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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Seite - 164 -
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 164 a. Der Staatskanzler oder dessen Stellvertretter tritt im Hofceremoniel zu allen eigentlichen Familien-, Haus- und Staatsakten ein und bringt mit dem Ersten Obersthofmeister das dießfällige Ceremoniel nach den bestehenden politischen und Staatsgrundsätzen in Ordnung. Er erscheint zu der Renuntiation der kaiserlichen Prinzessinnen, wozu er den Renuntiationsact abliest. Er verfaßt gemeinschaftlich mit dem Ersten Obersthofmeister sämmtliche Heuraths- und Familien Staatsverträge, welche er nach dem Ersten Oberst- hofmeister unterfertiget. Endlich steht unter seiner Leitung das diplomatische Ceremoniel. Er hält allen Chargen, welche bey Sr Majestät den Eid ablegen, den Eides- satz vor, und er legt den Eid Sr Majestät ab, wird aber durch den Ersten Obersthofmeister vorgestellt. b. Der Obersthofkanzler, welcher der höchste [439] politische Landes Chef in den deutschen österreichischen Erbstatten ist, fungirt in allen sogenannten Provinzial Staatsfeyerlichkeiten, welche in den deutschen Erbstaaten Statt haben, nahmentlich [bey] Krönungen, Huldigungen und Belehnungen. Für alle diese Fälle bringt er vorläufig mit dem Ersten Obersthofmeister das zu beobachtende Landes Ceremoniel in Ordnung und bezeichnet den eintret- tenden Landesämtern nach den bestehenden Staatsgrundsätzen ihr Verhal- ten vor. c. Der hungarische Hofkanzler, welcher der höchste politische Landes Chef der hungarischen Erbstaaten ist, tritt bey den im Königreich Hungarn durch die Landesverfassung gegründeten Provinz-Staatsfeyerlichkeiten, nah- mentlich bey der Krönung, Landtags Ceremonie und Palatinus-Wahl, ein. Er bringt für diese Feyerlichkeiten das dießfällige Ceremoniel in Ordnung und bezeichnet den einwirkenden Landesämtern ihr durch kaiserliche Privi- legien gegründetes Verhalten vor. Nur ist zu bemerken, daß bey der Palatinus Wahl der hungarische Hofkanz- ler der zweyte und der Erste Obersthofmeister der erste Hofcomissär ist, und daher der Erstere dem Letzteren den vorzüglichern Platz einzuräumen hat. B. Der General Adjutant Sr Majestät des Kaisers, welcher bey allen Gelegen- heiten um die allerhöchste Person Sr Majestät ist, um die allfälligen Befehle in Vollzug zu bringen, macht bey den feyerlichen Gelegenheiten die Beglei- tung, und zwar ist sein Verhalten folgendes: 1. In allen feyerlichen Kirchengängen [439’] macht er die Begleitung nach den Gardekapitains. 2. Zu Dankfesten, wohin Se Majestät entweder im feyerlichen Zuge oder nicht feyerlich fahren, reitet er zur linken Seite des Leibwagens mehr rückwärts. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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