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Über das Wiederholen einer Schulstufe#

Von

Christa Koenne


Jetzt ist es wieder soweit. SchülerInnen, die das vergangene Schuljahr in einem oder zwei Gegenständen nicht positiv abgeschlossen haben machen Wiederholungsprüfungen.

Der Sinn dieser Prüfungen ist es, sicherzustellen, dass die Voraussetzungen zum Weiterlernen, das Wissen das es braucht um im nächsten Schuljahr erfolgreich zu sein, nachgeholt wurde. Das ist vernünftig.

Manchen SchülerInnen wurde von der Klassenkonferenz ein Aufsteigen mit einer negativen Beurteilung gestattet. Dahinter steht die Erwartung, dass SchülerInnen die einmal eine Schwäche in einem Gegenstand haben, prinzipiell leistungsstark genug sind, um auch im nächsten Schuljahr dem Unterricht folgen zu können.

Auch das ist vernünftig.

SchülerInnen aber, die diese „Aufstiegsklausel“ nicht bekommen haben, müssen bei negativer Wiederholungsprüfung das Schuljahr in allen Fächern – auch in den positiv abgeschlossenen – wiederholen. Das ist nicht vernünftig.

Wie ist es denn mit jenen SchülerInnen, die die Schulform wechseln und einen bestimmten Gegenstand im Vorjahr gar nicht hatten? Oder wie ist es gar mit SchülerInnen die vom Ausland kommen mit ganz anderer Schullaufbahn? Für sie gibt es die Möglichkeit als „außerordentliche SchülerInnen“ zumindest ein Schuljahr Zeit zu haben, die bisher nicht erbrachten Leistungen nachzuholen.

Vorschlag#

Dieser Status der/des „außerordentlichen“ SchülerIn ist auch für jene vorzusehen, die mit einem „Nicht genügend“ eine Klasse der eigenen Schulform abgeschlossen haben. Über die Inanspruchnahme entscheiden, die Betroffenen.

Dabei wird zwischen schulpflichtigen und älteren SchülerInnen unterschieden – eine Unterscheidung die Schule überhaupt gut täte.

Die Eltern schulpflichtiger Kinder können – nach diesem Vorschlag – bei einem „Nicht genügend“ einen Antrag auf „Aufsteigen in die nächste Schulstufe“ stellen, dem jedenfalls stattzugeben ist. Die Verantwortung für diese Entscheidung ist dadurch bei den Eltern die im allgemeinen am besten einschätzen können, was sie ihren Kindern zumuten. Nach meiner Erfahrung wissen die Betroffenen recht genau über die Ursachen schlechter schulischer Leistungen bescheid. Für die LehrerInnen dagegen kann es entlastend sein nicht mehr allein entscheiden zu müssen.

Ältere SchülerInnen brauchen prinzipiell (nicht nur in diesem Zusammenhang) andere Regelungen. SchülerInnen der 10. und 11. Schulstufe sollten jedenfalls als „außerordentlich“ bei nur einer negativen Jahresnote aufsteigen. Es entfällt daher für sie auch die „Aufstiegsklausel“ d.h. negative Leistungen werden niemals toleriert. Wollen sie wiederholen muss darum angesucht werden.

Nach der 12. Schulstufe, also für das Zulassen zur Reifeprüfung gelten die bisherigen Regelungen.

Vorteile#

Die Letztverantwortung über die Entscheidung „Wiederholen einer Schulstufe ja / nein“ legt bei den betroffenen Eltern und SchülerInnen. LehrerInnen können ihre Beratungsaufgabe besser wahrnehmen.

Die Zahl der Repetenten würde sich verringern (ein auch ökonomisch wünschenswerter Effekt) und nur die SchülerInnen die ein Schuljahr – aus welchen Gründen auch immer – in mehreren Gegenständen negativ abgeschlossen haben würden wiederholen. Sie sind nach meiner Erfahrung auch diejenigen, die das neue Schuljahr in der selben Schulstufe als Chance wahrnehmen.

Die aber, die in allen Gegenständen – bis eben auf einen – schon positive Noten erreicht haben, erleben das Wiederholen als unnötig und sie sind in vielen Fällen störende, schwereingliederbare Mitglieder der neuen Klasse. Nicht selten bleiben sie auch im nächsten Schuljahr unter ihrer Leistungsmöglichkeit.

Resumée#

Der Blick in andere europäische Länder zeigt, dass es nur mehr wenige gibt, in denen so viele SchülerInnen ihre Schulzeit um ein oder sogar zwei Jahre verlängern.

Die gängige Regelung in Österreich hat sich nicht bewährt.

Die einfache Maßnahme, SchülerInnen aus unseren Schulen nicht schlechter zu behandeln als jene die aus anderen Ländern kommen würde das Problem an der Wurzel bereinigen.

HR Dr. Christa Koenne
Direktorin BG XI, Geringergasse 2
Koordinatorin der PISA-Science-Gruppe Österreich


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