Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Coronavirus
Vertragsrecht in der Coronakrise
Seite - 182 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 182 - in Vertragsrecht in der Coronakrise

Bild der Seite - 182 -

Bild der Seite - 182 - in Vertragsrecht in der Coronakrise

Text der Seite - 182 -

ersatzanspruch vor, allerdings ist dieser nach Art.32 Abs.2 lit.a CIV bei außergewöhnlichen Umständen, zu denen die Corona-Krise ebenfalls zu zählen ist, ausgeschlossen. Eine weitergehende Unterstützungsverpflich- tung existiert für Bahnreisen im Falle der Annullierung nicht. Insbesonde- re kann der auf Verspätungen bezogene Art.18 VO 1371/2007 nicht analog auf die Annullierung angewendet werden, weil der Gesetzgeber durch die Fassung zu erkennen gibt, dass er das Problem gesehen hat, dessen Rege- lung aber allein dem CIV überlassen wollte.29 Auch für Busreisen ergeben sich keine weitergehenden Rechte der Passagiere, die den Reiseveranstalter nach §651k Abs.5 Nr.1 BGB zu einer umfassenderen Übernahme der Ho- telkosten zwingen würden. Gem. Art.21 lit.b VO 181/201130 schuldet zwar der Beförderer die Übernahme von Hotelkosten bei einer Annullie- rung, allerdings darf er die Kostenübernahme auf maximal zwei Nächte beschränken, so dass die Vorgaben des §651k Abs.4 BGB sogar weiterge- hend sind. Bei einer Reise mit einem Binnenschiff31 bleibt ebenfalls kein Raum für §651k Abs.5 Nr.1 BGB. Nach §17 Abs.2 VO 1177/201032 ist der Beförderer bei einer Annullierung zur Übernahme von Hotelkosten an Land nur für die Dauer von drei Nächten und damit in gleichem Umfang, wie von §651k Abs.4 BGB vorgesehen, verpflichtet. Dem Reisenden ist al- lerdings insoweit zumindest ein wenig geholfen, weil die Übernachtung an Bord nach dieser Vorschrift kostenlos zu erfolgen hat, so dass der Reise- veranstalter wenigstens hierfür keine weiteren Zahlungen verlangen kann. Hat der Reisende Kosten für angefallene weitere Übernachtungen be- reits gegenüber dem Hotel beglichen, so kann er unmittelbar aus §651k Abs.4 BGB die Erstattung vom Reiseveranstalter verlangen.33 Die Fassung der Norm ist ausreichend offen, um einen unmittelbaren Zahlungsan- 29 Siehe zur kompetenziellen Möglichkeit der abweichenden Regelung: R. Freise, in: R. Herber/C. Schmidt (Hrsg.), Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, Bd. 7, 4.Aufl. München 2020, COTIF, Einleitung Rn.42f. 30 Verordnung (EU) Nr.181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Ände- rung der Verordnung (EG) Nr.2006/2004, ABl.L 55, 1ff. 31 Vgl. dazu Art.2 VO 1177/2010. 32 Verordnung (EU) Nr.1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See-und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.2006/2004, ABl.L 334, 1ff. 33 H. Brox/W. D. Walker, Besonderes Schuldrecht, 43.Aufl. München 2019, §28 Rn.37; C. Förster, Das neue Pauschalreiserecht in Studium und Examen, JA 2018, 561 (567); Geib (Fn. 6), §651k Rn.29; Paulus, Pauschalreisevertragsrecht (Fn. 17), JuS 2018, 647 (653); Steinrötter (Fn. 8), §651k Rn.52; für ein Verpflichtung zur Unterbringung dagegen: Staudinger (Fn. 20), §651k Rn.5; Patrick Meier 182 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
zurück zum  Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
Titel
Vertragsrecht in der Coronakrise
Autor
Daniel Effer-Uhe
Herausgeber
Alica Mohnert
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
258
Kategorien
Coronavirus
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Vertragsrecht in der Coronakrise