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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 81 Er empfängt und traget den goldenen Schlüßel zur Auszeichnung seiner Charge. Endlich ist er der oberste Leiter des Hofquartierwesens. In Folge dieser allgemeinen Darstellung stehen unter seinen Befehlen: – die Leibärzte, Leib Chirurgen und Leibwundärzte, – die Hofapotheken Direction, – das geheime Kammerzahlamt, – die verschiedenen szientifischen Kabinete, [374] – die Kammerdiener, – die Kammerfouriers, – die Thürhütter, – die Ansager, – die Hofburg Inspection. Seine Prärogativen und Vorrechte bestehen in folgendem: Er hat sich, so oft er etwas bey Sr Majestät vorzubringen hat, um die aller- höchsten Befehle zu melden. Alle einlangenden Gesuche zur Erlangung der Kämmererswürde hat Er nach untersuchter Ächtheit der Ahnenprob bey einer sich ergebenden Pro- motion der allerh. Bestättigung Sr Majestät zu unterziehen und jene, welche die Kämmererswürde nicht taxfrey erhalten,79 erst dann zu beeiden, wenn sie dieselben entrichtet haben, vor welchem Zeitpunkt er ihnen auch nicht die Tragung des Ehrenzeichens gestatten darf. Er hat den Rang der Käm- merer zu bestimmen, sie zur gehörigen Dienstleistung und schuldigen Befol- gung ihrer Eidespflicht anzuhalten, ihnen aufzutragen, daß die im Dienste stehenden, außer den bey Sr Majestät dienenden Individuen, niemand zur Audienz vorlassen, der nicht entweder auf der gewöhnlichen Liste stehet oder sich vorher bey dem Oberstkämmerer gemeldet hat; auch nicht zu ge- statten, daß die Dienstkämmerer während ihrer Dienstzeit für sich Audienz bey Sr Majestät nehmen, um etwas vorzutragen oder zu erbitten. Er soll niemanden den Zutritt bey Hofe in die innere Kammer zugestehen, der nicht hierzu berufen ist. In Bezug auf das Hofceremoniel besteht sein allgemeiner Wirkungskreis da- rin, daß er sowohl die k.k. Kämmerer als alle bey Hoffeyer-[374’]lichkeiten eintrettenden Individuen seines Staabes auswähle und sie zur Dienstleis- tung an den Oberhof-Ceremonienmeister anweise. Er erscheinet in seiner Eigenschaft als Oberstkämmerer zu Feyerlichkeiten nur dann, wenn Se Majestät zugegen sind, und bey jeder Gelegenheit macht Er Sr Majestät von dem Beginnen der Ceremonie die Meldung. 79 Um die Befreiung von den Taxen konnte angesucht werden; vgl. Žolger, Hofstaat, S. 143.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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