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vom 11.12.2021, aktuelle Version,

Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz

OsterreichÖsterreich Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
 LGZ Graz p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung ordentliches Gericht
Hauptsitz Graz, Marburger Kai 49
Präsident Herbert Weratschnig
Website www.justiz.gv.at
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (kurz: LGZ Graz) ist eines von 20 Landesgerichten in Österreich und für Zivilrechtssachen der südlichen Steiermark zuständig. Es befindet sich im 1. Grazer Stadtbezirk (Innere Stadt) im Gebäude Marburger Kai 49, in dem auch das Oberlandesgericht Graz, sowie die Oberstaatsanwaltschaft Graz untergebracht ist.[1]

Unter die Zuständigkeit des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz fallen Rechtssachen mit einem Streitwert von mehr als 15.000 Euro bzw. jedenfalls Amtshaftungsfälle, Arbeits- und Sozialrechtsachen, Insolvenzsachen sowie Firmenbuchangelegenheiten. Bestimmte Rechtssachen sind allerdings, unabhängig vom Streitwert, von der Zuständigkeit ausgenommen (z. B. familienrechtliche Angelegenheiten). Außerdem ist es in 2. Instanz zur Behandlung von Rechtsmitteln gegen zivilrechtliche Entscheidungen der Bezirksgerichte zuständig.[2]

Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz ist das Oberlandesgericht Graz.

Einzelnachweise

  1. Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz. Gebäudewegweiser. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 27. Oktober 2017 (österreichisches Deutsch).
  2. Landesgericht für Zivilrechtssachen. Zuständigkeit. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 27. Oktober 2017 (österreichisches Deutsch).

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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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Landesgericht, ehem. Civil-Justizpalast, Marburger Kai 49, Graz Eigenes Werk Andi oisn
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