Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Coronavirus
Vertragsrecht in der Coronakrise
Seite - 33 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 33 - in Vertragsrecht in der Coronakrise

Bild der Seite - 33 -

Bild der Seite - 33 - in Vertragsrecht in der Coronakrise

Text der Seite - 33 -

BauvertrĂ€ge nach der VOB/B Im Hinblick auf BauvertrĂ€ge sind ferner die Regeln der VOB/B zu beach- ten, falls diese vereinbart wurden. Dort enthĂ€lt §6 VOB/B Sonderregelun- gen fĂŒr die Verzögerung des Bauablaufs infolge höherer Gewalt oder durch UmstĂ€nde, die dem Risikobereich des Bestellers zuzuordnen sind. Diese Vorschrift fĂŒhrt ebenfalls zu einer Art „Suspendierungslösung“, in- dem die vereinbarten AusfĂŒhrungsfristen wĂ€hrend der Dauer der Verzöge- rung infolge höherer Gewalt verlĂ€ngert werden. Es ist insoweit lediglich eine Behinderungsanzeige des Unternehmers erforderlich, d.h. der Bauun- ternehmer muss dem Bauherrn mitteilen, dass er pandemiebedingt nicht in der Lage ist, den Bau fortzusetzen. WĂ€hrend dieser Zeit kommt der Un- ternehmer nicht in Verzug; es fallen keine Vertragsstrafen an (§339 S.1 BGB), und der Unternehmer schuldet mangels FĂ€lligkeit keinen Schadens- ersatz wegen Verzögerung seiner Leistung. Mangels Fertigstellung und Ab- nahme wird allerdings auch der Werklohnanspruch nicht fĂ€llig. In der Ge- samtschau bleibt der Vertrag dadurch gewissermaßen in der Schwebe, oh- ne dass weitere Konsequenzen eintreten. Allerdings können nach §6 Abs.7 VOB/B nach 3 Monaten beide Seiten den Bauvertrag kĂŒndigen, wenn sie nicht mehr lĂ€nger zuwarten wollen. In diesem Fall wird dann eine TeilvergĂŒtung fĂ€llig, die sowohl die bereits erbrachten Leistungen umfasst als auch dasjenige, was der Bauunternehmer wĂ€hrend der Verzö- gerung zusĂ€tzlich aufwenden musste, um sich leistungsbereit zu halten. Inwieweit die Covid-19-Pandemie einen Fall höherer Gewalt im Sinne dieser Regelung darstellt bzw. in die RisikosphĂ€re des Unternehmers fĂ€llt, hĂ€ngt im Einzelfall davon ab, worin die Störung konkret besteht.56 Höhere Gewalt im Baurecht wird verstanden als „ein betriebsfremdes, von außen durch elementare NaturkrĂ€fte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigefĂŒhrtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich ertrĂ€glichen Mitteln auch durch die Ă€ußerste nach der Sachlage vernĂŒnftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhĂŒtet oder unschĂ€dlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner HĂ€ufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist.“57 Das wird man im Falle pandemiebedingter EinschrĂ€nkungen, die den Unter- nehmer treffen, grundsĂ€tzlich bejahen können, weil von einem Bauunter- nehmer vernĂŒnftigerweise nicht erwartet werden kann, dass er Dispositio- nen trifft (etwa zusĂ€tzliches Personal vorhĂ€lt oder Material lagert), um 1. 56 NĂ€her Weiser, Coronavirus (Fn.55), S.204f. 57 BGHZ 7, 338 (339). Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 33 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
zurĂŒck zum  Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
Titel
Vertragsrecht in der Coronakrise
Autor
Daniel Effer-Uhe
Herausgeber
Alica Mohnert
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
258
Kategorien
Coronavirus
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der GeschÀftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - SystemerwÀgungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und GlĂ€ubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder EinschrĂ€nkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Vertragsrecht in der Coronakrise