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vom 18.02.2025, aktuelle Version,

Karl Hartleb

Karl Hartleb (* 23. Oktober 1886 in Sankt Georgen bei Neumarkt, Steiermark[1]; † 29. August 1965 in Friesach, Kärnten) war ein österreichischer Politiker (Landbund, VdU). Er war in der Ersten und der Zweiten Republik Abgeordneter zum Nationalrat, von 1927 bis 1929 Vizekanzler und von 1953 bis 1956 Dritter Präsident des Nationalrates.

Leben

Nach der Volksschule war Karl Hartleb als Landwirt, Säger und Müller tätig. Von 1919 bis 1927 war er Abgeordneter zum steiermärkischen Landtag, zunächst für die Steirische Bauernpartei, die 1922 im deutschnationalen Landbund aufging. Zeitweilig war er Dritter Landtagspräsident. Hartleb war Mitglied der Reichsparteileitung des Landbundes. Von 1927 bis 1930 war er Abgeordneter zum Nationalrat, von 1927 bis 1929 auch Vizekanzler und Innenminister im fünften Kabinett von Ignaz Seipel (CS). In seine Amtszeit fiel der Wiener Justizpalastbrand, bei dem die Polizei hart gegen demonstrierende und randalierende Sozialdemokraten vorging,[2] wobei 84 Demonstranten und 5 Polizisten starben. Von 1930 bis 1934 war Hartleb Präsident der Bundeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark.

Nach dem „Anschluss“ beantragte Hartleb am 17. Mai 1938 die Aufnahme in die NSDAP und wurde rückwirkend zum 1. Mai desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 6.222.260),[3] daneben war er noch Zellenleiter und Ortsbauernführer von St. Georgen bei Neumarkt in der Steiermark. Von 1938 bis 1945 war er Ortsgruppenleiter der NSDAP. Das waren die höchsten Funktionen, die er in der NS-Ära einnahm.[4] Nach dem Krieg wurde er 1945 verhaftet und verbrachte 15 Monate im Internierungslager Stalag XVIII A in Wolfsberg, das während der britischen Besetzungszeit dann Camp 373 hieß.

Als Mitglied des Verbandes der Unabhängigen (VdU) war Hartleb von 1949 bis 1956 wieder Abgeordneter zum Nationalrat und von 1952 bis 1953 Klubobmann. In seiner Zeit beim VdU setzte er sich dafür ein, dass schwer belastete Nationalsozialisten, wie der spätere FPÖ-Gründer, Anton Reinthaller, entlastet und von der Entnazifizierung möglichst ausgenommen werden.[5] Von 1953 bis 1956 war er Dritter Präsident des Nationalrates.[4] Der SPÖ-Politiker Bruno Pittermann bezeichnete Hartleb als den „Old Shatterhand des VdU.“[6]

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Matricula Online – St. Marein bei Neumarkt, Taufbuch 6, 1875–1900, Seite 86, Eintrag Nr. 38, 2. Zeile
  2. Isabella Ackerl, Friedrich Weissensteiner: Österreichisches Personenlexikon der Ersten und Zweiten Republik. 1992, Eintrag Hartleb, Karl.
  3. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/13630362
  4. 1 2 Marianne Pollak: Archäologische Denkmalpflege zur NS-Zeit in Österreich. Kommentierte Regesten für die „Ostmark“ (= Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege. 23). Böhlau, Wien 2015, ISBN 978-3-205-20123-6, S. 219.
  5. Reiter, Margit: Die Ehemaligen. Der Nationalsozialismus und die Anfänge der FPÖ. 3. Auflage. Wallstein, Göttingen 2019, ISBN 978-3-8353-3515-8, S. 121 ff.
  6. Lothar Höbelt: Von der vierten Partei zur dritten Kraft. Die Geschichte des VdU. Leopold Stocker, Graz u. a. 1999, ISBN 3-7020-0866-7, S. 171.
  7. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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