Nach diesem Akte erheben sie die Ingeweide, tragen selbe, den Kammer-
fourieren nachtrettend, zu dem betreffenden Hofwagen, und vier von ihnen
machen in 2 Hofwägen die Begleitung bey Überführung derselben in die Hof-
grufte, wobey sie nach den Einspanieren cortegiren und die Ingeweide in die
Gruft zur Beysetzung tragen.
Zum Leichenzuge wird der Sarg von acht Kammerdienern erhoben, in den
Trauerwagen gebracht; sie fahren im Leichenzuge nach den Hofeinspaniern.
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Bey Ankunft der Leiche an der Kirche heben sie den Sarg aus dem Trauer-
wagen und übertragen ihn auf den zur Einsegnung bestimmten Platz.
b. Bey dem Todfalle jener allerhöchsten Familienglieder, welche in der Hof-
burgkirche ausgesetzt werden, trägt nur ein Kammerdiener bey der feyerli-
chen Exposition das Herz, und Einer die Ingeweide.
Am Tage des Leichenzuges erhebt ein Kammerdiener das Herz und trägt –
nach dem Kammerfourier gehend – den Kessel in die betreffende Hofkirche.
Zur feyerlichen Beysetzung der Ingeweide trägt ein Kammerdiener den Kes-
sel in den Wagen, stellt ihn obenan und begleitet den Zug in einem dem Fun-
ganten vorfahrenden Hofwagen, folgt zur Beysetzung nach dem begleiten-
den Hoffourier.
c. Zum Leichenzuge erheben vier Kammerdiener den Sarg, tragen ihn nach
den Kammerfouriren in den Trauerwagen und cortegiren im Leichenzuge in
einem Hofwagen nach den Kammerfouriren; bey der Ankunft an der Kirche
erheben sie den Sarg aus dem Trauerwagen und setzen ihn auf den zur Ein-
segnung bestimmten Platz.
d. Bey dem Todfalle solcher allerhöchster Familienglieder, welche nur in der
Ritterstube ausgesetzt werden, leisten sie zur Exposition und Übertragung
des Herzens den gleichen Dienst wie sub b. gesagt wurde.
Bey Überführung der Ingeweide stellt ein Kammerdiener den Kessel in den
Hofwagen obenan, hebt bey seiner Ankunft an der Kirche den Kessel aus
dem Wagen und trägt ihn – nach dem Kammerfourier trettend – in die Hof-
gruft zur Beysetzung.
Bey dem Leichenzuge dienen sie wie sub c. gesagt wurde.
3. Bey der böhmischen Krönung hat ein Kammerdiener am Krönungstage
das St. Wenzel-Schwerd und den Ring in die Wenzelslaus-Kapelle zu über-
bringen, selbe auf den Altar zu legen und nach ge-[420’]endetem Krönungs-
akte abzuhohlen.
Er leistet dem Oberstkämmerer bey der Ankleidung Sr Majestät die nöthige
Unterstützung, übernimmt bey der Krönung nach der feyerlichen Umgür-
tung des Schwerdes von dem Oberstkämmerer die Scheide und überträgt
selbe in die Landstube.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194