Seite - 151 - in Vertragsrecht in der Coronakrise
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Die wirtschaftlichen Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie drohten
deshalb den Verlust des Lebensmittelpunkts bzw. der Erwerbstätigkeits-
grundlage für eine erhebliche Anzahl von Personen zur Folge zu haben.
Auf Grund der behördlich angeordneten Schließung einer Vielzahl von
Betrieben wie etwa Restaurants oder Einzelhandelsgeschäften und auch
wegen des Einbruchs der Aktivität des produzierenden Gewerbes sind er-
hebliche Einkommensverluste von Personen, deren Einnahmen von eben-
diesen Betrieben abhängen, zu befürchten.14 Davon ausgehend, dass der
durchschnittliche Anteil der Mietkosten am Haushaltseinkommen wie im
Jahre 2017 ungefähr 30% beträgt,15 bedarf es keiner besonderen Phantasie
um sich vorzustellen, dass starke Einkommensrückgänge eine nicht uner-
heblichen Zahl von Mietern schnell vor Schwierigkeiten bei der Mietzah-
lung stellen können. Was für die Wohnraummiete gilt, gilt erst Recht für
die gewerbliche Miete: Brechen kurzfristig (wirtschaftsbedingt) die Aufträ-
ge bzw. (krankheitsbedingt) die Mitarbeiter weg oder muss der Betrieb gar
wegen behördlicher Anordnung geschlossen bleiben, kann die Pflicht zur
Entrichtung der Miete insbesondere bei kleinen Betrieben schnell zur exis-
tentiellen Belastung führen.
Unter Berücksichtigung der insofern „geringen“ Anforderungen an die
Zahlungsverzugskündigung drohte die wirtschaftliche Krise mit einiger
Verzögerung durch das Mietrecht verstärkt zu werden. Schon jetzt wird
von einem Massensterben der mittelständischen Betriebe ausgegangen.16
Die Regelungen zur Zahlungsverzugskündigung hätten dies wohl noch er-
heblich verschärft. Selbst wenn sich die wirtschaftliche Lage innerhalb der
nächsten Monate wieder etwas beruhigen sollte, was derzeit noch nicht ab-
sehbar ist, wird es eine Weile dauern, bis sich die Wirtschaft vollständig
von dem „Schock“17 der Corona-Pandemie erholt hat. Die Monate März,
April und Mai werden für viele Betriebe zur Durststrecke. Und so können
auch an sich gesunde Betriebe wegen der außergewöhnlichen Situation
Probleme haben, in diesen Monaten ihren Pflichten aus dem Mietvertrag
nachzukommen. Der Verlust der Betriebsräume wäre allerdings häufig
selbst für vor der Krise gesunde Unternehmen der Todesstoß. Von der so-
14 BT-Drucks. 19/18110, S.16.
15 BT-Drucks. 19/18110, S.16.
16 www.rnd.de/politik/corona-krise-im-mittelstand-gibt-es-ein-massensterben-von-un
ternehmen-der-mittelstandsverbund-im-interview-GVUTRDOKONEORAPG6R
WZIXHENU.html (zuletzt abgerufen am 21.04.2020).
17 M.-P. Weller/M. Lieberknecht/V.Habrich, Virulente Leistungsstörungen – Auswir-
kungen der Corona-Krise auf die Vertragsdurchführung, NJW 2020, 1017 (1022).
Niemand zahlt mehr Miete!?
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
- Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
- Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
- Transportrecht in der Corona-Krise 205
- Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
- Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245