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Statistische Auswertung xxxiii
können jedoch keine gemacht werden, zumindest so lange nicht, bis die Artistenbände II
bis IV158 in kritischen Editionen vorliegen.
1.8.4 Soziale Gliederung der Juristen in Wien
1.8.4.1 Adelige Universitätsbesucher
Die gesellschaftliche Positionierung der Universitätsbesucher ist in der Juristenmatrikel
nur bedingt ablesbar. Zwei mögliche Angaben können hierfür herangezogen werden: ei-
nerseits die dezidierte Nennung von Titeln, Anredeformen oder der Name selbst (zum
Beispiel Adelsgeschlecht), andererseits die Höhe der Taxen, die gemäß den Statuten ge-
regelt war159. Beide Möglichkeiten sind jedoch mit Vorsicht zu genießen, denn Titel und
Standesbezeichnungen fehlen nachweislich in manchen Fällen, und die Höhe der Gebüh-
ren orientiert sich nicht immer genau an der Taxordnung bzw. entspricht nicht zwingend
dem sozialen Status (siehe dazu unten). Die eindeutigen Standesbezeichnungen wie dux,
comes, nobilis, baro oder miles erscheinen selten, die hingegen oft auftretende Bezeichnung
dominus ist unspezifisch160. Die Bezeichnung als dominus hebt diese Studierenden vom
Rest ab; etwa 15 Prozent werden so bezeichnet161. Diese Gruppe pauschal dem Adel oder
dem Klerus zuzuordnen, wie es in der Literatur mitunter getan wird162, ist jedoch meines
Erachtens nicht möglich. Interessanterweise kommt es auch vor, dass ein dominus keine
Taxe bezahlt, sondern als pauper immatrikuliert wird163.
Während Adelige bei Bakkalars- und Lizentiatsprüfungen an der Artistenfakultät
lange an der Spitze der Prüfungslisten standen und damit der Stand ersichtlich war164,
kann dies bei der Matrikelführung kaum als Hinweis herangezogen werden. Dies deckt
sich auch mit der Analyse der in der Matrikel eindeutig als Adelige bezeichneten Perso-
nen. Nur knapp jeder Zweite steht jeweils am Listenanfang. Die sehr wenigen Herzöge
und Grafen tauchen zwar immer an erster Stelle auf, doch dies trifft bei den nobiles kei-
neswegs durchgängig zu. Hinzu kommt, dass die adelige Herkunft aus nicht erklärbaren
Gründen nicht immer in der Juristenmatrikel vermerkt ist, denn das Abgleichen mit der
Hauptmatrikel ergab, dass einige Personen zwar in dieser als nobilis genannt werden, in
der Juristenmatrikel hingegen nicht165.
Ein weiteres Problem, das auch schon Immenhauser aufzeigte, ist die Unschärfe in-
nerhalb einer sozialen Gruppe. So gibt es den hohen und niederen Adel, die hohe und
niedere Geistlichkeit, und der Bürgerstand kennt ebenfalls große innere Unterschiede.
Besonders zeigt sich das an der unscharfen Bezeichnung canonicus, denn damit kann so-
wohl ein „einfacher“ Regularkanoniker aus einem Chorherrenstift als auch ein adeliger
Domherr eines bedeutenden Bistums gemeint sein166.
158 Acta Facultatis Artium II (UAW Cod. Ph 7): 1416 bis 1447; Acta Facultatis Artium III (UAW Cod.
Ph 8): 1447 bis 1497; Acta Facultatis Artium IV (UAW Cod. Ph 9): 1497 bis 1555.
159 Immenhauser, Juristen (ÖGW), 84.
160 Lackner, Adel und Studium, 75.
161 Immenhauser, Juristen (Liz.), 89.
162 Schwinges, Universitätsbesucher, 403.
163 Dominus Iohannes Funificis de Egra und Dominus Wentzeslaus Rupp; UAW, MFJ II, 1471 II.
164 Lackner, Adel und Studium, 74.
165 Vgl. dazu auch: Lackner, Adel und Studium, 75.
166 Immenhauser, Juristen (ÖGW), 84.
Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Volume II:1442–1557
- Title
- Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
- Subtitle
- Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis
- Volume
- II:1442–1557
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20255-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 326
Table of contents
- 1. Einleitung vii
- 1.1 Forschungsstand viii
- 1.2 Vorhaben und Ziele der Edition x
- 1.3 Die Quelle xi
- 1.4 Der Wert der Quelle – Prosopografische Erkenntnisse xii
- 1.5 Die juridische Fakultät: Studienvoraussetzungen, Studienverlauf und Größe xiv
- 1.6 Paläografische Analyse xvii
- 1.7 „Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch-rechtlicher Einfluss xxi
- 1.8 Statistische Auswertung xxv
- 1.9 Berufliche Wirkungsfelder der Juristen xxxviii
- 1.10 Liste der Dekane xlii
- 1.11 Kurzzitate und Siglen der Quellen und Literatur xlvii
- 1.12 Abkürzungen im Text und in den Registern xlviii
- 1.13 Grundsätze der Edition li
- 1.14 Vorbemerkung zu den Registern lii
- 1.15 Quellen und Literatur liii
- 2. Text der Matrikel 1442–1557 1
- 3. Register 119
- Abstract 259