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vom 19.04.2021, aktuelle Version,

Pädagogische Hochschule Vorarlberg

Pädagogische Hochschule Vorarlberg
Gründung 29. September 2007
Trägerschaft Republik Österreich
Ort Feldkirch, Österreich
Rektor Gernot Brauchle[1]
Studierende ca. 400 Ausbildung / ca. 6000 Fortbildung
Netzwerke IBH, Entwicklungsverbund West
Website www.ph-vorarlberg.ac.at
Innenhof Pädagogische Hochschule Vorarlberg

Die Pädagogische Hochschule Vorarlberg ist eine Pädagogische Hochschule im österreichischen Bundesland Vorarlberg. Sie bietet am Standort Feldkirch Bachelor- und Masterstudien für das Lehramt Primarstufe und Sekundarstufe inklusive der Oberstufe an, organisiert die Fort- und Weiterbildung für ca. 6000 Lehrpersonen aller Schularten in Vorarlberg und bildet Freizeitpädagogen/Freizeitpädagoginnen aus. Praxisschulen der Pädagogischen Hochschule ermöglichen Studierenden Lehrerfahrungen in der Primar- und Sekundarstufe.

Gegründet wurde die PH Vorarlberg am 29. September 2007 unter Rektor Ivo Brunner, der offizielle Vollbetrieb startete am 1. Oktober 2007[2]. Vorgängerinstitutionen der Pädagogischen Hochschule waren die Pädagogische Akademie des Bundes in Vorarlberg, die im selben Gebäude in Feldkirch bestand, sowie das Pädagogische Institut des Landes Vorarlberg und das Pädagogische Institut des Bundes in Vorarlberg.

Aufgaben

Studienangebot

  • Studiengang Primarstufe: Das Studium gliedert sich in ein Bachelorstudium (8 Semester) sowie ein Masterstudium (mindestens 2 Semester). Im Bachelorstudium werden Schwerpunkte gewählt. Der Studienabschluss berechtigt zum Unterrichten von Schülerinnen und Schülern der 1. bis 4. Schulstufe an einer Volksschule. Ein begleitetes Praxisjahr führt in den Beruf ein.
  • Studiengang Sekundarstufe Allgemeinbildung: Das Studium gliedert sich in ein Bachelorstudium (8 Semester) sowie ein Masterstudium (4 Semester). Im Bachelorstudium werden zwei Unterrichtsfächer oder ein Unterrichtsfach und eine Spezialisierung gewählt. Im Verbund können alle Unterrichtsfächer und mehrere Spezialisierungen studiert werden. Der Studienabschluss berechtigt in den absolvierten Unterrichtsfächern zum Unterricht von Schülern der 5. bis 13. Schulstufe. Ein begleitetes Praxisjahr führt in den Beruf ein.
  • Studiengang Sekundarstufe Berufsbildung: Das Bachelorstudium „Duale Ausbildung sowie Technik und Gewerbe“ berechtigt zum Unterricht an Berufsschulen. Das Bachelorstudium „Facheinschlägige Studien ergänzende Studien“ richtet sich an Personen, die an Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen unterrichten möchten.

Fortbildungsangebot

Die Fortbildungsveranstaltungen für Landeslehrer und Bundeslehrer umfassen pro Semester etwa 350 bis 400 ein- und mehrtägige Kurse.

Weiterbildungsangebot

Das Weiterbildungsangebot umfasst unterschiedliche Lehrgänge und Hochschullehrgänge.

Organe

Hochschulrat

Der Hochschulrat besteht aus fünf Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Pädagogik, der (Berufs-)bildung und der Wissenschaft tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Pädagogischen Hochschule leisten können.

Mitglieder des Hochschulrats:

  • Evelyn Marte-Stefani, Bildungsdirektion für Vorarlberg
  • Karin Schweizer, Pädagogische Hochschule Weingarten
  • Manfred Prenzel, Universität Wien, Zentrum für Lehrer*innenbildung
  • Gabriela Dür, Amt der Vorarlberger Landesregierung
  • Daniel Rellstab, Germanist, Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd

Rektorat

  • Gernot Brauchle, Rektor
  • Heiko Richter, Vizerektor für Lehre und Unterrichtsforschung
  • Ulrike Lichtinger, Vizerektorin für Bildungsforschung und Entwicklung

Institute

Die Pädagogische Hochschule Vorarlberg ist in vier Instituten organisiert:

  • Institut für Primarstufenbildung: Peter Theurl, Institutsleiter
  • Institut für Sekundarbildung und Fachdidaktik: András Bátkai, Institutsleiter
  • Institut für Schulentwicklung, Fort- und Weiterbildung: Ursula Rigger, Institutsleiterin
  • Institut für Bildungssoziologie: Gudrun Quenzel, Institutsleiterin

Zentren

Die Hochschule betreibt vier zentrale Einrichtungen für spezielle Aufgabenbereiche:

Einzelnachweise

  1. https://www.ph-vorarlberg.ac.at/hochschule/leitunggremien/rektorat/
  2. Pädagogische Hochschule Vorarlberg: Gründung der PH Vorarlberg. 2007, abgerufen am 1. Januar 2020.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Ein Bild von dem Haupteingang der PH Vorarlberg Eigenes Werk Lynnwaddle
CC BY-SA 4.0
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