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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät - Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Band II:1442–1557
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xii Einleitung nes Dekans bzw. Universitätsbesuchers oder seine spätere Funktion bzw. seinen späteren Beruf, wie etwa kaiserlicher Rat oder Bischof. Ausführlichere Randvermerke finden sich keine in der Matrikel. Immer wieder entsteht der Eindruck, dass akademische Grade wie magister oder Standesbezeichnungen wie dominus bzw. nobilis erst später am Rand nach- getragen wurden, dann aber im Normalfall von der Schreiberhand des betreffenden Se- mesters. Manchmal wurde auch das genaue Datum der Immatrikulation einer bestimm- ten Person hinzugefügt. Korrekturen wurden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, am Rand vorgenommen, Rasuren gibt es wenige. Die Matrikel ist als Verwaltungsschriftgut einzuordnen, Korrekturen wurden somit nicht mit größtem Bemühen um eine gute Op- tik vorgenommen. Am rechten oberen Rand der Blätter befindet sich eine zeitgenössische Foliierung zweier unterschiedlicher Hände, die erste aus dem 15. Jahrhundert reicht bis Blatt 35 und hat ein fol., fo. oder folium vor der Ziffer stehen. Die zweite Hand, wohl aus dem 16. Jahr- hundert, setzt ab Blatt 36 bis zum Ende fort. Vermutlich wurden die Aufzeichnungen nicht in einem bereits gebundenen Buch ge- führt, die Lagen wurden wohl lose (zumindest bis 1524) aufbewahrt und am Ende zu ei- nem Kodex gebunden. Darauf deutet zum Beispiel ein Gedicht auf der letzten Seite einer Lage hin, wo von einem „Ende“ die Rede ist39. Auf dem darauffolgenden Blatt findet sich in der linken oberen Ecke der Eintrag 1515–18, genau die Jahre also, die auf der Lage verzeichnet wurden; Kustoden oder Reklamanten lassen sich jedoch keine festmachen. Zuletzt sei noch auf kleine Anmerkungen aus dem 19. Jahrhundert verwiesen, für die wohl der Universitätsarchivar Karl Schrauf verantwortlich ist40. 1.4 Der Wert der Quelle – Prosopografische Erkenntnisse Zu fast jedem Semester wurde ein Eintrag gemacht, der nach einer Datierung in knap- pen Worten die Wahl des Dekans beschreibt. Darauf folgt im Normalfall eine Liste aller Immatrikulierten und am Ende eine Aufzählung der Graduierten des betreffenden Semes- ters. Bis etwa 1500 bleibt diese Form im Großen und Ganzen erhalten, in weiterer Folge kommen zunehmend weitere Informationen hinzu. In den Passagen, die von ein paar Zeilen bis zu einer Seite reichen, finden sich meist Hinweise auf das alltägliche Geschehen an der Fakultät, manchmal wird auch die Rechtsstelle zitiert, die für die Erlangung der Graduierung bearbeitet werden musste. So werden etwa im Wintersemester 1515 alle Mitglieder der Fakultät genannt, die den Dekan aus ihren Reihen bestimmen, womit Rückschlüsse auf die Größe und Organisation der Fakultät gezogen werden können41. Es werden auch Promotionsfeiern erwähnt, die – wie bis zu den Universitätsreformen im 18. Jahrhundert üblich – im Wiener Stephansdom abgehalten wurden42. Auch Hinweise auf das Ausbleiben der Studierenden durch Seuchen oder kriegerische Auseinandersetzun- gen finden sich im Text. Wichtig zu betonen ist, dass sich in vielen Fällen der Studienverlauf an der Wiener Fakultät ablesen lässt, da es sich bei der vorliegenden Quelle um eine Promotionsmatrikel 39 UAW, MFJ II, fol. 58v. 40 Freundlicher Hinweis von Kurt Mühlberger. 41 Siehe dazu Kap. 1.5. 42 UAW, MFJ II, 1556 II, 1557 II. Open Access © 2016 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN KÖLN WEIMAR
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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Band II:1442–1557
Titel
Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Untertitel
Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis
Band
II:1442–1557
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20255-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
326

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung vii
    1. 1.1 Forschungsstand viii
    2. 1.2 Vorhaben und Ziele der Edition x
    3. 1.3 Die Quelle xi
    4. 1.4 Der Wert der Quelle – Prosopografische Erkenntnisse xii
    5. 1.5 Die juridische Fakultät: Studienvoraussetzungen, Studienverlauf und Größe xiv
    6. 1.6 Paläografische Analyse xvii
    7. 1.7 „Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch-rechtlicher Einfluss xxi
    8. 1.8 Statistische Auswertung xxv
      1. 1.8.1 Frequenz xxv
      2. 1.8.2 Graduierungen xxix
      3. 1.8.3 Artes-Studium als Voraussetzung? xxxi
      4. 1.8.4 Soziale Gliederung der Juristen in Wien xxxiii
        1. 1.8.4.1 Adelige Universitätsbesucher xxxiii
        2. 1.8.4.2 Klerus und pauperes xxxiv
      5. 1.8.5 Taxen xxxv
      6. 1.8.6 Regionale Herkunft der Universitätsbesucher xxxvi
    9. 1.9 Berufliche Wirkungsfelder der Juristen xxxviii
    10. 1.10 Liste der Dekane xlii
    11. 1.11 Kurzzitate und Siglen der Quellen und Literatur xlvii
    12. 1.12 Abkürzungen im Text und in den Registern xlviii
    13. 1.13 Grundsätze der Edition li
    14. 1.14 Vorbemerkung zu den Registern lii
    15. 1.15 Quellen und Literatur liii
      1. 1.15.1 Ungedruckte Quellen liii
      2. 1.15.2 Gedruckte Quellen liv
      3. 1.15.3 Literatur lv
  2. 2. Text der Matrikel 1442–1557 1
  3. 3. Register 119
    1. Register der Vornamen 119
    2. Register der Zu- und Ortsnamen 172
  4. Abstract 259
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