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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 115 c. Bey der Audienz der Stände benimmt er sich wie bey allen solemnen Au- dienzen. 18. Die Ceremonie des hungarischen Reichstages verbindet ihn nur dann zu Verrichtungen, wenn Ie Majestät erscheinen, in welchem Falle er: a. bey dem öffentlichen Einzuge nach dem Wagen Ir Majestät reitet, und wenn Allerhöchstsie à la campagne erscheinen, nachfährt, beym Aussteigen die gehörige Unterstützung leistet, die Begleitung macht; b. bey den Propositionen Sich zu Ir Majestät linken Seite auf des Thrones 2te Stufe stellet. 19. Zur Palatinus-Wahl fungirt er nicht. 20. Bey der böhmischen Krönungs Ceremonie macht er: a. im feyerlichen Einzuge oder bey der Ankunft à la campagne die gewöhnli- che Begleitung, [403] leistet beym Aussteigen die erforderliche Unterstützung und macht die gewöhnliche Begleitung in die Kirche. b. Zu dem Krönungsakte begleitet er gleichförmig wie in Kirchengängen, leistet die gehörige Bedienung Ir Majestät, begleitet zum Throne und Hoch- altar, setzt Ir Majestät die Krone auf und ab und stehet links auf des Thro- nes 2ter Stufe. 21. Bey Belehnungen fungirt er nicht. 22. Den Rang hat er als Geheimrath und bestimmt bey vorfallenden Strei- tigkeiten den Rang der zum männlichen Hofstaate Ir Majestät der Kaiserinn gehörenden Personen. 23. In der Cortege, d. i. bey Begleitung Ir Majestät, hat er seinen Platz: a. wenn Ihre Majestät einen feyerlichen Einzug halten nach dem Leibwagen zu Pferde, im Zuge à la campagne aber fährt er Ir Majestät nach. b. So oft Ie Majestät zu Fuß erscheinen, begleitet er Sie links rückwärts. 24. Den Eid legt er in die Hände Sr Majestät ab. 25. Vorgestellt wird er durch den Ersten Obersthofmeister, und er hat bey der Vorstellung eines Ersten Obersthofmeisters gegenwärtig zu seyn. 26. Bey Ankunft hoher Herschaften macht er den Empfang im Nahmen Ir Majestät der Kaiserinn oder er macht die Begleitung Ir Majestät, wenn Sie Jemand empfangen. 27. Bey Galla und außerordentlicher Galla hat er keinen speziellen Dienst. 28. Zu allen öffentlichen Tafeln macht er die Begleitung [403’] Ihrer Majestät, rückt den Sessel, präsentirt das Handtuch zur Waschung und macht die Auf- wartung rückwärts des Sessels Ir Majestät. Wenn Allerhöchstdieselbe Tafel geben, macht er die Einladung der Gäste. 29. Bey Ordens Ceremonien fungirt er niemahls, nur wenn Ie Majestät einer Ordensfeyerlichkeit beywohnen, macht er die gewöhnliche Begleitung und Aufwartung.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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