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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 139 Nach diesem Akte erheben sie die Ingeweide, tragen selbe, den Kammer- fourieren nachtrettend, zu dem betreffenden Hofwagen, und vier von ihnen machen in 2 Hofwägen die Begleitung bey Überführung derselben in die Hof- grufte, wobey sie nach den Einspanieren cortegiren und die Ingeweide in die Gruft zur Beysetzung tragen. Zum Leichenzuge wird der Sarg von acht Kammerdienern erhoben, in den Trauerwagen gebracht; sie fahren im Leichenzuge nach den Hofeinspaniern. [420] Bey Ankunft der Leiche an der Kirche heben sie den Sarg aus dem Trauer- wagen und übertragen ihn auf den zur Einsegnung bestimmten Platz. b. Bey dem Todfalle jener allerhöchsten Familienglieder, welche in der Hof- burgkirche ausgesetzt werden, trägt nur ein Kammerdiener bey der feyerli- chen Exposition das Herz, und Einer die Ingeweide. Am Tage des Leichenzuges erhebt ein Kammerdiener das Herz und trägt – nach dem Kammerfourier gehend – den Kessel in die betreffende Hofkirche. Zur feyerlichen Beysetzung der Ingeweide trägt ein Kammerdiener den Kes- sel in den Wagen, stellt ihn obenan und begleitet den Zug in einem dem Fun- ganten vorfahrenden Hofwagen, folgt zur Beysetzung nach dem begleiten- den Hoffourier. c. Zum Leichenzuge erheben vier Kammerdiener den Sarg, tragen ihn nach den Kammerfouriren in den Trauerwagen und cortegiren im Leichenzuge in einem Hofwagen nach den Kammerfouriren; bey der Ankunft an der Kirche erheben sie den Sarg aus dem Trauerwagen und setzen ihn auf den zur Ein- segnung bestimmten Platz. d. Bey dem Todfalle solcher allerhöchster Familienglieder, welche nur in der Ritterstube ausgesetzt werden, leisten sie zur Exposition und Übertragung des Herzens den gleichen Dienst wie sub b. gesagt wurde. Bey Überführung der Ingeweide stellt ein Kammerdiener den Kessel in den Hofwagen obenan, hebt bey seiner Ankunft an der Kirche den Kessel aus dem Wagen und trägt ihn – nach dem Kammerfourier trettend – in die Hof- gruft zur Beysetzung. Bey dem Leichenzuge dienen sie wie sub c. gesagt wurde. 3. Bey der böhmischen Krönung hat ein Kammerdiener am Krönungstage das St. Wenzel-Schwerd und den Ring in die Wenzelslaus-Kapelle zu über- bringen, selbe auf den Altar zu legen und nach ge-[420’]endetem Krönungs- akte abzuhohlen. Er leistet dem Oberstkämmerer bey der Ankleidung Sr Majestät die nöthige Unterstützung, übernimmt bey der Krönung nach der feyerlichen Umgür- tung des Schwerdes von dem Oberstkämmerer die Scheide und überträgt selbe in die Landstube.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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