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Auswirkungen auf Fallbeispiel 1
In Fallbeispiel 1 würde die gesetzliche Zuweisung des Risikos pandemiebe-
dingter Leistungsstörungen an den Gläubiger dazu führen, dass B weiter-
hin gegenüber C1 und C2 von seiner Leistungspflicht gem. §275 Abs.1
BGB frei würde. Er behielte jedoch gem. §326 Abs.2 BGB den Anspruch
auf die Gegenleistung, der um die ersparten Aufwendungen i.H.v. 4.000
gekürzt wurde. Gleiches würde für die Leistungsbeziehung zwischen C1 /
C2 und D1 bis D10 gelten. Diese schließlich würden gem. §275 Abs.1
BGB von ihrer Pflicht zur Leistung gegenüber E1 bis E1.000 frei, behielten
aber ebenfalls ihre Ansprüche auf die Gegenleistung. Die Anrechnung der
ersparten Aufwendungen auf allen Ebenen der Handelskette würde dazu
führen, dass E1 bis E1.000 für die nicht erhaltene Ware 28 WE (statt ur-
sprünglich 40 WE) bezahlen müssten. Wurde eine darüber hinausgehende
Gegenleistung erbracht, kann der darüber hinausgehende Betrag gem.
§326 Abs.4 BGB zurückverlangt werden. In Fällen bloß vorübergehender
Unmöglichkeit würde der Leistungsanspruch wieder aufleben, sobald die
Leistung wieder möglich wird. In diesem Falle würde auch der Gegenleis-
tungsanspruch wieder in voller Höhe aufleben.
Einkaufspreis Eigene Aufwen-
dungen Veräußerungspreis Gewinn /
Verlust
A 0 8.000 WE 10.000 WE +2.000 WE
B 10.000 WE 4.000 WE 16.000 WE +2.000 WE
C1 und
C2 2x 8.000 WE 4.000 WE 22.000 WE +2.000 WE
D1 bis
D10 10x 2.200 WE 4.000 WE 28.000 WE +2.000 WE
E1 bis
E1.000 1.000x 28 WE 0 WE 0 WE -28.000WE
Auswirkungen auf Fallbeispiel 2
Ähnlich wäre die Situation in Fall 2: Hier würde der Vergütungsanspruch
des Vermieters V um dessen ersparte Aufwendungen gemindert. Die Pia-
nistin P würde – wie auch in einer Situation, in der keine Leistungsstö-
rung vorliegt – von dem Umstand profitieren, dass sie keine Fixkosten hat;
sie erspart keine Aufwendungen, sodass ihr Vergütungsanspruch ungemin-
dert bleibt. Der Veranstalter X schließlich müsste die reduzierten Vergü-
tungsansprüche von V und P erfüllen und sich seine ersparten Aufwen-
I.
II.
Caspar Behme
92
https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
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