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Statistische Auswertung xxxv
ohne die systematische Auswertung kirchlicher Quellen. Zu erwähnen ist auch hier, dass es
– ähnlich wie bei den artistischen Graden und den Adeligen – in der Hauptmatrikel einige
Personen gibt, die dort als Kleriker bezeichnet werden, in der Juristenmatrikel jedoch nicht.
Zum Schluss noch zu den pauperes, die nur selten festzustellen sind. Gerade einmal
1,9 Prozent sind im 15. Jahrhundert an der rechtswissenschaftlichen Fakultät von der
Taxe befreit180, für den Zeitraum von 1442 bis 1557 sind es lediglich 0,8 Prozent. Dem
stehen 16,4 Prozent pauperes an der Wiener Gesamtuniversität gegenüber181.
1.8.5 Taxen
Am Anfang des ersten Matrikelbandes an der Juristenfakultät wurde noch vor den Einträ-
gen zum Jahr 1402 eine Taxordnung niedergeschrieben182, welche die Höhe der Studienge-
bühren regelte. Demnach hatten Scholaren zwei und Bakkalare einer anderen Fakultät drei
böhmische Groschen zu zahlen, Adelige183 einen halben Gulden. Für die Graduierung zum
Bakkalar wurden ein, für jene zum Lizentiaten drei ungarische Gulden verlangt.
Die nächste für die Fakultät relevante Taxordnung stammt von 1502 und ist im Sta-
tutenbuch der juridischen Fakultät niedergeschrieben184. Mit 1502 ändern sich die vor-
geschriebenen Taxen, einen Gulden müssen nun Herzöge und Grafen sowie die hohe
Geistlichkeit entrichten, ein Baron bzw. Freiherr (baro) nur vier Schilling, was etwa mit
einem halben Gulden umgerechnet werden kann. Der „einfache“ Adelige (simplex nobilis)
zahlte davon wieder nur die Hälfte, ungefähr zwei Schillinge (60 Denare)185. Allein diese
unterschiedlichen Statuten machen eine Analyse der Taxenunterschiede sehr aufwendig
und fehleranfällig, auch darf nicht vergessen werden, dass es sich hier um Vorgaben han-
delt, die nicht immer eingehalten wurden. Die Bearbeiter des ersten Juristenbandes stellen
richtigerweise fest, dass „die Praxis zeigt, dass eine Vielzahl von Beträgen vermerkt wurde,
die diesem Schema nicht entsprechen. Unterschiedliche Münzsorten und Münzqualität
sowie schwankender Geldwert mögen hier unter anderem eine Rolle gespielt haben“186.
Diese Einschätzung hat auch in gleichem Maße für die vorliegende Untersuchung Gül-
tigkeit, eine erste Analyse zeigt nämlich, dass vor allem die unterschiedlichen Münzsorten
und das Umrechnen auf einen gemeinsamen Wert leicht zu groben Ungenauigkeiten füh-
ren können. Dennoch wäre es reizvoll, diejenigen Personen genauer zu untersuchen, die
eine erhöhte Taxe entrichteten, und zwar vor allem, was deren soziale Herkunft und deren
berufliche Tägigkeit betrifft. Der Befund einer erhöhten Taxe sagt für sich bedauerlicher-
weise nur wenig aus, da, wie bereits bemerkt, die Norm nicht notwendigerweise der Praxis
entsprechen musste. Da an dieser Stelle auf eine ausführliche Analyse der Taxen verzich-
tet wird, können auch keine weiteren prosopografischen Daten zu den Zahlern erhöhter
Gebühren geliefert werden. Ausgehend von Band I187 beliefe sich das etwa auf ein Drittel
der Studierenden, also mehr als 500 Personen, die personengeschichtlich ausführlich zu
erfassen wären.
180 Zwischen 1402 und 1519; Immenhauser, Juristen (Liz.), 99.
181 Durchschnitt von 1400–1520; Immenhauser, Juristen (Liz.), 99.
182 UAW, MJF I, 1401 II. Dazu: MFJ I, XVI, 3.
183 […] nobilis vel nobilium statum tenere volens medium florenum […]. Zitiert nach: MFJ I, 3
184 UAW Cod. J 9, fol. 1r.
185 MFJ I, XVII, Anm. 20.
186 Zitat nach: MFJ I, XVI.
187 Von 1402 bis 1447 zahlen 31 Prozent eine erhöhte Taxe. MFJ I, XVI.
Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Band II:1442–1557
- Titel
- Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
- Untertitel
- Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis
- Band
- II:1442–1557
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20255-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 326
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung vii
- 1.1 Forschungsstand viii
- 1.2 Vorhaben und Ziele der Edition x
- 1.3 Die Quelle xi
- 1.4 Der Wert der Quelle – Prosopografische Erkenntnisse xii
- 1.5 Die juridische Fakultät: Studienvoraussetzungen, Studienverlauf und Größe xiv
- 1.6 Paläografische Analyse xvii
- 1.7 „Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch-rechtlicher Einfluss xxi
- 1.8 Statistische Auswertung xxv
- 1.9 Berufliche Wirkungsfelder der Juristen xxxviii
- 1.10 Liste der Dekane xlii
- 1.11 Kurzzitate und Siglen der Quellen und Literatur xlvii
- 1.12 Abkürzungen im Text und in den Registern xlviii
- 1.13 Grundsätze der Edition li
- 1.14 Vorbemerkung zu den Registern lii
- 1.15 Quellen und Literatur liii
- 2. Text der Matrikel 1442–1557 1
- 3. Register 119
- Abstract 259