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III. HAUPTSTÜCK 143
Nach gegebenen allerhöchsten Zeichen tritt er dem Oberstkämmerer zur
Einhohlung des Lehenscanditaten vor und begleitet nach geendeter Ceremo-
nie den Vasallen zum Ausgange der ersten Antikammer, von wo er sogleich
zurückeilet und Se Majestät – den Truchsessen vortrettend – zurückbeglei-
tet.
19. Den Rang haben die Kammerfourirs unter sich nach dem Senio. [423]
20. In der Cortege, d. i. bey Begleitung zu Feyerlichkeiten, haben die Kam-
merfourirs den Platz nach den Edelknaben, und wenn selbe, wie bey Beleh-
nungen, Cercles, Appartements etc. der Fall ist, nicht erscheinen, so eröffnen
die Kammerfourirs die Kortege.
21. Den Eid legen sie dem Oberstkämmerer ab.
22. Bey Ankunft hoher Herschaften vom 1ten Range sind sie zu dem Empfange
zugegen.
23. Bey Ordens Ceremonien, und zwar:
a. Im Kirchengange machen sie die gewöhnliche Begleitung.
b. Bey solemnen Ordensverleihungen, wobey ein Kapitel abgehalten wird,
eröffnet ein Kammerfourir den Zug in die Ritterstube, und von hier beglei-
ten beyde Kammerfourire in den Ceremoniensaal – zur Ordensverleihung
– nach den Edelknaben.
Bey dem Sternkreutzordens-Feste machen sie die Begleitung Ir Majestät der
Kaiserinn in die Hofburgkirche nach den Edelknaben.
Während der Ordensweihe, wobey Ie Majestät sich erheben, tragen die Kam-
merfourirs die Bethschämmel weg und bringen sie nach vollbrachter Weihe
wieder auf den vorigen Platz zurück.
24. Bey Galla und außerordentlicher Galla haben sie keinen speziellen
Dienst.
25. Zu jedem Cercle und
26. Appartement (Hofversammlung), wozu der Hof öffentlich erscheinet, er-
öffnen sie den Zug. Sie haben den Zutritt in die 2te Antikammer.
27. Bey Todfällen haben sie keinen speziellen Dienst.
28. Rücksichtlich der Hoftrauer folgen sie den allgemeinen Trauervorschrif-
ten.
29. Bey Tafeln haben sie keinen speziellen Dienst.
30. Bey solemnen Audienzen empfängt der Kammerfourir den Audienzneh-
mer in der 1ten [423’] Antikammer, führt ihn in die 2te Antikammer und macht
nach der Audienz die gleichmässige Zurückbegleitung.
31. Auf Hofreisen ist ein Kammerfourier der Quartiermeister und verrichtet
übrigens die gleichen Dienste wie am Hoflager.
III. Die Hof-Fourirs sind jene Hofceremonielspersonen, welche unter dem
unmittelbaren Befehle des Obersthofmarschalls sind, aber unter der Leitung
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194