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Vertragsrecht in der Coronakrise
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Die durch die Corona-Krise hervorgerufenen Verwerfungen in der Transportbranche sind teilweise wirtschaftlicher Natur, teilweise werfen sie aber auch konkrete rechtliche Fragen auf. Es geht zum Beispiel darum, wer dafür haften muss, wenn Waren wegen Grenz- oder Betriebsschließun- gen nicht rechtzeitig abgeliefert werden können. Aber auch viele Versen- der, die bereits in Vor-Corona-Zeiten Transportdienstleistungen einge- kauft haben, werden sich fragen, ob und unter welchen Bedingungen sie vom Vertrag zurücktreten können. Schließlich ist auch für die Frachtfüh- rer interessant, ob sie eventuell entstandene Mehrkosten auf die Auftragge- ber abwälzen können. Diese Probleme betreffen im Kern jeweils die Risi- koverteilung zwischen den Vertragsparteien und die Frage, wie sich diese Risikoverteilung im Fall einer unvorhersehbaren Pandemie und deren Fol- gen verschieben könnte. Diese Problematik soll im Folgenden exempla- risch aufgeworfen und diskutiert werden. Die Liste der offenen Probleme ließe sich freilich fortsetzen. Im Fall einer Schiffscharter zum Beispiel stellt sich die Frage, wer für pandemiebedingte Liegezeiten aufkommt. Es stellt sich in einigen Fällen die zuvor bereits aufgeworfene Frage, ob bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Transportbranche eingesetzt wer- den können, insbesondere, wenn sie einer Risikogruppe angehören. Viele Sachverhalte aus dem Bereich des Personentransports werden sich mit Pro- blemen des Reiserechts überschneiden und werden an anderer Stelle in diesem Band besprochen. Haftung bei pandemiebedingter Beschädigung oder verspäteter Ablieferung des Transportguts Das Transportrecht gehört in Deutschland weder zum Prüfungsstoff in der ersten juristischen Prüfung noch zu demjenigen der zweiten juristischen Prüfung. Es wird an Universitäten zudem nur sehr vereinzelt gelehrt. Vor diesem Hintergrund und weil Kenntnisse des Transportrechts hier nicht vorausgesetzt werden sollen, ist es erforderlich, eine kurze Einführung in die zentralen Vorschriften und die zentrale Systematik des Transportrechts zu geben. B. gen über hohen Rückgang im Export und Import, jeweils https://www.verkehrsru ndschau.de [Bezahlschranke] (zuletzt besucht am 27.04.2020). Transportrecht in der Corona-Krise 207 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
Titel
Vertragsrecht in der Coronakrise
Autor
Daniel Effer-Uhe
Herausgeber
Alica Mohnert
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
258
Kategorien
Coronavirus
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
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