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Bundesregierung#

Neben Bundespräsident, Bundeskanzler, Vizekanzler und Bundesministern eines der obersten Organe der Vollziehung des Bundes. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den Bundesministern.
Den Vorsitz in der Bundesregierung führt der Bundeskanzler, ihre Beschlüsse bedürfen der Einstimmigkeit.

Die Bundesregierung wurde 1918-29 durch den Nationalrat gewählt, seither werden der Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die Bundesminister durch den Bundespräsidenten ernannt und von ihm angelobt. Der Bundespräsident kann die Bundesregierung entlassen, nach einem Misstrauensvotum des Nationalrats ist er dazu verpflichtet.

Die Bundesregierung hat Anteil an der Führung der obersten Verwaltungsgeschäfte des Bundes, Akte des Bundespräsidenten bedürfen in der Regel ihres Vorschlags, sie kann Gesetzesvorschläge in Form von Regierungsvorlagen an den Nationalrat richten.


Bundesregierungen Österreichs#

Erste Republik (1918–1934) und Ständestaat (1934–1938)#


Zweite Republik (seit 1945)#

Weiterführendes#

Literatur#

  • H. Pfeiffer, Die Beschlussfassung der Bundesregierung und die Verantwortlichkeit ihrer Mitglieder, Juristische Blätter 1964, Heft 19/20.
  • M. Welan, Regierungsbildung und B-VG, Festschrift Öhlinger, (2004) 434