Vinzenz Übeleis
Vinzenz Übeleis (* 16. August 1889 in Gramastetten, Oberösterreich; † 5. April 1967 in Wien) war ein österreichischer Politiker.
Leben
Vinzenz Übeleis besuchte die Volks- und Mittelschule und wurde 1909 Beamter bei den Österreichischen Staatsbahnen.
Seine politische Karriere begann jedoch erst 1919, als er für wenige Monate, bis 1920, zum Vizebürgermeister der Stadt Attnang-Puchheim gewählt wurde. Danach wurde er bis 1922 Mitglied im Landesarbeiterrat des Landes Oberösterreich, sowie ab 1922 Mitglied im Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz. 1926 wurde er zum Stadtrat gewählt, und wurde im Jahr 1930 Abgeordneter zum Oberösterreichischen Landtag. 1934 wurde er aus dem Staatsdienst entlassen, und zog sich in die Pension zurück. Nach dem Anschluss an Nazideutschland engagierte sich Übeleis für die nun illegale Eisenbahnergewerkschaft.
Im Dezember 1945 wurde er als Abgeordneter der SPÖ in den Nationalrat entsendet, wo er sein Mandat bis März 1953 innehatte. Leopold Figl ernannte Übeleis zwischen Dezember 1945 und November 1949 zum Österreichischen Verkehrsminister, und danach, von November 1949 bis April 1953 zum Staatssekretär.
Nach dem Krieg war Übeleis auch maßgeblich am Aufbau der Eisenbahnergewerkschaft für Wien Westbahnhof verantwortlich, wo er zunächst zum Zentralsekretär ernannt wurde. Nach seinem Ausscheiden aus dem Nationalrat wurde Übeleis zwischen 1953 und 1955 ÖBB-Generaldirektor.
Weblinks
- Biografie zu Vinzenz Übeleis auf dem Server des Bundeslandes Oberösterreich.
- Vinzenz Übeleis auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
- Radioansprache von Vinzenz Übeleis im Onlinearchiv der Österreichischen Mediathek („Über die Bundesbahnen“, aus 1952)
Erste Republik: Zweite Republik: |
Personendaten | |
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NAME | Übeleis, Vinzenz |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Politiker (SPÖ), Landtagsabgeordneter, Abgeordneter zum Nationalrat |
GEBURTSDATUM | 16. August 1889 |
GEBURTSORT | Gramastetten, Oberösterreich |
STERBEDATUM | 5. April 1967 |
STERBEORT | Wien |
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg |