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Vertragsrecht in der Coronakrise
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Weigerung zur Durchführung einzelner Weisungen Regelmäßig wird der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung ohnehin nicht gänzlich verweigern, sondern sich lediglich einzelner Weisungen unter Verweis auf die bestehende Pandemie entziehen wollen. Im Hinblick auf die geltenden Mobilitätseinschränkungen können Arbeitnehmer vor allem gewillt sein, ihre Arbeitsleistung am Wohnsitz zu erbringen, um dem Risi- ko einer Infektion im Betrieb zu entgehen. Ein allgemeiner Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice besteht allerdings auch während der Coro- napandemie nicht.18 Ein solcher kann sich aber ausnahmsweise aus arbeits- vertraglichen Schutzpflichten ergeben, wenn einem Arbeitnehmer mit hö- herem Infektionsrisiko, der seine Arbeitsleistung ohne erhebliche Ein- schränkungen von zu Hause erbringen kann, der Weg zu seinem Arbeits- platz nicht zugemutet werden kann.19 Lässt der Arbeitgeber in der Pande- mie einen Teil der Belegschaft aus dem Homeoffice arbeiten, kann sich für den übrigen Teil ein Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehand- lungsgrundsatz ergeben, soweit eine Ungleichbehandlung einzelner Ar- beitnehmer nicht gerechtfertigt werden kann.20 Umgekehrt stellt sich die Frage, ob die einseitige Anordnung der Durchführung von Homeoffice-Arbeiten durch den Arbeitgeber von des- sen Weisungsrecht nach §106 S.1 GewO gedeckt ist. Eine entsprechende Weisung wird sich regelmäßig wohl in den Grenzen des billigen Ermes- sens bewegen, berücksichtigt man, dass es sich hierbei um eine vom RKI empfohlene Maßnahme zur Reduktion der Infektionsrisiken handelt, die gerade auch dem Schutz der Gesundheit des angewiesenen Arbeitnehmers selbst dient.21 Freilich hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Betriebsmit- III. 18 E. Dehmel/N. Hartmann, BB 2020, 885, 886; A. Sagan/M. Brockfeld, NJW 2020, 1112, 1115; allgemein zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf häusliches Ar- beiten Picker, ZfA 2019, 269. 19 E. Dehmel/N. Hartmann, BB 2020, 885, 886; A. Sagan/M. Brockfeld, NJW 2020, 1112, 1115. 20 A. Sagan/M. Brockfeld, NJW 2020, 1112, 1115. 21 A. Sagan/M. Brockfeld, NJW 2020, 1112, 1114; M Fuhlrott/K. Fischer, NZA 2020, 345, 349f.; S. Krieger/T. Rudnik/A. Povedano Peramato, NZA 2020, 473, 475; diffe- renzierend E. Dehmel/N. Hartmann, die unter Verweis auf Art.13 GG eine Pflicht zur Arbeit im Homeoffice und zur Duldung der Einrichtung eines heimischen Arbeitsplatzes grundsätzlich ablehnen, die Anordnung der Arbeit im Mobile-Of- fice aber im Pandemiefall für zulässig erachten, BB 2020, 885, 886, 888; a.A. A. Groeger, ARP 2020, 106, 107, unter Verweis auf LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.11.2018 – 17 Sa 562/18; M. Weber, ARP 2020, 120, 122. Stephan Klawitter 230 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
Titel
Vertragsrecht in der Coronakrise
Autor
Daniel Effer-Uhe
Herausgeber
Alica Mohnert
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
258
Kategorien
Coronavirus
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
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