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vom 02.03.2018, aktuelle Version,

Hans Klecatsky

Hans Richard Klecatsky (* 6. November 1920 in Wien; † 23. April 2015 in Innsbruck[1]) war Professor am Lehrstuhl für öffentliches Recht der Universität Innsbruck und von 1966 bis 1970 parteiloser Bundesminister für Justiz der Republik Österreich.

Ausbildung und Beruf

Hans Klecatsky wurde 1920 als ältester Sohn von Josef und Maria Klecatsky, geborene Schartel, in Wien geboren. Die vierjährige Volksschule besuchte er in Wien-Meidling, nach einer Aufnahmeprüfung ein achtjähriges Realgymnasium, die Bundeserziehungsanstalt Traiskirchen, an der er im Mai 1938 die Matura ablegte.

Nach dem Reichsarbeitsdienst in Tannheim (Tirol) und Saalfelden (Salzburg) begann er im Wintersemester 1938/39 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, das er ob der kriegsbedingt eingeführten Trimestereinteilung bereits im September 1940 erfolgreich mit einem Magister abschließen konnte. Aufgrund der Übernahme des deutschen Justizsystems nach dem Anschluss Österreichs erfolgte zusätzlich zudem die Abnahme des deutschen Referendarexamens vor dem Justizprüfungsamt des Oberlandesgerichts Wien am 28. September 1940.

Nach seinem Studium wurde Klecatsky nach Prag zum Kriegsdienst zur Luftwaffe der Wehrmacht eingezogen (1. Oktober 1940 bis 8. Mai 1945). Parallel wurde er mit Wirkung vom 11. November 1940 durch den Gerichtspräsidenten des Oberlandesgerichts Wien zum Rechtsreferendar bestellt und mit Wirkung vom 17. Juni 1944 zum Assessor ernannt. Nach dem Krieg nahm er seine akademischen Studien wieder auf und wurde 1947 zum Dr. jur. promoviert.

In der Zweiten Republik trat er in den Justizdienst, kam als Richter 1951 in den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und 1959 als damals jüngstes Mitglied als Hofrat an den Verwaltungsgerichtshof und 1964 als Ersatzmitglied auch an den Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich.

Nach einem Lehrauftrag für Verwaltungsverfahrensrecht an der damaligen Wiener Hochschule für Welthandel im Studienjahr 1960/61 habilitierte Klecatsky sich 1964 an der Universität Innsbruck als Dozent für Allgemeine Staatslehre, Verfassungs- und Verwaltungsrecht; am 21. Januar 1965 wurde er Professor für Öffentliches Recht.

Von 1966 bis 1970 übte Hans Klecatsky die Funktion des Bundesministers für Justiz aus (parteilos). Wichtige erarbeitete Gesetze bzw. Erfolge seiner Amtszeit waren das Organhaftpflichtgesetz (1967), das Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof (1968), die Abschaffung von Todesstrafe, standgerichtlichem Verfahren und Ausnahmegerichtsbarkeit (1968), das Strafvollzugsgesetz (1969), das Bewährungshilfegesetz (1969) sowie das strafrechtliche Entschädigungsgesetz (1969). Sein Wirken als Bundesminister würdigte der österreichische Bundespräsident Heinz Fischer im Jahr 2010 als wichtigen Bestandteil zur Sicherung und Ausgestaltung des Rechtsstaates.[2]

Von 1965 bis zu seiner Emeritierung 1991 leitete Klecatsky das Institut für öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Danach übernahm Klecatsky als einfacher Professor weiterhin Lehr- und Forschungstätigkeiten, vor allem auf dem Gebiet der Menschenrechte, des Volksgruppenrechtes und des Europarechts.

Von 1985 bis 1989 leitete er das pro-nordkoreanische „International Institute of the Juche Idea“ mit Sitz in Tokio.[3]

Als Klecatskys bedeutendste wissenschaftliche Leistung gilt seine rechtstheoretische Durchdringung des Problems der sogenannten Privatwirtschaftsverwaltung des Staates.[4]

Ferner war Hans Klecatsky Gründungs- und Ehrenobmann des „Europäischen Ombudsmann-Instituts“ sowie Gründungs- und Ehrenmitglied der Österreichischen Juristen-Kommission.[5]

Veröffentlichungen

  • Mitherausgeber der „Juristischen Blätter“ (1963–2004)
  • Mitherausgeber der wissenschaftlichen Buchreihe „Ethnos“

Literatur

  • Franz Matscher, Peter Pernthaler, Andreas Raffeiner (Hrsg.): Ein Leben für Recht und Gerechtigkeit. Festschrift für Hans R. Klecatsky zum 90. Geburtstag. Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Wien 2010.
    • Darin: Oskar Peterlini: Mit Herz und Seele für Österreich und Südtirol. Mit Klecatsky durch Erlebnisse und Geschichte, Recht und Politik. S. 525–549 (online).

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Ex-Justizminister Hans Klecatsky gestorben
  2. Pressemitteilung des österreichischen Präsidentschaftskanzlei vom 5. November 2010
  3. Pan, Christoph, Nordkorea - Die ideologische und soziologische Basis, Wien: Braumüller Verlag, 1992, S. 125
  4. Hans Klecatsky im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
  5. Klecatsky in Österreichische Rechtswissenschaft in Selbstdarstellungen

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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