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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät - Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Volume II:1442–1557
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Statistische Auswertung xxxv ohne die systematische Auswertung kirchlicher Quellen. Zu erwähnen ist auch hier, dass es – ähnlich wie bei den artistischen Graden und den Adeligen – in der Hauptmatrikel einige Personen gibt, die dort als Kleriker bezeichnet werden, in der Juristenmatrikel jedoch nicht. Zum Schluss noch zu den pauperes, die nur selten festzustellen sind. Gerade einmal 1,9 Prozent sind im 15. Jahrhundert an der rechtswissenschaftlichen Fakultät von der Taxe befreit180, für den Zeitraum von 1442 bis 1557 sind es lediglich 0,8 Prozent. Dem stehen 16,4 Prozent pauperes an der Wiener Gesamtuniversität gegenüber181. 1.8.5 Taxen Am Anfang des ersten Matrikelbandes an der Juristenfakultät wurde noch vor den Einträ- gen zum Jahr 1402 eine Taxordnung niedergeschrieben182, welche die Höhe der Studienge- bühren regelte. Demnach hatten Scholaren zwei und Bakkalare einer anderen Fakultät drei böhmische Groschen zu zahlen, Adelige183 einen halben Gulden. Für die Graduierung zum Bakkalar wurden ein, für jene zum Lizentiaten drei ungarische Gulden verlangt. Die nächste für die Fakultät relevante Taxordnung stammt von 1502 und ist im Sta- tutenbuch der juridischen Fakultät niedergeschrieben184. Mit 1502 ändern sich die vor- geschriebenen Taxen, einen Gulden müssen nun Herzöge und Grafen sowie die hohe Geistlichkeit entrichten, ein Baron bzw. Freiherr (baro) nur vier Schilling, was etwa mit einem halben Gulden umgerechnet werden kann. Der „einfache“ Adelige (simplex nobilis) zahlte davon wieder nur die Hälfte, ungefähr zwei Schillinge (60 Denare)185. Allein diese unterschiedlichen Statuten machen eine Analyse der Taxenunterschiede sehr aufwendig und fehleranfällig, auch darf nicht vergessen werden, dass es sich hier um Vorgaben han- delt, die nicht immer eingehalten wurden. Die Bearbeiter des ersten Juristenbandes stellen richtigerweise fest, dass „die Praxis zeigt, dass eine Vielzahl von Beträgen vermerkt wurde, die diesem Schema nicht entsprechen. Unterschiedliche Münzsorten und Münzqualität sowie schwankender Geldwert mögen hier unter anderem eine Rolle gespielt haben“186. Diese Einschätzung hat auch in gleichem Maße für die vorliegende Untersuchung Gül- tigkeit, eine erste Analyse zeigt nämlich, dass vor allem die unterschiedlichen Münzsorten und das Umrechnen auf einen gemeinsamen Wert leicht zu groben Ungenauigkeiten füh- ren können. Dennoch wäre es reizvoll, diejenigen Personen genauer zu untersuchen, die eine erhöhte Taxe entrichteten, und zwar vor allem, was deren soziale Herkunft und deren berufliche Tägigkeit betrifft. Der Befund einer erhöhten Taxe sagt für sich bedauerlicher- weise nur wenig aus, da, wie bereits bemerkt, die Norm nicht notwendigerweise der Praxis entsprechen musste. Da an dieser Stelle auf eine ausführliche Analyse der Taxen verzich- tet wird, können auch keine weiteren prosopografischen Daten zu den Zahlern erhöhter Gebühren geliefert werden. Ausgehend von Band I187 beliefe sich das etwa auf ein Drittel der Studierenden, also mehr als 500 Personen, die personengeschichtlich ausführlich zu erfassen wären. 180 Zwischen 1402 und 1519; Immenhauser, Juristen (Liz.), 99. 181 Durchschnitt von 1400–1520; Immenhauser, Juristen (Liz.), 99. 182 UAW, MJF I, 1401 II. Dazu: MFJ I, XVI, 3. 183 […] nobilis vel nobilium statum tenere volens medium florenum […]. Zitiert nach: MFJ I, 3 184 UAW Cod. J 9, fol. 1r. 185 MFJ I, XVII, Anm. 20. 186 Zitat nach: MFJ I, XVI. 187 Von 1402 bis 1447 zahlen 31 Prozent eine erhöhte Taxe. MFJ I, XVI.
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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Volume II:1442–1557
Title
Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Subtitle
Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis
Volume
II:1442–1557
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20255-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
326

Table of contents

  1. 1. Einleitung vii
    1. 1.1 Forschungsstand viii
    2. 1.2 Vorhaben und Ziele der Edition x
    3. 1.3 Die Quelle xi
    4. 1.4 Der Wert der Quelle – Prosopografische Erkenntnisse xii
    5. 1.5 Die juridische Fakultät: Studienvoraussetzungen, Studienverlauf und Größe xiv
    6. 1.6 Paläografische Analyse xvii
    7. 1.7 „Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch-rechtlicher Einfluss xxi
    8. 1.8 Statistische Auswertung xxv
      1. 1.8.1 Frequenz xxv
      2. 1.8.2 Graduierungen xxix
      3. 1.8.3 Artes-Studium als Voraussetzung? xxxi
      4. 1.8.4 Soziale Gliederung der Juristen in Wien xxxiii
        1. 1.8.4.1 Adelige Universitätsbesucher xxxiii
        2. 1.8.4.2 Klerus und pauperes xxxiv
      5. 1.8.5 Taxen xxxv
      6. 1.8.6 Regionale Herkunft der Universitätsbesucher xxxvi
    9. 1.9 Berufliche Wirkungsfelder der Juristen xxxviii
    10. 1.10 Liste der Dekane xlii
    11. 1.11 Kurzzitate und Siglen der Quellen und Literatur xlvii
    12. 1.12 Abkürzungen im Text und in den Registern xlviii
    13. 1.13 Grundsätze der Edition li
    14. 1.14 Vorbemerkung zu den Registern lii
    15. 1.15 Quellen und Literatur liii
      1. 1.15.1 Ungedruckte Quellen liii
      2. 1.15.2 Gedruckte Quellen liv
      3. 1.15.3 Literatur lv
  2. 2. Text der Matrikel 1442–1557 1
  3. 3. Register 119
    1. Register der Vornamen 119
    2. Register der Zu- und Ortsnamen 172
  4. Abstract 259
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