Marilies Flemming
Marilies Flemming (* 16. Dezember 1933 in Wiener Neustadt) ist eine österreichische Politikerin (ÖVP) im Ruhestand. Als Abgeordnete zum Europäischen Parlament trat sie unter dem Namen Marialiese Flemming auf.[1]
Leben
Marilies Flemming absolvierte in Salzburg ein Gymnasium und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien. In den Jahren 1952 bis 1959 lebte sie für Sprachstudien in Paris, kurzzeitig studierte sie an der Universität Cambridge (1953 bis 1954). Von 1972 bis 1991 war sie als Geschäftsführerin und Gesellschafterin einer Filmproduktionsfirma tätig.
Von 1973 bis 1987 war sie Abgeordnete zum Wiener Landtag. 1987 wurde sie Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie. Flemming hatte sich stets für Umweltbelange eingesetzt – sie war an der Besetzung der Hainburger Au beteiligt gewesen und hatte sich öffentlich als Gegnerin des Kernkraftwerk Zwentendorf profiliert. Während ihrer Amtszeit als Ministerin wurden das Chemikaliengesetz, das Luftreinhaltegesetz und das Smogalarmgesetz beschlossen.
Nach der Nationalratswahl 1990 zog sie erneut in die Regierung ein. 1991 trat sie aufgrund massiver Kritik der Opposition zurück – bei ihrer Angelobung hatte sie dem Unvereinbarkeitsausschuss nicht gemeldet, dass sie an der Filmproduktionsfirma ihres Mannes beteiligt war. Die Firma hatte während Flemmings Amtszeit mehrere Aufträge vom ORF bekommen. Ihre Nachfolgerin wurde Ruth Feldgrill-Zankel.
Von 1987 bis 1993 war sie Präsidentin der Europäischen Frauen-Union, von 1996 bis 2004 Mitglied des Europäischen Parlaments. Seit 2004 ist sie Vizepräsidentin der europäischen Seniorenunion.
Auszeichnungen
Einzelnachweise
Weblinks
- Marilies Flemming auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
- Eintrag zu Marilies Flemming im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
- Eintrag zu Marilies Flemming in der Abgeordneten-Datenbank des Europäischen Parlaments
- Radiobeiträge mit Marilies Flemming im Onlinearchiv der Österreichischen Mediathek
Personendaten | |
---|---|
NAME | Flemming, Marilies |
KURZBESCHREIBUNG | österreichische Politikerin (ÖVP), Abgeordnete zum Nationalrat, MdEP |
GEBURTSDATUM | 16. Dezember 1933 |
GEBURTSORT | Wiener Neustadt |
License Information of Images on page#
Image Description | Credit | Artist | License Name | File |
---|---|---|---|---|
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
09_Bonn_0001 | 09_Bonn_0001 | European People's Party | Datei:Marilies Flemming 2009.jpg |