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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 85 a. Bey dem Einzuge, bey der Ankunft und dem Kirchengange benimmt er sich gleichmässig wie bey den ähnlichen Ceremonien bey Gelegenheit der hung. Krönung. b. Am Tage der Krönung erscheint er bey Hofe, und wenn der Hofstaat ver- sammelt ist, ruft er die Landesämter, welche die Reichs Insignien zu über- bringen haben, in das bestimmte Zimmer. c. Zum Krönungsakte macht er die Begleitung wie in Kirchengängen, begiebt sich jedoch in die Wenzelkapelle81 und hilft in der Eigenschaft als Oberst- kämmerer Se Majestät in den königlichen Ornat [zu] kleiden. [Er] Stellt sich in der Kirche nächst Sr Majestät auf des Thrones breite Bühne, macht die Begleitung Sr Majestät zu dem Altar, nimmt Sr Majestät zur höchsten Öh- lung den Mantel ab, entblößt Allerhöchstdenenselben die Achseln, gürtet Sr Majestät, nachdem das Schwerd gezohen ist, die Scheide ab und übersendet sie durch den anwesenden Kammerdiener in die Landstube. Endlich beglei- tet er zu dem Inthronisationsthrone, wo er ebenfalls zur linken Seite seinen Platz hat. Zur Krönung der Königinn beruft er auf gleiche Art die Landesämter mit den Reichs Insignien, macht die Begleitung wie bey Kirchengängen, stellt sich zur linken Seite des Thrones und begleitet Se Majestät mit den übrigen Obersthofämtern zum Altar, von dort wieder zurück. 21. Der Oberstkämmerer hat den Rang am Hofe nach seiner Geheimen Raths Würde, und er schlichtet die zwischen den Kämmerern eintrettenden Rangsanstände. 22. In der Cortege, d. i. die Begleitung Sr Majestät zu irgend einer Hoffeyer- lichkeit, hat der Oberstkämmerer – wenn keine Ordensritter erscheinen – den Platz jedesmahl rückwärts Sr Majestät. [377’] 23. Bey Eidesablegungen fungiret der Oberstkämmerer folgender Massen: a. Zu allen Eidesablegungen, welche bey Sr Majestät statt haben, ruft er den Eidespflichtigen zu Sr Majestät ein und ist bey der Ceremonie als Zeuge zu- gegen. b. Er beeidet die k.k. Kämmerer in seiner Wohnung und liest ihnen den Ei- dessatz vor. c. Er beeidet alle zu seinem Hofstaabe gehörigen Beamten und Diener. d. Er selbst legt den Eid in die Hände Sr Majestät ab. 24. In Hinsicht der Vorstellungen ist zu merken, daß der Oberstkämmerer den neu ernannten Ersten Obersthofmeister bey Hofe vorstelle und hiebey folgende Verrichtungen habe: Er erscheint mit dem neu ernannten Ersten Obersthofmeister nach abge- legtem Eide, unter dem Vortritte des Hofstaates, in dem bestimmten Lokale 81 Im Veitsdom in Prag/Praha.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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