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vom 22.07.2021, aktuelle Version,

Österreichischer Reichskreis

Reichskreiseinteilung am Anfang des 16. Jahrhunderts:
  • Österreichischer Reichskreis
  • Der Österreichische Reichskreis ist einer von zehn Reichskreisen, in welche unter Kaiser Maximilian I. 1500 bzw. 1512 das Heilige Römische Reich eingeteilt wurde. Der österreichische Reichskreis wurde auf dem Kölner Reichstag von 1512 beziehungsweise dem Wormser Reichstag von 1521 eingerichtet. Er bestand bis zum Ende des Alten Reiches im Jahr 1806.

    Organisation

    Der Reichskreis umfasste die österreichischen Erbländer. Damit wurde dem Haus Habsburg die Teilnahme an der Exekutionsordnung des Reiches gesichert. Nicht dazu gehörten die Länder der böhmischen Krone. Dazu gehörten jedoch die vorderösterreichischen Gebiete, die als Enklaven auf dem Gebiet des schwäbischen oder oberrheinischen Reichskreises lagen. Hinzu kamen weitere geistliche und weltliche Territorien, die nicht direkt Habsburg unterstanden. Eine Besonderheit war, dass zahlreiche gefürstete Familien, die in den Habsburger Erbländern begütert waren, zumindest zeitweise Mitglieder des Reichskreises waren.
    Per 1779 kam das Innviertel, nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 die früheren geistlichen Staaten Salzburg und mit diesem Berchtesgaden hinzu, die vorher zum Bayerischen Reichskreis gerechnet wurden.

    Kreisausschreibender Fürst, Kreisdirektor und Kriegsoberster war der jeweilige Erzherzog von Österreich. Eine politisch eigenständige Rolle konnte dieser vom Haus Habsburg beherrschte Kreis nicht spielen. Einzig das Hochstift Trient und das Hochstift Brixen kritisierten im 16. Jahrhundert zeitweise die Alleinvertretung des Kreises durch Habsburg. Schon durch ihre Bindung an die Habsburger Grafschaft Tirol konnte dies nicht wirksam werden. Insgesamt war der Reichskreis nicht wie die meisten anderen ein korporatives, regionales Verfassungsorgan, da es mit dem Haus Habsburg nur einen politisch wirkmächtigen Kreisstand gab. Allerdings erbrachte er annähernd ein Fünftel aller Reichssteuern.

    Die politische Bedeutung der Reichskreise insgesamt blieb allerdings, vor allem im Osten des Reiches, gegenüber den großen landesfürstlichen Territorien immer gering.[1] Das gilt speziell für den Österreichischen Reichskreis, in dem nicht einmal Kreisversammlungen abgehalten wurden. Vertreter des Kreises nahmen lediglich an allgemeinen Kreistagen im Reich teil.[2]

    Zusammensetzung

    Er umfasste die folgenden Territorien:

    (1) Der formale Status der beiden Landesteile wurde zu Reichszeiten nie endgültig geklärt: In der Titulatur war immer von einem Erzherzog von Österreich, allenfalls Erzherzog von Österreich ob und unter der Enns die Rede, bei Bedarf wurde aber außenpolitisch sehr wohl etwa von Erzherzogtum Österreich ob der Enns gesprochen, und beide Landesteile waren ab den 1490ern, spätestens ab 1783 ständisch unabhängig organisiert.
    (2) erst ab 1797 Istrien vollständig, die Westküste war Teil der Republik Venedig
    (3) politisch und gerichtlich zuständig, erst im 19. Jahrhundert auch verwaltungsmäßig dem Land unterstellt

    Siehe auch

    Literatur

    • Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383–1806). Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1998, ISBN 3-515-07146-6, GoogleBooks
    • Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der Deutschen Geschichte. 2. überarb. Aufl., Stuttgart 1983, S. 921
    • Gerhard Köbler: Lexikon der deutschen Ländern. 4. Aufl., München 1992, S. 450

    historische Monographien:

    • Ignatz de Luca: Geographisches Handbuch von dem Oestreichischen Staate. 2. Band Die im ö streichischen Kreise gelegenen Länder. Verlag Johannes Paul Krauß, Wien 1790 (Google eBook, vollständige Ansicht).

    Einzelnachweise

    1. Horst Rabe: Neue Deutsche Geschichte. Band 4: Reich und Glaubensspaltung. Deutschland 1500–1600. Beck, München 1989, ISBN 3-406-30816-3, S. 125.
    2. Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383–1806). Geschichte und Aktenedition. Steiner, Stuttgart 1998, ISBN 3-515-07146-6, S. 564.

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