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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät - Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Band II:1442–1557
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xviii Einleitung sowohl in spitzer Keilform als auch in Form einer 2 geschrieben. Charakteristisch ist auch das große S, das fast in Form einer 8 erscheint. Mit dem Ende dieser Hand ändert sich der Zustand grundlegend, die Schreiber wech- seln häufig, teilweise jedes Semester. Zwar gibt es noch Phasen, in denen eine Hand über einen längeren Zeitraum tätig war, wie zum Beispiel von 1464 I bis 1469 II, doch dann werden die Schriftwechsel immer häufiger. Mit dem Wintersemester 1479, unter dem Dekanat von Georgius Steyrecker, ist erst- mals eine humanistische bzw. humanistisch beeinflusste Schrift in der Juristenmatrikel nachweisbar73. Wie in vielen anderen gelehrten Einrichtungen ist auch an der Wiener Juristenfakultät der Einfluss des Humanismus im Laufe des 15. Jahrhunderts bemerkbar. An sprachlichen Veränderungen lässt sich dies bei einem Verwaltungstext nur schwer fest- machen, hingegen kann hier eine Schriftanalyse Erkenntnisse bringen. Merkmale spätgotischer Schriften, wie Brechungen, Bogenverbindungen und Schaft- verdickungen, werden bei dieser Schrift weitgehend vermieden, hingegen treten humanis- tische Schriftelemente in den Vordergrund. Das gerade d anstelle des zu Bogenverbindun- gen neigenden runden d wird in dem betreffenden Dekanat durchgehend verwendet74. So einheitlich verfährt der Schreiber beim langen Schluss-s hingegen nicht, sowohl das runde, fast noch brezelförmige gotische s als auch das humanistische gerade s finden Ver- wendung. Weder das charakteristische in Form einer 2 geschriebene gotische r ist hier zu sehen noch die tironische et-Kürzung in Form einer 7. Gemäß dem humanistischen Ge- brauch findet sich ein & für et und ein g mit lang in die Unterlänge gehender Schlinge75. Charakteristisch für diese Hand sowie ganz allgemein für humanistische Gebrauchsschrif- ten ist das Majuskel-G in der uns geläufigen G-Form, im Gegensatz zum gotischen G, das wie ein großes B mit einem zusätzlichen Bogen links erscheint. Steyrecker ließ sich 1438 in Wien immatrikulieren, erwarb 1451 das Lizentiat im Kir- chenrecht, woraufhin er nach Bologna ging, wo er sich 1453 als Dominus Georgius Steyrecker de Wienna licentiatus decretorum Pataviensis dyocesis76 in die deutsche Nation eintragen ließ. Er kehrte daraufhin zurück nach Wien und findet sich im Wintersemester 1456 – nunmehr zum Doktor promoviert – wieder in der Juristenmatrikel. Dass Steyrecker in Bologna vom Humanismus beeinflusst wurde, erscheint wahrscheinlich, die humanistisch geprägte Schrift könnte die Folge des Italienaufenthaltes gewesen sein. Somit liegt die Vermutung nahe, dass er als Dekan den Eintrag selbst geschrieben hat. Doch leider liegen die Dinge nicht so ein- fach, die eben beschriebene Hand von 1479 II77 taucht nämlich wenig später wieder auf, und zwar in Zusammenhang mit anderen Dekanen, und ist mit Unterbrechungen bis in das Wintersemester 149278 nachweisbar. Damit muss die eben beschriebene Vermutung aufge- geben werden79, vor allem weil Steyreckers Todesjahr 1479 bekannt ist80. Denkbar wäre bei- 73 UAW, MFJ II, fol. 28r. 74 Ausführlich zum d: Steinmann, Vom D, 293–300. 75 Zu den humanistischen Schriften: Frenz, Schriftformen, 335 f. Eine gute Darstellung bei: Wagendor- fer, Piccolomini, 18 f. 76 Friedländer, Bononiensis, 198; Uiblein, AFT II, 645. Steyrecker war auch Vikar des Propstes zu St. Stephan; Goldmann, Universität, 70. 77 UAW, MFJ II, fol. 28r. 78 UAW, MFJ II, fol. 36v. 79 Zudem war Steyrecker im Sommersemester 1477, also nur zwei Jahre zuvor und lange nach seinem Ita- lienaufenthalt, erneut Dekan, die Schrift ist aber eine ganz andere. 80 UAW, MFJ II, fol. 28r. Zudem wurde die Information des Ablebens des Dekans ziemlich sicher von der Hand des gesamten Eintrages nachgetragen. Open Access © 2016 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN KÖLN WEIMAR
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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Band II:1442–1557
Titel
Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Untertitel
Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis
Band
II:1442–1557
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20255-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
326

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung vii
    1. 1.1 Forschungsstand viii
    2. 1.2 Vorhaben und Ziele der Edition x
    3. 1.3 Die Quelle xi
    4. 1.4 Der Wert der Quelle – Prosopografische Erkenntnisse xii
    5. 1.5 Die juridische Fakultät: Studienvoraussetzungen, Studienverlauf und Größe xiv
    6. 1.6 Paläografische Analyse xvii
    7. 1.7 „Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch-rechtlicher Einfluss xxi
    8. 1.8 Statistische Auswertung xxv
      1. 1.8.1 Frequenz xxv
      2. 1.8.2 Graduierungen xxix
      3. 1.8.3 Artes-Studium als Voraussetzung? xxxi
      4. 1.8.4 Soziale Gliederung der Juristen in Wien xxxiii
        1. 1.8.4.1 Adelige Universitätsbesucher xxxiii
        2. 1.8.4.2 Klerus und pauperes xxxiv
      5. 1.8.5 Taxen xxxv
      6. 1.8.6 Regionale Herkunft der Universitätsbesucher xxxvi
    9. 1.9 Berufliche Wirkungsfelder der Juristen xxxviii
    10. 1.10 Liste der Dekane xlii
    11. 1.11 Kurzzitate und Siglen der Quellen und Literatur xlvii
    12. 1.12 Abkürzungen im Text und in den Registern xlviii
    13. 1.13 Grundsätze der Edition li
    14. 1.14 Vorbemerkung zu den Registern lii
    15. 1.15 Quellen und Literatur liii
      1. 1.15.1 Ungedruckte Quellen liii
      2. 1.15.2 Gedruckte Quellen liv
      3. 1.15.3 Literatur lv
  2. 2. Text der Matrikel 1442–1557 1
  3. 3. Register 119
    1. Register der Vornamen 119
    2. Register der Zu- und Ortsnamen 172
  4. Abstract 259
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