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Vertragsrecht in der Coronakrise
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Insolvenzsicherung Geltende Lage im deutschen Recht Sollte es im Zuge der Corona-Krise zu einer Insolvenz eines Reiseveranstal- ters kommen, rückt die Vorschrift des §651r BGB in den Blickpunkt. Sie verpflichtet in ihrem Abs.1 den Reiseveranstalter, für eine Insolvenzabsi- cherung zu sorgen, die dafür einsteht, dass der Reisende insoweit den Rei- sepreis erstattet bekommt, als Reiseleistungen infolge der Insolvenz entfal- len sind65 oder der Reisende nochmals an einzelne Leistungserbringer Zahlungen entrichten muss.66 Zugelassen als Insolvenzabsicherer sind nach §651r Abs.2 S.1 BGB ausschließlich in Deutschland zum Betrieb be- fugte Versicherungen oder Kreditinstitute. Dies scheint auf den ersten Blick den Reisenden umfassend zu schützen. Als problematisch und für den Kunden potentiell riskant erweist sich allerdings die Beschränkung des §651r Abs.3 S.3 BGB, wonach der Kundengeldabsicherer seine Ein- standspflicht auf 110 Millionen € je Jahr begrenzen darf. Bereits die Insol- venz des Reiseveranstalters Thomas Cook hat belegt, dass diese Grenze of- fensichtlich weit unter den drohenden Schäden im Falle einer Insolvenz angesetzt ist.67 Betrachtet man exemplarisch die TUI AG, zeigt sich, dass diese im Geschäftsjahr 2018/2019 einen Umsatz von über 18 Milliarden € erwirtschaftete,68 so dass das Schadenspotenzial durch die Versicherungs- höchstgrenze noch nicht einmal annähernd abgedeckt ist. Bei der Schaf- fung der Grenze des §651r Abs.3 S.3 BGB hat der Gesetzgeber schlicht die unter altem Recht bestehende Summe fortgeschrieben und sich dabei an den bisherigen Schadensereignissen orientiert.69 D. I. 65 Dazu näher: D. Blankenburg, in: B. Gsell/W. Krüger/S. Lorenz/C. Reymann (Hrsg.), beckonline.Grosskommentar zum Zivilrecht, 2020, §651r BGB Rn.30ff. 66 Siehe hierzu: Blankenburg (Fn. 65), §651r BGB Rn.32ff. 67 Siehe dazu auch: BT-Drs. 19/16990, 3. 68 So der Geschäftsbericht der TUI AG. 69 BT-Drs. 18/10822, 89. Patrick Meier 190 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
Titel
Vertragsrecht in der Coronakrise
Autor
Daniel Effer-Uhe
Herausgeber
Alica Mohnert
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
258
Kategorien
Coronavirus
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
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