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vom 20.06.2022, aktuelle Version,

Luftraumüberwachung

Luftraumüberwachung ist die Überwachung des Flugverkehrs im Luftraum in der Umgebung einer Region (Flugplatz, Stadtgebiete) oder eines Hoheitsgebiets (militärische Luftraumüberwachung, LRÜ oder Air Policing).

Zivile Luftraumüberwachung

Die zivile Luftraumüberwachung besteht aus einer Radarführung von Luftfahrzeugen durch den in Sektoren aufgeteilten zivilen Luftraum mittels Sekundärradar. Sie bezweckt einerseits, Sicherheitsabstände und Hindernisfreiheit zum Boden zwischen den jeweiligen Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, andererseits die Dokumentation der geflogenen Strecken, um Luftverkehrsgebühren erheben zu können.

In Deutschland wird diese von den zugelassenen Unternehmen der Flugsicherung übernommen, in Österreich von Austro Control, in der Schweiz von Skyguide. Zentralkoordiniert in Europa wird dies von EUROCONTROL.

Militärische Luftraumüberwachung

Deutschland

Flugzeugmuster der Alarmrotte der deutschen Luftwaffe: Eurofighter Typhoon

Als Luftraumüberwachung bezeichnet man die Erfassung aller Flugbewegungen mittels Primärradar und Sekundärradar. Dabei werden alle zur Verfügung stehenden Informationsquellen (Daten der zivilen Flugsicherung, der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Nachrichtendienste) genutzt. Gelingt nicht spätestens zwei Minuten nach Auffassung eines Luftfahrzeuges dessen Identifizierung, steigen Kampfflugzeuge auf, um es abzufangen. Dabei wird zunächst versucht, das Luftfahrzeug auf Sicht zu identifizieren und festzustellen, weshalb die vorherige Identifikation durch die Flugsicherung fehlgeschlagen ist (etwa wegen eines defekten Funkgerätes). Sollte das Luftfahrzeug auf seinem Kurs eine Gefahr darstellen, haben die Kampfflugzeugführer den Auftrag, es durch abdrängen, im Notfall auch mit Warnschüssen, von seinem Kurs abzubringen. Im äußersten Bedrohungsfall kann auch der Waffeneinsatz zum Abschuss des Luftfahrzeuges durch die zuständige Befehlsstelle freigegeben werden. Für das Air Policing stehen in den beiden Alarmrotten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 71 „Richthofen“ in Wittmund (Ostfriesland) und des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74 in Neuburg an der Donau 24 Stunden am Tag je zwei Eurofighter Typhoon bereit.

Die Genehmigung zum Waffeneinsatz (auch bei einem Warnschuss) obliegt im Frieden dem German Air Defence Commander – einem diensthabenden General. Den Abschussbefehl ziviler Flugzeuge, der bis zum 15. Februar 2006 noch möglich gewesen wäre, hätte im äußersten Fall der Bundesminister der Verteidigung gegeben. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes erklärte Abschussbefehle am 15. Februar 2006 für verfassungswidrig. Ein solcher verstößt unter anderem gegen das Grundrecht auf Leben.[1]

Österreich

Im österreichischen Bundesheer ist die Luftraumüberwachung (LRÜ) eine eigene Truppengattung. Sie untersteht dem Teilstab Luft (TlStbLu) der Luftstreitkräfte in der Schwarzenbergkaserne (Wals-Siezenheim bei Salzburg). Führungsstelle ist das Kommando Luftraumüberwachung (Kdo LRÜ, im Rang einer Brigade),[2] ebenfalls in der Schwarzenbergkaserne in Wals-Siezenheim bei Salzburg.

Hauptelement ist das Überwachungsgeschwader (ÜbwGsch),[3] es besteht aus drei fliegenden Staffeln mit Abfangjägern vom Typ Eurofighter Typhoon und Saab 105 Düsentrainer, die am Fliegerhorst Hinterstoisser (Zeltweg Stmk.) und am Fliegerhorst Vogler (Linz-Hörsching OÖ.) stationiert sind. In Zeltweg sind auch die Militärflugleitung, das Ausbildungs- und Simulationszentrum und andere Einheiten der LRÜ wie die Fliegerwerft 2 (FlWft 2)[4] stationiert, andere auch am Fliegerhorst Fiala Fernbrugg (Aigen i. E., Stmk.). Unterstützt werden die Abfangstaffeln durch Einsatz der PC-7 Turbo Trainer sowie von Hubschraubern (S-70 Black Hawk, OH-58 Kiowa und Alouette III) anderer Verbände. Ergänzt wird die fliegende Abwehr von zwei zum Verband LRÜ gehörenden Fliegerabwehrbataillonen (FlAB 2 in Zeltweg[5] und FlAB 3 in Salzburg[6]), mit Fliegerabwehrlenkwaffe Mistral, 35 mm ZFlAK 85,[7] Feuerleitgerät FLGer 98 Skyguard.[8]

Zweites Element der österreichischen Luftraumüberwachung ist das Radarsystem Goldhaube, mit dem Technisch Logistischen Zentrum (TLZ)[9] in der Einsatzzentrale Basisraum (St. Johann i.P., Sbg.). Es besteht aus einem Verbundnetz dreier militärischer ortsfester Radarstationen (ORS Kolomannsberg OÖ., Steinmandl/Leiser Berge NÖ., 'Großer Speikkogel/Koralpe Ktn.), vom Radarstationskommando (RadStat Kdo) in Salzburg betreut, dreier ziviler Stationen der Austro Control mit dem Military Control Center (MCC) als Bindeglied, und den mobilen Radarsystemen (3D-Radargerät MRCS-403)[10] Zielzuweisungs- und Tieffliegererfassungsradarsystem Flamingo) des Radarbataillons (RadB, Zeltweg und Aigen i. E.).[11]

Die besondere Bedeutung der Luftraumüberwachung für Österreich[12] geht in die Zeit während des Kalten Kriegs zurück. Das Konzept der bewaffneten Neutralität, die Österreich verfolgte, sollte auf der Fähigkeit Österreichs basieren, seine territoriale Souveränität zu wahren. Abgesehen von UN-Auslandseinsätzen und dem Assistenzeinsatz fanden auch der Großteil aller tatsächlichen militärischen Einsätze in der Reaktion auf Verletzungen des Luftraums statt (durchschnittlich etwa einmal pro Woche), durchwegs nicht genehmigte Überflüge, teils weil sie als Militärtransporte die Neutralität Österreichs verletzten, teils wohl „Tests“ beider Blöcke an die Einsatzfähigkeit der österreichischen Luftstreitkräfte – zuletzt in der Slowenienkrise 1991. In den geänderten Rahmenbedingungen des modernen Europa – im Besonderen seit dem EU-Beitritt 1995 – arbeitet die österreichische Luftraumüberwachung eng mit Luftraumsicherungen der Nachbarstaaten und der NATO zusammen (Bewegungen der Zeit der Balkankriege, Irakkriege, Tagungsstätten in der Zeit des EU-Ratsvorsitzes Österreichs 2006 u. ä.). In der Geschichte der 2. Republik wurde auch der Sinn der aktiven fliegenden Luftabwehr immer wieder angezweifelt, so zuletzt im Volksbegehren gegen Abfangjäger 2002 und die Diskussionen um Ungereimtheiten um die Anschaffung der Eurofighter, im Zuge des Strukturreformprozesses ÖBH 2010 wird seit 2007 auch die Luftraumüberwachung einer internen funktionalen Revision unterzogen.[13]

Schweiz und Liechtenstein

Für die zivile Luftraumüberwachung/Flugverkehrsführung in der Schweiz und Liechtenstein ist Skyguide verantwortlich. Skyguide ist zudem auch für den süddeutschen Raum, die französischen Alpen und einen Bereich des italienischen Luftraumes an der italienisch-französisch-schweizerischen Grenze zuständig.

Militärische Luftraumüberwachung

In der Schweiz (inklusive Luftraum von Liechtenstein) wird die militärische Luftraumüberwachung auch Permanente Luftraumüberwachung (PLÜ) genannt. Diese wird ununterbrochen 24 h/365 Tage durch das FLORAKO-System sowie durch den IDO (Identifications Officer) sichergestellt und bewertet. Die Luftwaffe verfügt über mehrere Einsatzzentralen. In Friedenszeiten wird die Einsatzzentrale beim Militärflugplatz Dübendorf genutzt, die sich im selben Gebäude wie die zivile Flugverkehrsleitung der Skyguide befindet. Die Standorte der anderen Einsatzzentralen sind geheim. Die Einsatzzentralen gehören zur Einheit Einsatz Luftwaffe, der Chef Einsatz Luftwaffe untersteht direkt dem Kommandanten der Luftwaffe. Es bestehen von der Einsatzzentrale der Luftwaffe redundante Direktverbindungen zu den Notfallorganisationen (REGA, Polizei, Fedpol) sowie zu beiden Skyguide-Flugverkehrszentren (Genf und Zürich) sowie zu den militärischen und zivilen Flugverkehrsleitstellen der Nachbarländer, die für die angrenzenden Sektoren zuständig sind. Momentan wird der Luftraum zwar ununterbrochen überwacht, bewaffnete Interventionsmittel sind jedoch üblicherweise nur von 8 bis 18 Uhr (Lokalzeit) verfügbar. Nur bei Grossübungen, internationalen Konferenzen (WEF) oder Krisen (Libyen) sind 24-h-Interventionsmittel verfügbar. Dies wird als PLÜ+ (PLÜ PLUS) oder ILANA bezeichnet. Es sind rund 100 zusätzliche Vollzeitstellen sowie bauliche Maßnahmen auf zwei Militärflugplätzen (Militärflugplatz Emmen und Militärflugplatz Meiringen) sowie auf dem Flughafen Genf und Flughafen Zürich erforderlich. Der erste Schritt wurde im Januar 2016 getätigt: Während 50 Wochen standen zwei bewaffnete F/A-18, mit den Rufzeichen HammerX1& HammerX2 (X= Platzhalter für erste Ziffer)[14] auf QRA15 an Wochentagen von 8 bis 18 Uhr (Lokalzeit) bereit. Ab dem 2. Januar 2017 war diese Präsenz von 8 bis 18 Uhr an jedem Tag (auch Samstag, Sonntag und Feiertage) gewährleistet. Seit dem 1. Januar 2019 sind die Jets von 6 bis 22 Uhr bereit und am 30. Dezember 2020[veraltet] erfolgt dann der Ausbau auf 24 Stunden während 365 Tagen.[15][16] Vor dem FLORAKO-System wurde die militärische Luftraumüberwachung bis 2003 mit dem FLORIDA-Luftraumüberwachungssystem durchgeführt; das erste Luftraumüberwachungssystem der Schweizer Luftwaffe war das SFR-Luftraumüberwachungssystem.

Luftpolizeidienst

F/A-18C J-5018, Rufzeichen Hammer, mit Kurz- und Mittelstrecken- Luft-Luft-Raketen ( AIM-9 Sidewinder und AIM-120 AMRAAM) bewaffnet, trägt einen Zusatztank mit aufgemalter Notfrequenz

Trotz der noch fehlenden ununterbrochenen Verfügbarkeit von bewaffneten Kampfjets für das ganze Jahr führt die Schweizer Luftwaffe regelmäßig den Luftpolizeidienst durch. Der Luftpolizeidienst ist eine der komplexesten und anspruchsvollsten Aufgaben der Luftwaffe. Unbekannte Flugzeuge müssen kurzfristig und bei jeder Wetterlage ohne Fehlermarge identifiziert und nötigenfalls abgefangen werden können. Der Luftpolizeidienst wird täglich durchgeführt, ist jeweils ein Echteinsatz und zählt nicht zu den Übungen, die parallel (z. B. Luftkampfübungen) dazu stattfinden. Mit dem Luftpolizeidienst werden folgende Punkte gewährleistet: Kontrolle und Souveränität des Schweizer Luftraumes sowie die Sicherheit des gesamten Luftverkehrs. Die Luftwaffe erfüllt damit nicht nur die Aufgaben eines unabhängigen Staates (respektive mit Liechtenstein Staaten), sondern auch Aufgaben der zivilen Luftfahrt (BAZL und Skyguide). Die Einsätze werden in Kontrollen (Live-Missionen) und Interventionen (Hot-Missionen) aufgeteilt (siehe Schweizer Luftwaffe#Luftpolizeidienst).

Die Schweizer Luftwaffe ist berechtigt, jederzeit ohne Rücksicht auf Typ, Nationalität etc. jedes Luftfahrzeug zu kontrollieren, das sich im schweizerischen (und Liechtensteiner) Luftraum befindet. Luftpolizeidienst-Interventionen dürfen nach Rücksprache mit der jeweiligen Luftwaffeneinsatzzentrale auch grenzüberschreitend sein. Durchschnittlich werden etwa 300 Luftpolizeimissionen pro Jahr geflogen; davon sind bis zu 50 aktive Luftpolizeidienst-Interventionen, Tendenz steigend. Die Luftwaffe führt regelmäßig auch Luftpolizeiübungseinsätze auf allen ihren eigenen Mitteln durch, um einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Mehrmals pro Jahr werden bi- und trinationale Luftpolizeiübungen mit allen Nachbarstaaten durchgeführt. Im Gegensatz zur deutschen Luftwaffe ist die Schweizer Luftwaffe befugt, bei akuter Gefährdung dritter durch ein Luftfahrzeug dieses auch in Friedenszeiten mit Waffengewalt zu stoppen. Konkret gelten folgende Regeln: Ein Waffeneinsatz ist nur über eigenem Staatsgebiet, mit eigenen Mitteln, unter eigener Einsatzleitung gestattet. Ein Waffeneinsatz gegen Luftfahrzeuge ist nur zulässig, wenn andere verfügbare Mittel nicht ausreichen. Bei nicht eingeschränktem Luftverkehr dürfen gegen zivile Luftfahrzeuge grundsätzlich keine Waffen eingesetzt werden. Bei eingeschränktem Luftverkehr dürfen im Einzelfall Waffen gegen zivile Luftfahrzeuge eingesetzt werden. Gegen Staatsluftfahrzeuge, namentlich Militärluftfahrzeuge, die ohne Bewilligung oder unter Missachtung der Bewilligungsauflagen den schweizerischen Luftraum benützen, dürfen Waffen eingesetzt werden, wenn die Luftfahrzeuge den luftpolizeilichen Anordnungen nicht Folge leisten. Vorbehalten bleiben Waffeneinsätze bei Notstand oder Notwehr. Der Abschussbefehl wird auf direktem Weg vom Verteidigungsminister oder dem Kommandanten der Luftwaffe via den CAD (Chief Air Defence) mitgeteilt, wobei der Kampfjetpilot die letzte Entscheidungsgewalt zum Waffeneinsatz hat, da er als erster eine Eskalation oder Deeskalation beurteilen kann. Nach Aufrufen auf der internationalen Notfrequenz und den ICAO-Standard-Kommunikationsmanöver setzt die Schweizer Luftwaffe als letzte Warnung vor einem möglichen Waffeneinsatz (sozusagen als „Schuss vor den Bug“) den Abschuss von gut sichtbaren Flares (Magnesiumleuchtfackeln) ein.

Grenzüberschreitendes Air Policing innerhalb der NATO

Eine Besonderheit stellen internationale Luftraumüberwachungen der NATO-Verbündeten dar, von denen es zurzeit vier verschiedene gibt. Die Benelux-Staaten planen ihre Luftraumüberwachung in Zukunft ebenfalls gemeinsam zu betreiben, wobei der Luftraum über Luxemburg bereits seit vielen Jahren von Belgien mitüberwacht wird, ohne dass dies als NATO-Mission bezeichnet wird.

Air Policing Albanien

Nach dem Beitritt Albaniens zur NATO übernahmen Italien und Griechenland Mitte 2009 die Sicherung des albanischen Luftraums. Italien setzt hierzu in Gioia del Colle stationierte F-2000A Typhoons des 36º Stormo ein. Die Flugzeuge operieren von ihrer Heimatbasis aus. Griechenland stellt hierzu F-16 Fighting Falcons in Larisa bereit.

Air Policing Baltikum

Air Policing Benelux

Die Belgischen und Niederländischen Luftstreitkräfte teilen sich seit Anfang 2017 die Luftraumüberwachung für ihre beiden Staaten sowie Luxemburg, also den Luftraum der Benelux-Union. Die Verantwortlichkeit wechselte anfangs alle vier Monate, wobei Belgien die Alarmrotte für die ersten vier Monate stellte[17] und Mitte Mai 2017 waren dann niederländische F-16 erstmals an der Reihe.[18] Seither dauern die Rotationen acht Monate.[19]

Air Policing Island

Air Policing Nordmazedonien

Nach dem Beitritt Nordmazedoniens zur NATO übernahm Griechenland zunächst im Rahmen eines bilateralen Arrangements und seit Ende 2021 für die NATO die Sicherung des nordmazedonischen Luftraums[20].

Air Policing Slowenien

Nach dem Beitritt Sloweniens zur NATO übernahm zunächst Italien 2007 die Sicherung des slowenischen Luftraums durch F-2000A Typhoons des 4º Stormo vom Militärflugplatz Grosseto. Die Flugzeuge operierten von ihrer Heimatbasis aus.

Die Aufgabe wurde Anfang 2014 an die ungarischen Luftstreitkräfte abgegeben. Diese setzen die JAS 39 Gripen der 1. Jagdstaffel (1. Vadászrepülö Század) des 59. Geschwaders (59. 'Szentgyörgyi Deszö' Harcászati Repülö Bázis) vom Militärflugplatz in Kecskemét ein, die ebenfalls von ihrer Heimatbasis aus operieren.

Southern Air Policing

Neben dem Benelux Air Policing wurde 2017 mit dem Southern Air Policing eine Mission zur Stärkung der Luftraumüberwachung in Südosteuropa über dem Schwarzen Meer ins Leben gerufen. Die Kontingente bestehen typischerweise aus vier Kampfflugzeugen. Die Hauptbasis ist der Basis Mihail Kogalniceanu in Constanța im südöstlichen Rumänien. Daneben wird auch die bulgarische Graf Ignatievo Air Base genutzt. Bereits vor dem offiziellen Beginn 2017 gab es ab 2014 erste kanadische Kontingente in Rumänien. Im Frühjahr 2022 kam es aufgrund der Eskalation des Kriegs in der Ukraine seit 2014 zu einer Verstärkung der Mission.

Datum Land/Streitkräfte Flugzeugtyp
April bis August 2014 Kanada Royal Canadian Air Force CF-18 Hornet (Campia Turzii)[21]
1. September bis 31. Dezember 2016 Kanada Royal Canadian Air Force CF-18 Hornet (Constanța)
9. bis Mitte September 2016 Vereinigte StaatenVereinigte Staaten United States Air Force F-15C Eagle (Graf Ignatievo Air Base)[22]
Mai bis September 2017 Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Royal Air Force Typhoon FGR.4 (Constanța)[23]
1. Juli bis 31. Oktober 2017 ItalienItalien Aeronautica Militare F-2000A Typhoon (Graf Ignatievo Air Base)[24]
1. September bis 31. Dezember 2017 Kanada Royal Canadian Air Force CF-18 Hornet (Constanța)[25]
1. Mai bis 31. August 2018 Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Royal Air Force Typhoon FGR.4 (Constanța)[26]
1 September bis 31. Dezember 2018 Kanada Royal Canadian Air Force CF-18 Hornet (Constanța)[27]
1. Mai bis 31. August 2019 ItalienItalien Aeronautica Militare F-2000A Typhoon (Graf Ignatievo Air Base)[28]
1. September bis 31. Dezember 2019 Kanada Royal Canadian Air Force CF-18 Hornet (Constanța)[29]
1. September bis 31. Dezember 2020 Kanada Royal Canadian Air Force CF-18 Hornet (Constanța)[30]
28. September bis Ende Oktober 2020 Vereinigte StaatenVereinigte Staaten United States Air Force F-16C Fighting Falcon (Graf Ignatievo Air Base)[31]
1 Februar bis 31. März 2021 SpanienSpanien Ejército del Aire C-16 Typhoon (Constanța)[32]
1. Mai 2021 bis 7. September 2021
(zeitweilig verstärkt durch die Luftwaffe)
Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Royal Air Force
Deutschland Luftwaffe
Typhoon FGR.4 (Constanța)[33][34]
Eurofighter Typhoon (TLG71 „R“, Constanța)[35]
8. September bis 15. Dezember 2021 Kanada Royal Canadian Air Force CF-18 Hornet (Constanța)[36]
15. Dezember 2021 bis 31. März 2022
(zeitweilig verstärkt durch die Luftwaffe)
11. Februar bis 31. März 2022
ItalienItalien Aeronautica Militare
Deutschland Luftwaffe
SpanienSpanien Ejército del Aire
F-2000A Typhoon (Constanța)[37]
Eurofighter Typhoon (TLG74, Constanța)[38]
C-16 Typhoon (Graf Ignatievo Air Base)[39]
seit 1. April 2022
(verstärkt durch die Luftwaffe)
seit 6. April 2022
Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Royal Air Force
Deutschland Luftwaffe
NiederlandeNiederlande Koninklijke Luchtmacht
Typhoon FGR.4 (Constanța)[40]
Eurofighter Typhoon (TLG74, Constanța)
F-35A Lightning II (Graf Ignatievo Air Base)[41]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. BVerfG, 1 BvR 357/05 vom 15. Februar 2006, www.bundesverfassungsgericht.de.
  2. Truppenkörperabzeichen: Luftraumüberwachung, bmlv.gv.at
  3. Überwachungsgeschwader. Truppenkörperabzeichen: Überwachungsgeschwader Fliegerregiment 2, bmlv.gv.at
  4. Fliegerwerft 2. Truppenkörperabzeichen: Fliegerwerft 2, bmlv.gv.at
  5. Fliegerabwehrbataillon 2. Truppenkörperabzeichen: Fliegerabwehrbataillon 2, bmlv.gv.at
  6. Fliegerabwehrbataillon 3. Truppenkörperabzeichen: Fliegerabwehrbataillon 3, bmlv.gv.at
  7. 35 mm Zwillingsfliegerabwehrkanone 85 (ZFlAK). bmlv.gv.at
  8. Feuerleitgerät 98 SKYGUARD. bmlv.gv.at
  9. Technisch-Logistisches Zentrum. bmlv.gv.at
  10. Truppenkörperabzeichen z. B.: Mobilradarstation 2, bmlv.gv.at
  11. Radarbataillon, Truppenkörperabzeichen: Radarbataillon, bmlv.gv.at
  12. Robert A. Tögel, Robert C. Tögel: 1.044.424 gute Gründe für Luftraumüberwachung. In: Doppeladler.com → Bundesheer (Österreichische Militärgeschichte ab 1918) → LRÜ. Abgerufen am 3. November 2010 (mit einer Zusammenstellung von Zwischenfällen).
  13. Österreich: Die Task Force Luftraumüberwachungsflugzeug. In: Truppendienst. Folge 296, Ausgabe 2/2007, Februar 2007, Rundschau (Webreprint, bmlv.gv.at).
  14. Schweizer Luftwaffe, Jahrespublikation 2019, S. 40.
  15. Praesentation Aufbau Luftpolizeidienst 24h@1@2Vorlage:Toter Link/www.vbs.admin.ch (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  16. 20min.ch
  17. Belgium, Netherlands to take turns in policing BENELUX airspace. Website des NATO Allied Air Command, 21. Dezember 2016, abgerufen am 28. März 2017.
  18. Netherlands begins Benelux air policing. (Memento vom 12. Januar 2018 im Internet Archive) Janes, 21. Dezember 2016, abgerufen am 16. Mai 2017.
  19. Benelux air policing rotations extended to eight months. Janes, 11. Januar 2018, abgerufen am 11. Januar 2018.
  20. NATO officially welcomes the Republic of North Macedonia into collective Air Policing system NATO Homepage, 10. Dezember 2021
  21. Canada to support Nato enhanced air policing mission in Romania Air Force Technology, 22. August 2018
  22. United States to augment air policing over Bulgaria, demonstrating Allied solidarity NATO News, 24. August 2016
  23. UK to deploy Typhoons to Romania in May. (Memento vom 29. März 2017 im Internet Archive) Janes.com, 28. März 2017.
  24. Italy deploys Typhoons to Bulgaria for NATO southern policing. (Memento vom 11. Juli 2017 im Internet Archive) Janes.com, 7. Juli 2017.
  25. Canadian Armed Forces to patrol skies over Romania RCAF Homepage, 17. August 2017
  26. RAF Fighters cleared for Romanian mission RAF-Homepage, 1. Mai 2018
  27. RAF pass on Air Policing mission to Canadian allies RAF-Homepage, 30. August 2017
  28. Italian jets deploy on NATO Air Policing mission over Romania UK Defence Journal, 30. April 2019
  29. Canada’s Air Task Force completes 2019 NATO enhanced Air Policing deployment in Romania Mirage News, 4. Januar 2020
  30. Royal Canadian Air Force about to Accomplish NATO Mission in Romania NATO Allied Air Command News, 23. Dezember 2020
  31. U.S. F-16 begin NATO Air Policing mission With Bulgarian air force NATO Allied Air Command News, 28. September 2020
  32. Los Eurofighter españoles ya están en Rumania Mirage News, 26. Januar 2021
  33. RAF Typhoons deployed in Romania ready to begin NATO Air Policing mission RAF-Homepage, 29. April 2021
  34. Latest RAF and German Air Force NATO Air Policing integration training has successfully concluded RAF-Homepage, 12. Juli 2021
  35. Deutsche Eurofighter über Rumänien – Die Mission beginnt, Luftwaffe Homepage, 24. Juni 2021
  36. RAF hands over the NATO enhanced Air Policing mission in Romania to the Royal Canadian Air Force RAF News, 8. September 2021
  37. Italian Eurofighter detachment take over responsibility for enhanced Air Policing in Romania from the Royal Canadian Air Force NATO Homepage, 16. Dezember 2021
  38. Deutsche Eurofighter verlegen ans Schwarze Meer – „Plug and Fight“ beginnt, Luftwaffe Homepage, 17. Februar 2022
  39. Bulgarian and Spanish Fighter Aircraft to Implement Joint Air Policing Missions Allied Air Command, 11. Februar 2022
  40. ROYAL AIR FORCE TYPHOONS SUPPORT NATO'S ENHANCED AIR POLICING IN ROMANIA Allied Air Command News, 31. März 2022
  41. Netherlands deploy F-35 fighter jets to NATO’s Air Policing in Bulgaria Allied Air Command, 11. Âpril 2022

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Eurofighters der deutschen Luftwaffe in Berlin-Schönefeld (aufgenommen während der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung Berlin ). Eigenes Werk Wo st 01 (Derzeit befinden sich 682 Bilder in meiner Kategorie ) See also Toolserver
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Flagge Spaniens Real Decreto 441/1981, de 27 de febrero, por el que se especifican técnicamente los colores de la Bandera de España . Earlier version was "Sodipodi.com Clipart Gallery". Original link no longer available RelShot 263 , Echando una mano ; earlier version was Pedro A. Gracia Fajardo, escudo de Manual de Imagen Institucional de la Administración General del Estado
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Türkische Flagge Turkish Flag Law (Türk Bayrağı Kanunu), Law nr. 2893 of 22 September 1983. Text (in Turkish) at the website of the Turkish Historical Society (Türk Tarih Kurumu) David Benbennick (original author)
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Flagge der Niederlande Eigenes Werk Zscout370
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Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2. Design data from http://fotw.vexillum.com/flags/gb.html ; original code is from Image:Flag of the United Kingdom.svg Original code by Stefan-Xp with modifications to ratio by Yaddah .
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Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2. Design data from http://fotw.vexillum.com/flags/gb.html ; original code is from Image:Flag of the United Kingdom.svg Original code by Stefan-Xp with modifications to ratio by Yaddah .
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