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(Kurze) Einführung in das Transportrecht
Komplexität des Transportrechts
Das Transportrecht ist komplex in vielerlei Hinsicht.3 Anders als bei vielen
anderen Vertragsbeziehungen, sind beim Transport regelmäßig bereits in
der Standardfallgestaltung mindestens drei Parteien beteiligt: Der Absen-
der, der Frachtführer und der Empfänger des Guts. Zwar ist der Empfän-
ger nicht zwingend der Vertragspartner des Frachtführers, aber er kann re-
gelmäßig im Rahmen der Transportabwicklung eigene Rechte gegen den
Frachtführer geltend machen. So sieht §421 Abs.1 S.2 HGB zum Beispiel
als Fall der gesetzlich geregelten Drittschadensliquidation vor, dass der
Empfänger in den Fällen des Verlusts, der Beschädigung oder der verspäte-
ten Ablieferung des Guts eigene Ansprüche gegen den Frachtführer gel-
tend machen kann. In den wenigsten Fällen wird es aber bei drei Beteilig-
ten bleiben. Oft werden Frachtführer oder Spediteure weitere Unterfracht-
führer einschalten, die ihrerseits wiederum Teil der umfangreichen Ver-
flechtungen im Rahmen des Transportvertrags werden.
Das Transportrecht ist zudem international, und zwar in zweierlei Hin-
sicht. Einerseits ist der Transport selbst in den meisten Fällen grenzüber-
schreitend, andererseits ist das Recht des internationalen Warentransports
geprägt von vielen internationalen Übereinkommen und europäischen Re-
geln, die in Regelungstiefe und Regelungsbreite sehr unterschiedlich sind.
So wird der Schienentransport geregelt durch die Convention relative aux
transports internationaux ferroviaires (COTIF)4, der Straßentransport
durch die Convention relative au contrat de transport international de
I.
1.
3 Siehe hierzu zum Beispiel R. Freise, Das Transportrecht – Stand und Entwicklungs-
linien, RdTW 2013, S.41 (41ff.).
4 BGBl.1985 II 130ff. mit der Verordnung über die Inkraftsetzung des Übereinkom-
mens vom 09.05.1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr, BGBl.1985 II
666ff., in Kraft getreten am 01.05.1985, BGBl.1985 II 1001f. Aktuell gilt die CO-
TIF in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 03.06.1999 (BGBl.2002 II 2140,
2142, 2149), zuletzt geändert durch die am 20. April 2016 im schriftlichen Verfah-
ren des Revisionsausschusses der zwischenstaatlichen Organisation für den interna-
tionalen Eisenbahnverkehr (OTIF) beschlossenen Änderungen, die in Deutschland
durch die dritte Verordnung zur Änderung des Übereinkommens über den inter-
nationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht
worden ist, BGBl.2016 II 378ff.
Andreas Maurer
208
https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
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