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vom 23.02.2022, aktuelle Version,

Wetzsteinerzeugung (Reichsgrafschaft Hohenems)

Lage der Grafschaft Hohenems

Die Wetzsteinerzeugung in der Reichsgrafschaft Hohenems (Reichsgrafschaft seit 1560)[1] ist mit schriftlicher Quelle aufgrund eines am 19. Mai 1610 ausgestellten Lehensbriefes belegt. Über die Ursprünge der Wetzsteinherstellung in Vorarlberg ist noch nicht viel erforscht. Es ist nicht gesichert, ob die Wetzsteinerzeugung zu Zeiten von Kaspar von Ems oder zuvor schon bestand, oder von diesem erst ins Leben gerufen wurde. Erst in den Schaff‐ und Umschreibebüchern des ausgehenden 18. und des beginnenden 19. Jh. kann die Wetzsteinerzeugung wieder erfasst werden und liegen Forschungen hierzu vor.[2]

Lehensinhaber

Kaspar von Hohenems (* 1573; † 1640) und Gallara, Rat und Kämmerer und Vogt der Herrschaften Bludenz, Sonnenberg und Neuburg am Rhein, hat seinem Kammerdiener, Peter von Ried („aus dem Riedt“),[3] und für dessen eheliche Nachkommen 1610 dieses Lehen über Bruch und Verfertigung aller Wetzsteine in der Reichsgrafschaft Hohenems nebst Zubehör ausgestellt.

Im Vorarlberger Landesarchiv findet sich in Bezug auf die Akten der Reichsgrafschaft Hohenems aus dem Jahr 1611 bereits ein Register über die Wetzsteine, die Peter von Ried aus der Grafschaft hat exportieren lassen.[4]

Ausübung des Lehens

Gemäß dem ausgestellten Lehensbrief war der Lehensinhaber zur Ausübung des Rechtes verpflichtet. Sollte der Bruch (Steinbruch) durch zwei Jahre stillstehen oder die Gebühr nicht entrichtet werden oder die eheliche Nachkommenschaft aussterben, so sollte das Lehen heimfallen.[5] Die Wetzsteine waren durch einen beeideten Küfer in Fässlein einzuschlagen, und es war quatemberweise[6] die Zahl der versandten Steine anzuzeigen, von denen je 100 Stück 3 Kreuzer zu entrichten waren.[7]

Geographischer Umfang des Lehens

Dieses Lehen weist auf die Wetzsteingewinnung im unteren Rheintal hin, umfasste die Reichsgrafschaft Hohenems doch zeitweise auch große Teile der Gemeinde Dornbirn und den Hof zu Schwarzach (ab 1527).[8] Der geographische Umfang bzw. der oder die Abbauorte der Wetzsteine und die Veredelung in der Reichsgrafschaft Hohenems ist jedoch noch nicht endgültig erforscht. Der Lehensbrief kann auch nicht eindeutig auf Schwarzach oder eine der anderen umliegenden, zur Grafschaft Hohenems gehörenden, Ansiedlungen bezogen werden.

Einige hundert Jahre lang wurde in der Hohenemser Parzelle Klien Glaukonit-Sandstein abgebaut, welcher anschließend in der Parzelle Boden vor dem Dornbirner Gütle geschliffen wurde. Neben Wetzsteinen wurde das Material der Steinbrüche Klien sowohl für die Herstellung von Mühl- und Pflastersteinen als auch für den Hausbau verwendet.[9]

Siehe auch

Literatur

  • Bruno Koch, Zur Geschichte der Schwarzacher Wetzsteinerzeugung, Edition Europa Verlag, Online-Publikation, aufgerufen am 10. Dezember 2016.

Einzelnachweise

  1. Kaiser Ferdinand I. erhob am 27. April 1560 Ems unter der Herrschaft des Vaters von Kaspar, Jakob Hannibal I. von Hohenems (1530–1587), zur Reichsgrafschaft. Diese Reichsgrafschaft war Teil des Schwäbischen Reichsgrafenkollegiums.
  2. Bruno Koch, Zur Geschichte der Schwarzacher Wetzsteinerzeugung, S. 6 f.
  3. Die Annahme, dass „peter ußm Riedt“ ein im Ortsried ansässiger Schwarzacher gewesen sei, kann nicht belegt werden. Tatsache ist, dass er Kämmerer des Grafen Kaspar war, 1619 das Vogtamt in Dornbirn innehatte und in Hohenems begütert war (Josef Amann in Heimat Schwarzach, Schwarzach 1990, Eigenverlag der Gemeinde Schwarzach, S. 47).
  4. Vorarlberger Landesarchiv 225/288, Rep. 14-120, Reichsgrafschaft Hohenems Akten (Memento des Originals vom 20. Dezember 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vorarlberg.at, unter der Aktennummer HoA 056, 11; Aktenplannummer 131.
  5. Urkunde: Hohenems, Reichsgrafschaft 8755. Vorarlberger Landesarchiv Hohenems. In: Monasterium.net. ICARUS – International Centre for Archival Research;
  6. Quatember bezeichnet in der römisch‐katholischen Kirche das „Fasten der vier (Jahres)Zeiten“ und wird hier für vierteljährlich zu entrichtende Abgaben verwendet.
  7. Zum Vergleich: der Zolltarif für die Herrschaft Schellenberg und Vaduz sah für Wetzsteine einen Zoll von 3 Kreuzern vor (Klaus Biedermann, Das Rod- und Fuhrwesen im Fürstentum Liechtenstein, S. 146).
  8. 1527 kauft Ritter Max Sittich von Ems von Margarethe Pfannerin den Hof zu Schwarzach (Emil Gmeiner in Heimat Schwarzach, Schwarzach 1990, Eigenverlag der Gemeinde Schwarzach, S. 15, 43).
  9. Franz Goll, Chronik des Rhomberg Steinbruchs Hohenems-Unterklien und des Gesteinsabbaus zwischen Dornbirn und Hohenems, S. 7, 205, unter Zitation weiterer Belege und Fundstellen.

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Das Bisthum Costanz, die Grafschaft Montfort oder die Herrschaften Tetnang und Argen die Grafschaften Hohenembs, Vadutz und Schellenberg mit den freyen Reichsstädten Ueberlingen, Wangen, Lindau und Buchhorn. Nro. 196. Kolorierter Kupferstich HAAB Weimar, http://ora-web.swkk.de/digimo_online/digimo.entry?source=digimo.Digitalisat_anzeigen&a_id=5976 Franz Johann Joseph von Reilly
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