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Was bedeutet Sterbehilfe? (Essay)#

Andreas Kratschmar

Unter dem Begriff „Sterbehilfe“ werden Maßnahmen zusammengefasst, die das Sterben eines Menschen beschleunigen. Das entsprechende Fremdwort „Euthanasie“ leitet sich vom griechischen Wort „euthanasia“ ab, das so viel wie „guter Tod“ bedeutet. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts erlebte die Debatte über die Euthanasie einen Höhepunkt: Juristische und medizinische Fachmedien setzten sich intensiv mit der Euthanasie als Mittel zur Beendigung „lebensunwerten Lebens“ auseinander.

Die Nationalsozialisten missbrauchten den Euthanasie-Gedanken zwischen 1939 und 1945 auch in der Praxis: Ihr Euthanasie-Programm begann mit der Tötung von behinderten bzw. psychisch kranken Kindern. In der Folge wurden psychisch kranke, arbeitsunfähige Erwachsene ermordet.

Sterbehilfe wird heute in Zusammenhang mit dem individuellen Recht auf Selbstbestimmung diskutiert. Insbesondere unheilbar Kranke sollen, so die Befürworter der Sterbehilfe, durch entsprechende medizinische Handlungen bzw. Unterlassungen von ihrem Leiden befreit werden dürfen.

Es ist zwischen verschiedenen Arten der Sterbehilfe zu unterscheiden:

– Aktive direkte Sterbehilfe ist jede Maßnahme, die den Tod eines Menschen zum Ziel hat. Sie ist Tötung auf Verlangen eines Kranken zur vorzeitigen Beendigung seines Leidens und damit seines Lebens. Die aktive direkte Sterbehilfe ist in Österreich verboten.

– Aktive indirekte Sterbehilfe heißt, das Leiden eines Menschen unter Einsatz aller helfenden Mittel zu lindern, auch wenn der Sterbeprozess dadurch verkürzt wird. Dies ist in Österreich erlaubt.

– Als passive Sterbehilfe bezeichnet man den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen beim Sterben bzw. den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen. Passive Sterbehilfe bedeutet etwa Verzicht auf Beatmung oder Intubation, Verzicht auf Dialyse, Verzicht auf Reanimation oder Verzicht auf künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr oder Medikamente. Die passive Sterbehilfe ist in Österreich gesetzlich nicht geregelt. Sie ist möglich, wenn der Patient dies aktuell will oder er es in einer gültigen Patientenverfügung als Wunsch festgehalten hat.

– Als assistierten Suizid bezeichnet man die Mitwirkung am bzw. Beihilfe zum Selbstmord. Dies ist in Österreich verboten. Studien zeigen: Viele Menschen, die den Wunsch äußern, nichtweiterleben zu wollen, wünschen sich nicht ihre Tötung, sondern die Änderung einer unerträglichen Situation, die z. B. durch unerträgliche Schmerzen, Angst vor medizinischer Technologie oder Einsamkeit geprägt ist. Hier setzen Hospizbewegung und „Palliative Care“ an. Das psychische und das seelische Leid schwer oder unheilbar Kranker soll durch die entsprechende Betreuung gelindert werden.


Dieser Essay stammt mit freundlicher Genehmigung des Verlags aus dem Buch:

© 2007 by Styria Verlag in der, Verlagsgruppe Styria GmbH & Co KG, Wien
© 2007 by Styria Verlag in der
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