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III. HAUPTSTÜCK 147
3tio Zu den Ordenstafeln machen sie die Begleitung des Großmeisters, bege-
ben sich hierauf zu der für sie bereiteten Rittertafel, wo sie sich nach ihrem
Range placiren.
Der älteste Ritter (Dekan) folgt dem Großmeister, stellt sich hinter den-
selben, rückt ihm den Stuhl, übernimmt die Ordensmütze, welche er dem
Dienstkämmerer zustellt, und nach dem Händewaschen entfernt er sich an
die Tafel der übrigen Ritter.
4to Bey gewöhnlichen Ordensverleihungen machen sie die Aufwartung und
umarmen nach dem Ritterschlage das neue Mitglied.
5to Bey dem Ordenstitularfeste benehmen sie sich wie sub 1mo, 2do et 3tio ge-
sagt wurde.
B. Bey dem vierfachen Ordensfeste haben die Toison-Ritter bey den verschie-
denen einzelnen Ceremonien gleichförmiges Verhalten wie bey dem [426]
Titular-Toisonfeste, nur daß sie in dem Zusammentreffen mit den übrigen
Orden stäts den ersten Platz behaupten und daher im Kirchengange unmit-
telbar dem Großmeister vortretten, die Decane aber zunächst des Großmeis-
ters begleiten, endlich am Throne sich zu beyden Seiten desselben aufstel-
len. Bey der Ordenstafel fungirt einzig der Decan des Toisonordens.
C. Bey den genannten Staatsfeyerlichkeiten, und zwar bey Krönungen, ma-
chen sie die Begleitung zu beyden Seiten des Großmeisters, bey Huldigun-
gen nach den Geheimräthen und in der Frohnleichnams Prozession vor dem
Himmel.
Bey dieser Gelegenheit versammeln sich die Toisonisten in der betreffenden
Kirche, machen den Empfang des Großmeisters, und während des Hocham-
tes opfern sie.
D. Zur Bestattung des Großmeisters erscheinen sie in der betreffenden Kir-
che, machen den Empfang der allerhöchsten Leiche und sind zur Einseg-
nung gegenwärtig.
E. Zur Neujahrsfeyer erscheinen sie bey Hofe und tretten nach den Gardeka-
pitains bey I.I. M.M. zur Erstattung der Glückswünsche ein.
Den Rang haben sie als Gesammtkörper vor allen übrigen Orden, unter sich
aber nach der Ancienité.
Den Zutritt haben sie jedesmahl in die geheime Rathsstube und zu allen
feyerlichen Gelegenheiten bey Hofe. Sie sind appartementmässig.
Die Audienzen erhalten sie in dem innern Appartement des Großmeisters,
ohne selbe vorläufig durch den Oberstkämmerer angesucht zu haben.
Den Eid legen sie dem Großmeister bey Empfangung des Ritterschlages ab.
Bey Eidesablegungen, welche sie wegen erlangter Staats-Chargen leisten,
legen sie die Degen nicht ab.
Über die Tragung der Ordenszeichen bestehet folgende Vorschrift: [426’]
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194