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vom 21.02.2021, aktuelle Version,

Udo Illig

Udo Illig (* 13. April 1897 in Graz; † 22. Jänner 1989 ebenda) war ein österreichischer Politiker (ÖVP).

Leben

Udo Illig stammte aus einer Kaufmannsfamilie und studierte an der Karl-Franzens-Universität Graz Philosophie, Rechts- sowie Wirtschaftswissenschaften. Er promovierte nacheinander zum Dr. phil., Dr. iur. und Dr. rer. oec.

Er war in der Zeit von 1927 bis 1932 Abgeordneter des steirischen Landtages. Nach dem Zweiten Weltkrieg war er von 1945 bis 1953 Landesrat in der Steiermark und von 1953 bis 1956 Bundesminister für Handel und Wiederaufbau.

In seiner Zeit als Minister lief die verstärkte Hilfe der US-Amerikaner in Form der ERP-Mittel aus. Da er als Handelsminister versuchte, eine ausgewogene Handelspolitik sowohl mit dem Osten als auch mit dem Westen zu erreichen, kritisierte er auch die zu engen Bindungen an die Amerikaner, was zu Verstimmungen mit den USA führte.

In der Zeit von 1957 bis 1980 war er Eigentümer der Burg Schlaining, bevor sie in den Besitz des Landes Burgenland kam.

Um die Baugeschichte/ Gründungsgeschichte des Künstlerhauses Graz und die Verdienste von Dr. Dr. Dr. Udo Illig zu dokumentieren, wurde eine Steintafel an der Fassade des Künstlerhauses montiert.

Seine Verdienste, dass Graz das Künstlerhaus als Ausstellungsort für moderne Kunst erhalten hat, sind auf ihn als Minister und seine Bemühungen als Landesrat zurückzuführen. Mit finanzieller Unterstützung des Landes und einer wesentlichen Unterstützung der Bundesregierung, daher des Bundes für die Künstlervereinigungen Berufsvereinigung bildender Künstler Steiermark, Sezession Graz, Steiermärkischer Kunstverein Werkbund, Vereinigung Bildender Künstler Steiermarks und Künstlerbund Graz wurde die finanzielle Voraussetzung geschaffen für den Bau einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Die Stadt Graz hat ihrerseits den Baugrund, im Stadtpark nahe dem Burgtor zu Verfügung gestellt.[1] Udo Illig war bis zu seinem Ableben Kuratoriumsvorsitzender des Künstlerhauses Graz.[2]

Auszeichnungen (Auszug)

Einzelnachweise

  1. Künstlerhaus Graz | Steiermärkischer Kunstverein Werkbund. 20. Januar 2021, abgerufen am 31. Januar 2021 (deutsch).
  2. Dr. Leikauf: STEIERMÄRKISCHER LANDTAG LANDESRECHNUNGSHOF. Hrsg.: Land Steiermark. Graz 28. April 2000, S. 40 (steiermark.at [PDF]).

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Vor dem Umbau unter Landesrat Mag. Christian Buchmann war diese Tafel an der Fassade des Künstlerhauses montiert. Vergleichbare Fotos besitzt das Audiovisuelle Museum Graz Selbst fotografiert Winanwin
CC BY-SA 4.0
Datei:Tafel Künstlerhaus.jpg