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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät - Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Band II:1442–1557
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Forschungsstand ix werden können17. Ebenso leitet er das derzeit größte Online-Projekt zur Erfassung der Graduierten im Reich von 1250 bis 1550, das Repertorium Academicum Germanicum (RAG)18. Die Bedeutung der Juristen für die Verwaltung und im Speziellen deren Ausbil- dung19 haben schon länger einen wichtigen Platz in der rechtshistorischen20 und uni- versitätsgeschichtlichen21 Forschung eingenommen. In diesem Zusammenhang standen auch einzelne rechtswissenschaftliche Fakultäten im Mittelpunkt der Forschung, wovon die beiden bereits älteren, aber durchaus noch relevanten Beiträge von Günther Dickel und Dietmar Willoweit zur Heidelberger Juristenfakultät22 und in ähnlicher Form die Arbeit von Helmut Wolff über Ingolstadt zeugen23. Die Juristen gerieten im Laufe der letzten Jahrzehnte zwar nie vollends aus dem Blick der Forschung, das zeigen der von Schwinges herausgegebene Band über „Gelehrte im Reich“24 sowie Peter Moraws und Paul-Joachim Heinigs Beiträge zu Juristen im königlichen Dienst25, doch erfreulicher- weise gab es gerade in den letzten Jahren einen gewissen Aufschwung. Es erschienen umfangreiche und vornehmlich quellenbasierte Arbeiten zur Juristenausbildung, zu den rechtswissenschaftlichen Fakultäten und dem dortigen Personal bzw. den Studenten, die einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der juristischen Gelehrten, Studenten und Insti- tutionen leisten26. Hier sind die ausführlichen Arbeiten von Robert Gramsch zu Erfurt27 und Marek Wejwoda zu Leipzig28 zu nennen, aber auch die Studie von Jürg Schmutz29, der den Schwerpunkt auf den Aspekt des Studiums der Rechte in Italien legt. Wenn auch ohne besonderen Fokus auf die Juristen, doch für die mittelalterliche rechtsgeschichtliche Forschung durchaus relevant sind des Weiteren die Arbeiten von Bettina Koch30 zu den Räten auf deutschen Reichsversammlungen und von Melanie Bauer31 zu fränkischen Stu- denten in Padua. Ein Hauptaugenmerk beider Autorinnen liegt auf der prosopografischen Analyse, wobei die Juristen darin den quantitativ größten Anteil ausmachen. In dieser Tradition stehend möchte die hier vorliegende Arbeit einen weiteren Beitrag zum Ge- samtbild des spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Studiums der Rechte im Alten Reich liefern. 17 Exemplarisch, weil juridische Fakultäten betreffend: Immenhauser, Juristen (Lizentiatsarbeit); in ver- kürzter Form: Immenhauser, Juristen (ÖGW); Gramsch, Erfurter Juristen; Wejwoda, Juristenfakultät. 18 Das RAG ist eine im Netz verfügbare Datenbank, online unter: http://www.rag-online.org/. Informa- tionen zu diesem Projekt sind auf der Projektseite zu finden sowie bei: Andresen, Blick; mit Bezug auf Wien: Hesse, Blick. 19 Als Überblick der Band von Rüegg, Universität, dort: García y García, Rechtsfakultäten. 20 Coing, Handbuch. 21 Zu nennen sind hier Burmeister, Studium; Schnur, Rolle der Juristen; zum Sonderfall Prag: Moraw, Juristenuniversität Prag; Moraw, Juristen. 22 Dickel, Heidelberger; Willoweit, Studium. 23 Wolff, Ingolstädter Juristenfakultät. 24 Darin: Willoweit, Juristen. 25 Moraw, Gelehrte Juristen; Heinig, Gelehrte Juristen. 26 An älteren Publikationen ist noch zu nennen: Belloni, Professori. 27 Gramsch, Erfurter Juristen. 28 Die von Wejwoda in Leipzig eingereichte Dissertation umfasst 1.002 Seiten und liegt in bisher drei Teilbänden vor: Wejwoda, Juristenfakultät; Wejwoda, Spätmittelalterliche Jurisprudenz; Wejwoda, Sächsische Rechtspraxis. 29 Schmutz, Juristen. 30 Koch, Räte. 31 Bauer, Universität Padua.
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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Band II:1442–1557
Titel
Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Untertitel
Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis
Band
II:1442–1557
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20255-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
326

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung vii
    1. 1.1 Forschungsstand viii
    2. 1.2 Vorhaben und Ziele der Edition x
    3. 1.3 Die Quelle xi
    4. 1.4 Der Wert der Quelle – Prosopografische Erkenntnisse xii
    5. 1.5 Die juridische Fakultät: Studienvoraussetzungen, Studienverlauf und Größe xiv
    6. 1.6 Paläografische Analyse xvii
    7. 1.7 „Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch-rechtlicher Einfluss xxi
    8. 1.8 Statistische Auswertung xxv
      1. 1.8.1 Frequenz xxv
      2. 1.8.2 Graduierungen xxix
      3. 1.8.3 Artes-Studium als Voraussetzung? xxxi
      4. 1.8.4 Soziale Gliederung der Juristen in Wien xxxiii
        1. 1.8.4.1 Adelige Universitätsbesucher xxxiii
        2. 1.8.4.2 Klerus und pauperes xxxiv
      5. 1.8.5 Taxen xxxv
      6. 1.8.6 Regionale Herkunft der Universitätsbesucher xxxvi
    9. 1.9 Berufliche Wirkungsfelder der Juristen xxxviii
    10. 1.10 Liste der Dekane xlii
    11. 1.11 Kurzzitate und Siglen der Quellen und Literatur xlvii
    12. 1.12 Abkürzungen im Text und in den Registern xlviii
    13. 1.13 Grundsätze der Edition li
    14. 1.14 Vorbemerkung zu den Registern lii
    15. 1.15 Quellen und Literatur liii
      1. 1.15.1 Ungedruckte Quellen liii
      2. 1.15.2 Gedruckte Quellen liv
      3. 1.15.3 Literatur lv
  2. 2. Text der Matrikel 1442–1557 1
  3. 3. Register 119
    1. Register der Vornamen 119
    2. Register der Zu- und Ortsnamen 172
  4. Abstract 259
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