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seits ihres Arbeitsverhältnisses auf krisenbedingte Veränderungen öffentli-
cher Infrastrukturen reagieren müssen und dabei nicht selten in Zielkon-
flikte mit den Interessen ihres Arbeitgebers geraten. Dabei bilden die Ar-
beitsvertragsparteien in der Pandemie gewissermaßen eine wirtschaftliche
Schicksalsgemeinschaft, verfolgen sie doch zum Zwecke ihrer Existenzsi-
cherung das gemeinsame Ziel, den Betrieb sicher durch die Krise zu navi-
gieren.
Der nachfolgende Beitrag soll sich mit der Frage auseinandersetzen, wie
es um die Krisensicherheit des Arbeitsvertragsrechts im Pandemiefall be-
stellt ist. Es soll beleuchtet werden, welche arbeitsvertraglichen Risiken
durch den Ausbruch des Coronavirus ausgelöst oder vergrößert werden
und welche Regelungen das Arbeitsrecht für eine interessengerechte Be-
handlung dieser Risiken bereithält. Dabei wird festzustellen sein, dass so-
wohl das Allgemeine Schuldrecht als auch das besondere Arbeitsvertrags-
recht an zahlreichen Stellen abstrakte Wertungsentscheidungen treffen,
die sich in der gegenwärtigen Krise trotz ihrer Neuartigkeit nutzbar ma-
chen lassen. Flankiert wird das Vertragsrecht dabei von öffentlich-rechtli-
chen Unterstützungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt, wobei stellvertre-
tend das Kurzarbeitergeld zu nennen ist. Diese Maßnahmen sollen in An-
betracht des vertragsrechtlichen Charakters dieser Tagung hier nur inso-
weit Erwähnung finden, wie sie Auswirkungen auf das Rechte- und Pflich-
tenprogramm der Arbeitsvertragsparteien haben.1 Aus demselben Grund
sollen auch kollektivrechtliche Fragestellungen, insbesondere solche über
die Befugnisse des Betriebsrates in Pandemiezeiten, in dieser Untersu-
chung nur von untergeordneter Rolle sein.2
Arbeitsvertragliche Leistungsrisiken in der Corona-Pandemie
Will man sich einen Überblick über die pandemiebedingten Besonderhei-
ten des Arbeitsvertragsrechts verschaffen, so blickt man zunächst auf ein
hochdiverses Feld verschiedenartiger Fragestellungen in der gesamten Brei-
te des individualarbeitsrechtlichen Problemspektrums. Die Coronakrise
wirkt sich dabei nicht bloß auf Fragen der Entgeltfortzahlung und des Ar-
beitsschutzes aus, sondern strahlt auf zahlreiche arbeitsrechtliche Teildiszi-
plinen wie das Kündigungsrecht, das Urlaubsrecht und sogar das Befris-
tungsrecht aus. Hinzu kommt, dass sich die entstehenden Rechtsfragen in
A.
1 Hierzu ausführlich C. Zieglmeier, DStR 2020, 729.
2 Zur Rolle des Betriebsrates in Pandemiefällen M. Lützeler, ARP 2020, 117.
Stephan Klawitter
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
- Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
- Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
- Transportrecht in der Corona-Krise 205
- Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
- Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245