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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät - Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Band II:1442–1557
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Statistische Auswertung xxxiii können jedoch keine gemacht werden, zumindest so lange nicht, bis die Artistenbände II bis IV158 in kritischen Editionen vorliegen. 1.8.4 Soziale Gliederung der Juristen in Wien 1.8.4.1 Adelige Universitätsbesucher Die gesellschaftliche Positionierung der Universitätsbesucher ist in der Juristenmatrikel nur bedingt ablesbar. Zwei mögliche Angaben können hierfür herangezogen werden: ei- nerseits die dezidierte Nennung von Titeln, Anredeformen oder der Name selbst (zum Beispiel Adelsgeschlecht), andererseits die Höhe der Taxen, die gemäß den Statuten ge- regelt war159. Beide Möglichkeiten sind jedoch mit Vorsicht zu genießen, denn Titel und Standesbezeichnungen fehlen nachweislich in manchen Fällen, und die Höhe der Gebüh- ren orientiert sich nicht immer genau an der Taxordnung bzw. entspricht nicht zwingend dem sozialen Status (siehe dazu unten). Die eindeutigen Standesbezeichnungen wie dux, comes, nobilis, baro oder miles erscheinen selten, die hingegen oft auftretende Bezeichnung dominus ist unspezifisch160. Die Bezeichnung als dominus hebt diese Studierenden vom Rest ab; etwa 15 Prozent werden so bezeichnet161. Diese Gruppe pauschal dem Adel oder dem Klerus zuzuordnen, wie es in der Literatur mitunter getan wird162, ist jedoch meines Erachtens nicht möglich. Interessanterweise kommt es auch vor, dass ein dominus keine Taxe bezahlt, sondern als pauper immatrikuliert wird163. Während Adelige bei Bakkalars- und Lizentiatsprüfungen an der Artistenfakultät lange an der Spitze der Prüfungslisten standen und damit der Stand ersichtlich war164, kann dies bei der Matrikelführung kaum als Hinweis herangezogen werden. Dies deckt sich auch mit der Analyse der in der Matrikel eindeutig als Adelige bezeichneten Perso- nen. Nur knapp jeder Zweite steht jeweils am Listenanfang. Die sehr wenigen Herzöge und Grafen tauchen zwar immer an erster Stelle auf, doch dies trifft bei den nobiles kei- neswegs durchgängig zu. Hinzu kommt, dass die adelige Herkunft aus nicht erklärbaren Gründen nicht immer in der Juristenmatrikel vermerkt ist, denn das Abgleichen mit der Hauptmatrikel ergab, dass einige Personen zwar in dieser als nobilis genannt werden, in der Juristenmatrikel hingegen nicht165. Ein weiteres Problem, das auch schon Immenhauser aufzeigte, ist die Unschärfe in- nerhalb einer sozialen Gruppe. So gibt es den hohen und niederen Adel, die hohe und niedere Geistlichkeit, und der Bürgerstand kennt ebenfalls große innere Unterschiede. Besonders zeigt sich das an der unscharfen Bezeichnung canonicus, denn damit kann so- wohl ein „einfacher“ Regularkanoniker aus einem Chorherrenstift als auch ein adeliger Domherr eines bedeutenden Bistums gemeint sein166. 158 Acta Facultatis Artium II (UAW Cod. Ph 7): 1416 bis 1447; Acta Facultatis Artium III (UAW Cod. Ph 8): 1447 bis 1497; Acta Facultatis Artium IV (UAW Cod. Ph 9): 1497 bis 1555. 159 Immenhauser, Juristen (ÖGW), 84. 160 Lackner, Adel und Studium, 75. 161 Immenhauser, Juristen (Liz.), 89. 162 Schwinges, Universitätsbesucher, 403. 163 Dominus Iohannes Funificis de Egra und Dominus Wentzeslaus Rupp; UAW, MFJ II, 1471 II. 164 Lackner, Adel und Studium, 74. 165 Vgl. dazu auch: Lackner, Adel und Studium, 75. 166 Immenhauser, Juristen (ÖGW), 84.
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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Band II:1442–1557
Titel
Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Untertitel
Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis
Band
II:1442–1557
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20255-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
326

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung vii
    1. 1.1 Forschungsstand viii
    2. 1.2 Vorhaben und Ziele der Edition x
    3. 1.3 Die Quelle xi
    4. 1.4 Der Wert der Quelle – Prosopografische Erkenntnisse xii
    5. 1.5 Die juridische Fakultät: Studienvoraussetzungen, Studienverlauf und Größe xiv
    6. 1.6 Paläografische Analyse xvii
    7. 1.7 „Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch-rechtlicher Einfluss xxi
    8. 1.8 Statistische Auswertung xxv
      1. 1.8.1 Frequenz xxv
      2. 1.8.2 Graduierungen xxix
      3. 1.8.3 Artes-Studium als Voraussetzung? xxxi
      4. 1.8.4 Soziale Gliederung der Juristen in Wien xxxiii
        1. 1.8.4.1 Adelige Universitätsbesucher xxxiii
        2. 1.8.4.2 Klerus und pauperes xxxiv
      5. 1.8.5 Taxen xxxv
      6. 1.8.6 Regionale Herkunft der Universitätsbesucher xxxvi
    9. 1.9 Berufliche Wirkungsfelder der Juristen xxxviii
    10. 1.10 Liste der Dekane xlii
    11. 1.11 Kurzzitate und Siglen der Quellen und Literatur xlvii
    12. 1.12 Abkürzungen im Text und in den Registern xlviii
    13. 1.13 Grundsätze der Edition li
    14. 1.14 Vorbemerkung zu den Registern lii
    15. 1.15 Quellen und Literatur liii
      1. 1.15.1 Ungedruckte Quellen liii
      2. 1.15.2 Gedruckte Quellen liv
      3. 1.15.3 Literatur lv
  2. 2. Text der Matrikel 1442–1557 1
  3. 3. Register 119
    1. Register der Vornamen 119
    2. Register der Zu- und Ortsnamen 172
  4. Abstract 259
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