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Statistische Auswertung xxxi
Fig. 4: Aufteilung der Graduierungen
1.8.3 Artes-Studium als Voraussetzung?
Die oben bereits aufgeworfene Frage, ob Studierende an der Juristenfakultät eine artes-
Graduierung als Voraussetzung benötigten, kann nach Auswertung der Quelle eindeutig
mit Nein beantwortet werden. Lediglich 526 der Personen haben entweder einen ma-
gister, baccalarius oder licenciatus artium vorzuweisen, wobei Letztgenannte einen ver-
schwindend geringen Anteil ausmachten. Das entspricht 31,5 Prozent. Doch muss diese
Angabe etwas nach oben korrigiert werden, denn einerseits sind aus der Hauptmatrikel
noch einige weitere Personen als artes-Akademiker festzumachen, andererseits kommen
noch weitere knapp 20 Studenten, die sich schon mit einem juristischen Doktorgrad (ent-
weder im kanonischen oder im römischen Recht bzw. in beiden Rechten) an der Wiener
Fakultät einschreiben ließen, und zwei weitere mit einem Lizentiat der Rechte hinzu.
Würden andere universitäre Quellen, wie die Akten der Wiener Artisten, einer systemati-
schen Analyse unterzogen werden, dürfte die Zahl sicher noch steigen. Soweit die Quelle
darüber Auskunft gibt, hatte etwa ein Drittel der Studenten einen artes-Abschluss.
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Bacc. 330 Liz. 100 Dokt. 71 Gesamt 501
Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Band II:1442–1557
- Titel
- Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
- Untertitel
- Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis
- Band
- II:1442–1557
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20255-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 326
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung vii
- 1.1 Forschungsstand viii
- 1.2 Vorhaben und Ziele der Edition x
- 1.3 Die Quelle xi
- 1.4 Der Wert der Quelle – Prosopografische Erkenntnisse xii
- 1.5 Die juridische Fakultät: Studienvoraussetzungen, Studienverlauf und Größe xiv
- 1.6 Paläografische Analyse xvii
- 1.7 „Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch-rechtlicher Einfluss xxi
- 1.8 Statistische Auswertung xxv
- 1.9 Berufliche Wirkungsfelder der Juristen xxxviii
- 1.10 Liste der Dekane xlii
- 1.11 Kurzzitate und Siglen der Quellen und Literatur xlvii
- 1.12 Abkürzungen im Text und in den Registern xlviii
- 1.13 Grundsätze der Edition li
- 1.14 Vorbemerkung zu den Registern lii
- 1.15 Quellen und Literatur liii
- 2. Text der Matrikel 1442–1557 1
- 3. Register 119
- Abstract 259