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xvi Einleitung
– Stephan Haubtmann aus Wien (Dekan 1555 II)
– Wolfgang Pachaimer aus Gmunden (Dekan 1501 II)
– Wolfgang Püdler aus Wien (Dekan 1566 II).
Besonders auffällig ist dabei die Anzahl der römisch-rechtlich gebildeten Juristen, denn
von den 16 Personen hatten 14 (auch) das Zivilrecht studiert, nur zwei waren reine Ka-
nonisten.
Genaue Angaben zum Alltag an der Fakultät fehlen – hier würden die nicht mehr vor-
handenen Akten weit mehr Auskunft geben. Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dass
es sich wohl um eine überschaubare Einrichtung gehandelt hat. Auch wenn Spitzenwerte
von bis zu 40 Neueinschreibungen62 im Jahr erreicht wurden, so liegt der Mittelwert bei
15 Personen pro Jahr bzw. durchschnittlich 18 Studenten inklusive der Graduierten. Das
sind Mittelwertangaben zu einem Jahr, auf das Semester gerechnet muss der Wert noch
halbiert werden. Der jeweilige Dekan war demnach nicht mit einer hohen Studentenan-
zahl konfrontiert, womit die juridische Fakultät auch in keinem Vergleich zur Artisten-
fakultät steht. Wie viele Lehrende damit beschäftigt waren, die angehenden Juristen zu
unterrichten und ihnen die Prüfungen abzunehmen, lässt sich der Quelle nicht entneh-
men63, doch existiert zum Wintersemester 1515 eine punktuelle Angabe, wer an der Fa-
kultät als Jurist tätig war. Neun Personen sind angeführt, die aus ihrem Kreis den Dekan
wählten. Es handelt sich hierbei um folgende Personen:
– Iodocus Welling aus Marbach (am Neckar), Wiener Ratsherr und niederösterreichi-
scher Fiskal
– Georg Mandl aus Pressburg, Lehrender64 an der Fakultät und Rat von Ferdinand I.65
– Martin Capinius, genannt Siebenbürger, Bürgermeister von Wien
– Johannes Angrer aus Rosenberg, Doktor aus Ferrara und juristischer Ordinarius
– Ulrich Kauffmann aus Kempten, Vizedekan am Wiener Domkapitel
– Petrus Tannhauser aus Nürnberg
– Ulrich Gebhart aus Wolfratshausen, Rektor der Universität
– die Brüder Friedrich und Andreas Herer aus Schwäbisch Gmünd, beide Rektoren der
Universität
Sechs der neun Juristen waren Doktoren beider Rechte66, somit auch römisch-rechtlich
gebildet. Gebhart und die Brüder Herer hatten kurz davor ihre legistischen Grade in
Wien erworben, Angrer in Ferrara und Tannhauser sowie Kauffmann auch nicht in Wien,
wobei deren Studienort nicht bekannt ist.
62 Siehe auch unter „Statistik“.
63 Zumindest lässt sich sagen, dass 1533 im Zuge der Reform unter Ferdinand I. die Zahl der besoldeten
Lekturen an der Juristenfakultät mit drei festgeschrieben wurde und dass es davor (ohne genaue Angabe)
fünf gab. Ab 1537 kam eine weitere hinzu. Vgl. Mühlberger, Reform, 37.
64 Als sextista bezeichnet, also als Professor für den Liber Sextus des Papstes Bonifaz VIII.
65 Kohler, Ferdinand I., 138.
66 Welling, Mandl und Siebenbürger waren nur Doktoren des Kirchenrechts.
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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Volume II:1442–1557
- Title
- Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
- Subtitle
- Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis
- Volume
- II:1442–1557
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20255-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 326
Table of contents
- 1. Einleitung vii
- 1.1 Forschungsstand viii
- 1.2 Vorhaben und Ziele der Edition x
- 1.3 Die Quelle xi
- 1.4 Der Wert der Quelle – Prosopografische Erkenntnisse xii
- 1.5 Die juridische Fakultät: Studienvoraussetzungen, Studienverlauf und Größe xiv
- 1.6 Paläografische Analyse xvii
- 1.7 „Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch-rechtlicher Einfluss xxi
- 1.8 Statistische Auswertung xxv
- 1.9 Berufliche Wirkungsfelder der Juristen xxxviii
- 1.10 Liste der Dekane xlii
- 1.11 Kurzzitate und Siglen der Quellen und Literatur xlvii
- 1.12 Abkürzungen im Text und in den Registern xlviii
- 1.13 Grundsätze der Edition li
- 1.14 Vorbemerkung zu den Registern lii
- 1.15 Quellen und Literatur liii
- 2. Text der Matrikel 1442–1557 1
- 3. Register 119
- Abstract 259