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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Seite - 143 -
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III. HAUPTSTÜCK 143 Nach gegebenen allerhöchsten Zeichen tritt er dem Oberstkämmerer zur Einhohlung des Lehenscanditaten vor und begleitet nach geendeter Ceremo- nie den Vasallen zum Ausgange der ersten Antikammer, von wo er sogleich zurückeilet und Se Majestät – den Truchsessen vortrettend – zurückbeglei- tet. 19. Den Rang haben die Kammerfourirs unter sich nach dem Senio. [423] 20. In der Cortege, d. i. bey Begleitung zu Feyerlichkeiten, haben die Kam- merfourirs den Platz nach den Edelknaben, und wenn selbe, wie bey Beleh- nungen, Cercles, Appartements etc. der Fall ist, nicht erscheinen, so eröffnen die Kammerfourirs die Kortege. 21. Den Eid legen sie dem Oberstkämmerer ab. 22. Bey Ankunft hoher Herschaften vom 1ten Range sind sie zu dem Empfange zugegen. 23. Bey Ordens Ceremonien, und zwar: a. Im Kirchengange machen sie die gewöhnliche Begleitung. b. Bey solemnen Ordensverleihungen, wobey ein Kapitel abgehalten wird, eröffnet ein Kammerfourir den Zug in die Ritterstube, und von hier beglei- ten beyde Kammerfourire in den Ceremoniensaal – zur Ordensverleihung – nach den Edelknaben. Bey dem Sternkreutzordens-Feste machen sie die Begleitung Ir Majestät der Kaiserinn in die Hofburgkirche nach den Edelknaben. Während der Ordensweihe, wobey Ie Majestät sich erheben, tragen die Kam- merfourirs die Bethschämmel weg und bringen sie nach vollbrachter Weihe wieder auf den vorigen Platz zurück. 24. Bey Galla und außerordentlicher Galla haben sie keinen speziellen Dienst. 25. Zu jedem Cercle und 26. Appartement (Hofversammlung), wozu der Hof öffentlich erscheinet, er- öffnen sie den Zug. Sie haben den Zutritt in die 2te Antikammer. 27. Bey Todfällen haben sie keinen speziellen Dienst. 28. Rücksichtlich der Hoftrauer folgen sie den allgemeinen Trauervorschrif- ten. 29. Bey Tafeln haben sie keinen speziellen Dienst. 30. Bey solemnen Audienzen empfängt der Kammerfourir den Audienzneh- mer in der 1ten [423’] Antikammer, führt ihn in die 2te Antikammer und macht nach der Audienz die gleichmässige Zurückbegleitung. 31. Auf Hofreisen ist ein Kammerfourier der Quartiermeister und verrichtet übrigens die gleichen Dienste wie am Hoflager. III. Die Hof-Fourirs sind jene Hofceremonielspersonen, welche unter dem unmittelbaren Befehle des Obersthofmarschalls sind, aber unter der Leitung
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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