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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät - Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Volume II:1442–1557
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xxxviii Einleitung machen in der Ungarischen Nation die Hälfte aus, die anderen 50 Prozent teilen sich ungefähr zu gleichen Teilen die Blöcke ‚Böhmen und Mähren‘ bzw. ‚Schlesien und Polen‘, wobei einige Studenten, die hier Polen zugerechnet sind, gemäß der Nationeneinteilung zur Sächsischen Nation gehören. 1.9 Berufliche Wirkungsfelder der Juristen Abschließend stellt sich in Zusammenhang mit der Auswertung der Juristenmatrikel noch die Frage, in welchem Beruf das Gelernte Anwendung finden konnte. Für Juristen gab es bis in das 15. Jahrhundert im Reich außerhalb des geistlichen Gerichts nur wenige Stel- len. Notare, wie es sie in großer Zahl in Italien und Südfrankreich gab, waren nördlich der Alpen zu diesem Zeitpunkt kaum vorhanden192. Ein im späten Mittelalter stattfindender Strukturwandel bei den Gerichten und in der Verwaltung, der oftmals als „Professionali- sierung“ und „Verwissenschaftlichung“ bezeichnet wird, ging mit dem Einfluss gelehrter Juristen einher193. Die beiden Begriffe sind zweifelsfrei Anachronismen und nicht ganz unproblematisch in ihrer Verwendung, dennoch kann im Sinne einer „Professionalisie- rung“ durchaus davon ausgegangen werden, dass im Laufe des 15. Jahrhunderts nicht ausschließlich der soziale Stand das Kriterium zur Erlangung einer Stelle in einer der Regierungs- bzw. Verwaltungsbehörden war, sondern auch die fachliche Eignung. Eine grundlegende Änderung zog die Reichskammergerichtsordnung von 1495 nach sich, die eine Besetzung des Gremiums zur Hälfte mit graduierten Juristen und zur Hälfte mit Rit- tern vorsah; Letztere sollten, wenn möglich, auch juristisch geschult sein194. Zunehmend ist eine verbesserte Struktur der Gerichtsverfahren und der Verwaltung zu erkennen, was unter anderem wohl auch auf fachkundige Juristen zurückzuführen ist195. Grob gesprochen lassen sich die möglichen Betätigungsfelder für Juristen des 15. und 16. Jahrhunderts in drei Bereiche gliedern: fürstlich-höfischer, kirchlicher und städti- scher Dienst. Jeder dieser Bereiche ist natürlich ein heterogener Sammelbegriff, und es gilt überdies zu bedenken, dass der soziale Stand und die gesellschaftlichen Beziehungen mindestens genauso wichtig waren wie die fachliche Qualifikation – gerade einflussreiche Positionen erlangte wohl kein ausgebildeter Jurist nur deshalb, weil er über ein besonders umfangreiches akademisches Wissen verfügte. Ausschlaggebend für eine Karriere konnte mitunter auch der Studienort sein. Ein Absolvent aus einer der traditionsreichen nordita- lienischen Universitäten brachte sicher mehr Glanz an den Dienstort als ein Graduierter aus einer deutschen Kleinstadt196. Der Dienst in der fürstlichen Verwaltung stellt die erste große Gruppe der juristischen Betätigungsfelder dar. Den größten Anteil nehmen hier, neben Juristen bei den Gerich- ten und im diplomatischen Dienst, die Räte ein. Für die Regierungszeit Friedrichs III. (1452–1493) kann festgestellt werden, dass der Anteil der Juristen unter den Räten im Gegensatz zu seinen Vorgängern stark gestiegen ist197. Im Umfeld des Kaisers lassen sich 192 Coing, Römisches Recht, 45; Schmutz, Juristen, 188. 193 Moraw, Gelehrte Juristen, 79. 194 Burmeister, Studium. 195 Schmutz, Juristen, 189 f.; Wejwoda, Rechtspraxis,148 f.; Heinig, Friedrich III., 156 f. 196 Eine ausführliche Auflistung der möglichen Tätigkeitsfelder bietet: Schmutz, Juristen. 197 Moraw, Gelehrte Juristen, 142. Open Access © 2016 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN KÖLN WEIMAR
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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Volume II:1442–1557
Title
Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Subtitle
Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis
Volume
II:1442–1557
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20255-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
326

Table of contents

  1. 1. Einleitung vii
    1. 1.1 Forschungsstand viii
    2. 1.2 Vorhaben und Ziele der Edition x
    3. 1.3 Die Quelle xi
    4. 1.4 Der Wert der Quelle – Prosopografische Erkenntnisse xii
    5. 1.5 Die juridische Fakultät: Studienvoraussetzungen, Studienverlauf und Größe xiv
    6. 1.6 Paläografische Analyse xvii
    7. 1.7 „Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch-rechtlicher Einfluss xxi
    8. 1.8 Statistische Auswertung xxv
      1. 1.8.1 Frequenz xxv
      2. 1.8.2 Graduierungen xxix
      3. 1.8.3 Artes-Studium als Voraussetzung? xxxi
      4. 1.8.4 Soziale Gliederung der Juristen in Wien xxxiii
        1. 1.8.4.1 Adelige Universitätsbesucher xxxiii
        2. 1.8.4.2 Klerus und pauperes xxxiv
      5. 1.8.5 Taxen xxxv
      6. 1.8.6 Regionale Herkunft der Universitätsbesucher xxxvi
    9. 1.9 Berufliche Wirkungsfelder der Juristen xxxviii
    10. 1.10 Liste der Dekane xlii
    11. 1.11 Kurzzitate und Siglen der Quellen und Literatur xlvii
    12. 1.12 Abkürzungen im Text und in den Registern xlviii
    13. 1.13 Grundsätze der Edition li
    14. 1.14 Vorbemerkung zu den Registern lii
    15. 1.15 Quellen und Literatur liii
      1. 1.15.1 Ungedruckte Quellen liii
      2. 1.15.2 Gedruckte Quellen liv
      3. 1.15.3 Literatur lv
  2. 2. Text der Matrikel 1442–1557 1
  3. 3. Register 119
    1. Register der Vornamen 119
    2. Register der Zu- und Ortsnamen 172
  4. Abstract 259
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