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erfüllen werden.13 Dieser Lücke hat der Gesetzgeber allerdings zuletzt
durch Schaffung des §56 Ia IfSG Abhilfe geleistet, indem er einen Entschä-
digungsanspruch für Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Le-
bensjahr noch nicht vollendet haben, für Verdienstausfälle in das Infekti-
onsschutzgesetz implementierte.
Generelle Arbeitsunwilligkeit des Arbeitnehmers
Ein generelles Leistungsverweigerungsrecht steht dem Arbeitnehmer auch
in der Coronakrise grundsätzlich nicht zu. Die bloße Befürchtung einer In-
fektion im Betrieb des Arbeitgebers begründet ein solches nicht.14 Im Ein-
zelfall – man denke hier insbesondere an Risikogruppen und schwangere
Arbeitnehmerinnen, bei denen die Gefahr eines lebensbedrohlichen
Krankheitsverlaufes größer oder die zu befürchtenden Folgen eines sol-
chen Verlaufs schwerwiegender ist – wird man jedoch ein Recht zu Leis-
tungsverweigerung nach §275 III BGB jedenfalls dann erwägen müssen,
wenn eine alternative Beschäftigung am Wohnsitz des Arbeitnehmers
nicht möglich ist.15
Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung jedoch gem. §273 I BGB
zurückbehalten, solange der Arbeitgeber seinen arbeitsvertraglichen
Schutzpflichten gem. §618 BGB nicht hinreichend nachkommt.16 Dann
behält er gem. §615 S.1 BGB sogar seinen Anspruch auf die Vergütung, da
sich der Arbeitgeber durch die fehlende Bereitstellung eines zumutbaren
Arbeitsplatzes in Annahmeverzug befindet.17
II.
13 A. Sagan/M. Brockfeld, NJW 2020, 1112, 1114; E. Dehmel/N. Hartmann, BB 2020,
885, 886f.; K.-S. Hohenstatt/C. Krois, NZA 2020, 413, 416; offener M. Fuhlrott/K.
Fischer, NZA 2020, 345, 348, die den Vergütungsanspruch allerdings nur für
einen Zeitraum von ca. fünf Arbeitstagen erhalten wollen, innerhalb derer die
Organisation einer alternativen Kinderbetreuung möglich sein solle.
14 M. Fuhlrott, GWR 2020, 107; E. Dehmel/N. Hartmann, BB 2020, 885, 885f.; A. Gro-
eger, ARP 2020, 106.
15 M. Fuhlrott, GWR 2020, 107, 108; E. Dehmel/N. Hartmann, BB 2020, 885, 886.
16 A. Sagan/M. Brockfeld, NJW 2020, 1112, 1114; zum Umfang dieser Pflichten so-
gleich unter IV.
17 ErfK/R. Wank, §618 BGB Rn.27m.w.N.
Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
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