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am Reiseziel selbst die Krankheit ausbricht11 oder die Störung der Rückrei-
se darauf beruht, dass im Heimatland des Reisenden eine derartige Krank-
heit herrscht, und daher infolge behördlicher Anordnungen der Flug- und
Reisebetrieb unterbunden ist. Auch in letzterer Konstellation gebieten die
Wertungen der Richtlinie eine Exkulpation des Reiseveranstalters und da-
mit die Verneinung eines Schadensersatzanspruchs, weil ihn für die Hand-
lungen der lokalen Behörden keine Verantwortlichkeit trifft und er des-
halb für diese auch nicht einstehen muss. Eine Ausnahme wäre nur dann
zu machen, wenn der Reiseveranstalter die Schwierigkeiten vorhersehen
hätte können und keine Maßnahmen zur Abwendung getroffen hat.12
Ansprüche auf Ersatz von Hotelkosten
Grundsatz
Gänzlich schutzlos ist der Reisende gleichwohl nicht. Ihm verbleibt in der-
artigen Situationen das eher versteckte und meist nicht so bedeutsame
Recht aus §651i Abs.3 Nr.4i.V.m. §651k Abs.4 und Abs.5 BGB. Gemäß
§651k Abs.4 BGB kann der Reisende in dem Fall, dass ihm die Rückbe-
förderung geschuldet ist und diese auf Grund unvermeidbarer, außerge-
wöhnlicher Umstände unterbleibt,13 vom Reiseveranstalter verlangen, dass
er die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Reisenden für die
Dauer von höchstens drei Nächten14 übernimmt. Auf diese Weise kann
der Reisende jedenfalls einen Teil seiner Ausgaben beim Reiseveranstalter
liquidieren. Das Recht ist grundsätzlich von einer Mangelanzeige nach
§651o Abs.1 BGB unabhängig, wie §651o Abs.2 BGB zeigt, der nur die
Rechte aus §651m und §651n BGB ausschließt.15 Zudem wäre hier eine
Anzeige entbehrlich, da der Reiseveranstalter den Mangel kennt und die
2.
a)
11 Siehe dazu auch: AG Düsseldorf RRa 2014, 56; RRa 2016, 25; AG Frankfurt a.M.
RRa 2011, 144; AG Rüsselsheim RRa 2016, 88 (89) (zu Erkrankungen von Passa-
gieren).
12 Staudinger/Achilles-Pujol (Fn. 10), §7 Rn.51.
13 Handelt es sich nicht um solche, steht dem Reisenden nach §651n BGB ein Scha-
densersatzanspruch zu.
14 Krit. hierzu: Sorge (Fn. 2), §651k Rn.153.
15 Siehe zur Reichweite des Ausschlusses: Geib (Fn. 6), §651o Rn.14.
Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
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- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
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