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vom 12.06.2019, aktuelle Version,

Hermann Ach

Hermann Ach (* 21. Juli 1880 als Hermann Ach Edler von Jähnstein[1] in St. Johann am Steinfelde; † 20. September 1953 in Wien) war ein österreichischer Beamter und Politiker, der dem Heimatblock nahestand.

Jugend und Ausbildung

Hermann Ach entstammte einer alten Wiener Familie. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Wien, wo er auch promovierte. 1908 heiratete er Charlotte Claricini von Dornpacher, aus der Ehe gingen keine Kinder hervor. Ach war Mitglied des Deutsch-Österreichischen Alpenvereins.[1]

Beamtenlaufbahn

Ab 1904 war er in der politischen Verwaltung in der Statthalterei in Triest als Konzeptspraktikant tätig. 1912 wurde er ins Bundesministerium für Inneres berufen, wo er im administrativen Polizeidienst, später bei der Staatspolizei verwendet wurde. In der Ersten Republik wurde er 1918 als Ministerialvizesekretär übernommen und 1922 zum Ministerialrat ernannt. 1927–1932 war er Staatskommissär bei der Postkarten Industrie AG. Von 1. Jänner 1930 bis 20. Mai 1932 war er auch Leiter der Gendarmerieabteilung des Bundeskanzleramts. Als Beamter war er 1932–1935 bei vollen Bezügen beurlaubt, am 2. April 1935 wurde er zum Sektionschef ernannt. Nach eigenen Angaben (in seinem Gau-Akt) wurde er am 1. Juli 1935 wegen Begünstigung illegaler Nationalsozialisten strafweise pensioniert.

Politische Funktion

In der Bundesregierung Dollfuß I war er von 20. Mai 1932 bis 28. September 1932 als Bundesminister im Bundeskanzleramt mit der sachlichen Leitung der Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit betraut.

Während der Zeit des Ständestaats trat Ach der Vaterländischen Front bei und war 1934–1938 Vorsitzender der Kodifizierungskommission. [1]

Literatur

  • Franz Schausberger: Letzte Chance für die Demokratie. Die Bildung der Regierung Dollfuß I im Mai 1932. Bruch der österreichischen Proporzdemokratie. (= Studien zur Geschichte der christlich-sozialen Parteien, 1), Böhlau, Wien u. a. 1993, ISBN 3-205-98050-6, S. 152–153.

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 Gertrude Enderle-Burcel, Michaela Follner: Diener vieler Herren: Biographisches Handbuch der Sektionschefs der Ersten Republik und des Jahres 1945. Hrsg.: Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes und Österreichische Gesellschaft für Historische Quellenstudien. Wien 1997, ISBN 3-901142-32-0, S. 25.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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